Förderprogramme für Neubau
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Neubau. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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IBB Junges Wohnen
Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende in Berlin. Gewährt werden ein 30 Jahre zinsloses Baudarlehen bis 3.600 Euro je Quadratmeter und ein Baukostenzuschuss bis 2.200 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse von 10.000 Euro je barrierefreier Einheit und bis zu 5.000 Euro für Energieeffizienz.
IBB Wohnungsneubaufonds
Soziale Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen in Berlin nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB 2026. Gefördert wird mit zinslosen oder zinsguenstigen Baudarlehen bis 5.300 Euro je Quadratmeter sowie Baukostenzuschüssen bis 1.500 Euro je Quadratmeter. Hinzu kommen Einmalzuschüsse, etwa 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohnung und 2.000 Euro je Wohnung für nachhaltiges Bauen.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
NBank Investkredit Sport
Ab Januar 2027 soll der NBank Investkredit Sport die Finanzierungslücke bei Vereinssportstätten schließen. Vorgesehen sind Darlehen zwischen 100.000 Euro und 4 Millionen Euro, mit denen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden können. Besonderes Merkmal ist eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro, die Vereinen ohne nennenswertes Vermögen den Zugang zu Krediten eröffnet. Förderfähig sind Neubau, Umbau, Erweiterung, Grundinstandsetzung und Modernisierung von Sportstätten des organisierten Sports.
Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)
In der ersten Förderphase des § 7b EStG waren Bauanträge und Bauanzeigen zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 begünstigt. Die Sonderabschreibung betrug ebenfalls bis zu 5 Prozent jährlich über vier Jahre, die Baukosten durften jedoch nur 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, und die Bemessungsgrundlage war auf 2.000 Euro je Quadratmeter gedeckelt. Eine energetische Anforderung gab es damals noch nicht. Für Bauanträge nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 gab es keine Förderung. Seit 2023 gilt die zweite Phase mit höheren Kostengrenzen, aber der Pflicht zum Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse.
Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)
Die frühere degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 5 EStG erlaubte in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungssätze als die lineare Abschreibung. Sie ist für Neufälle ausgelaufen und gilt nur noch für Altobjekte, deren Bauantrag oder Kaufvertrag in die im Gesetz genannten Zeitfenster vor 2006 fällt. Wer ein solches Altobjekt hält, führt die einmal begonnene Staffel fort. Für neue Investitionen ist stattdessen die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 5a EStG mit 5 Prozent vom Restwert vorgesehen, sofern der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
Eigentumsförderung Bremen (früherer Eigenheimzuschuss)
Frühere Eigentumsförderung des Landes Bremen für Familien und alleinerziehende Personen beim Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Aktuell nicht mehr beantragbar: Die BAB-Programmseite liefert einen 404-Fehler und das am 30. Juni 2026 beschlossene Wohnraumförderungsprogramm 2026 enthält nur noch Neubau- und Modernisierungsförderung für Mietwohnungen sowie Bindungsankauf, keine Eigentumsförderung. Die häufig genannte Zuschusshöhe von 15.000 Euro ließ sich an keiner amtlichen Quelle mehr belegen und ist daher nicht als Förderzusage zu verstehen.
Baukindergeld (KfW-Zuschuss 424)
Zuschuss für Familien mit Kindern zum Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, ausgezahlt über zehn Jahre. Neuanträge sind nicht mehr möglich, bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger erhalten die weiteren Raten automatisch jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung. Maßgeblich für die Höhe war die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Neubaustandards und Passivhäuser
Der FKG-Baustein für besonders effiziente Neubaustandards und Passivhäuser wurde zum 9. Dezember 2024 für neue Anträge geschlossen. Bereits bewilligte Vorhaben laufen weiter. Neubauten werden seither über die Bundesförderung abgedeckt.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
NRW.BANK.Moderne Schule
Zinsverbilligtes Darlehen für Bau und Modernisierung von Schulgebäuden, das den IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW als Refinanzierungsbasis nutzte. Für das Programm können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Nachfolgeprodukt ist NRW.BANK.Kommunal.
Wohnraum für Geflüchtete
Ausgelaufener Zuschuss für Kommunen, die Wohnraum für Geflüchtete schaffen, durch Neubau, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden unter vier Jahren. Der Regelfördersatz betrug 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Systembauten 825 Euro und bei kommunalem Grundstück 900 beziehungsweise 745 Euro. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
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