Förderung als Zuschuss für Sanierung auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Vereinseigener Sportstättenbau Hessen
Landeszuschuss von bis zu 35 Prozent für Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten in Hessen. Der Fördersatz wurde von 20 auf 35 Prozent und der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf eine Million Euro je Vorhaben angehoben. Das Landesprogramm richtet sich an Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.
Kulturfonds Bayern
Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
Investitionspakt Sportstätten
Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Reines Landesprogramm, das vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum bei der Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt. Schwerpunkte sind Innenentwicklung und Flächenrecycling. Es ergänzt die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)
Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.
Förderung kommunaler Sportstättenbau (VwV Kommunale Sportstättenförderung)
Zuschuss für Bau und Sanierung kommunaler Sporthallen, Sportaußenanlagen wie Sportplätze und Leichtathletikanlagen sowie vergleichbarer Räume. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und beträgt bei Neubauten in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Für 2026 stellt das Land rund 23,4 Millionen Euro für 164 Maßnahmen bereit.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen
Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude in Baden-Württemberg. Für Verwaltungsgebäude gibt es 25 Prozent der laut BEG-EM-Zuwendungsbescheid förderfähigen Ausgaben. Für Schulgebäude gibt es fünf Prozent der förderfähigen Baukosten bis 500.000 Euro beim Effizienzstandard 70 und 15 Prozent bis 1,5 Millionen Euro beim Standard 55.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen
Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin
Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Förderung einer Initialberatung zu möglichen Maßnahmen der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Berlin. Der Zuschuss beträgt 595 Euro für das erstellte Energiegutachten und deckt die förderfähigen Beratungskosten vollständig ab.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
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