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Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur · Rheinland-Pfalz

für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 90 Prozent
Frist
Jährliche Programmanmeldung; förmliche Anträge über die ADD

Antrag für Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Planungsverbände in Rheinland-Pfalz
  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Bürgerbeteiligung
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht (KOFI)
  • Nachweis geordneter Haushaltswirtschaft
  • Nachweis dringenden städtebaulichen Handlungsbedarfs
  • Formlose Interessenbekundung an das Ministerium, förmlicher Antrag über die ADD

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kommunen können einen Teil der Mittel an Private weiterreichen; Landesprogramme Strukturprogramm und Innenstadt-Impulse ergänzen die Bund-Länder-Programme
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Wer kann Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung beantragen?

Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Planungsverbände in Rheinland-Pfalz

Wie viel Geld gibt es bei Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung beantragen?

Jährliche Programmanmeldung; förmliche Anträge über die ADD Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunen können einen Teil der Mittel an Private weiterreichen; Landesprogramme Strukturprogramm und Innenstadt-Impulse ergänzen die Bund-Länder-Programme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
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bis 35 Prozent, maximal 41.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Aktive Stadt

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Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Bund und Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
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Höhe je nach Vorhaben
Bayern
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Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.

bis 80 Prozent, maximal 200.000 Euro
Sachsen
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Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt durch Kulturraum Berlin gGmbH
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