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Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen

Landessportbund Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landes · Rheinland-Pfalz

Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.

Förderhöhe
10.500 Euro bis 40.000 Euro
Fördersatz
bis 40 Prozent
Frist
Antragsschluss ist der 30. September jeden Jahres, Bewilligung im März oder April des Folgejahres

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Sportverein in Rheinland-Pfalz, Mitglied im Landessportbund
  • Gesamtvolumen der Maßnahme zwischen 10.500 und 100.000 Euro
  • Eigenanteil des Vereins zwingend
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über den zuständigen regionalen Sportbund

Kombinierbar mit

Antragstellung über die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen; für Maßnahmen über 100.000 Euro greift stattdessen das große Sportanlagenförderprogramm (Goldener Plan) der ADD

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Quelle und Stand

Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

LandBeratung

IB.SH Förderberatung Sportvereine

Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin

Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.

bis 20 Prozent, maximal 600.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Sport
LandZuschuss

Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

bis 50 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Inneres und Sport Bremen / Sportamt Bremen
SonstigeZuschuss

Bezuschussung von Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern

Zuschuss des Landessportbunds Berlin von 75 Prozent, maximal 720 Euro je Person, für Vereine und Verbände, die qualifizierte Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager beschäftigen. Das Programm ist neu aufgelegt.

bis 75 Prozent, maximal 720 Euro
Berlin
Landessportbund Berlin
LandZuschuss

Dorfentwicklung Hessen

Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Land Hessen / WIBank, EU
LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes