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Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

In der ersten Förderphase des § 7b EStG waren Bauanträge und Bauanzeigen zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 begünstigt. Die Sonderabschreibung betrug ebenfalls bis zu 5 Prozent jährlich über vier Jahre, die Baukosten durften jedoch nur 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, und die Bemessungsgrundlage war auf 2.000 Euro je Quadratmeter gedeckelt. Eine energetische Anforderung gab es damals noch nicht. Für Bauanträge nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 gab es keine Förderung. Seit 2023 gilt die zweite Phase mit höheren Kostengrenzen, aber der Pflicht zum 40 mit Nachhaltigkeitsklasse.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 5 Prozent
Frist
Bauanträge nur bis 31.12.2021, seither abgelöst durch die Fassung a…

Zur Frist: Bauanträge nur bis 31.12.2021, seither abgelöst durch die Fassung ab 2023

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Für wen ist das

VermieterUnternehmenPrivatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Bauantrag oder Bauanzeige zwischen 31.08.2018 und 31.12.2021
  • Baukosten höchstens 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
  • Bemessungsgrundlage höchstens 2.000 Euro je Quadratmeter
  • Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken über zehn Jahre

Was du dafür brauchst

31 Angaben und 17 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

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So läuft der Antrag ab

Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)

Wer kann Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen) beantragen?

Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen) richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bauantrag oder Bauanzeige zwischen 31.08.2018 und 31.12.2021

Wie viel Geld gibt es bei Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen) beantragen?

Bauanträge nur bis 31.12.2021, seither abgelöst durch die Fassung ab 2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.

bis 50 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)

Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.

Höhe je nach Vorhaben
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Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)

Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.

bis 5 Prozent der Kosten
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Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
LandZuschuss

Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)

Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB), Weiterleitung über die Kommunen
LandKredit

Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)

Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Bewilligung durch die sieben Regierungen und drei Großstädte, Abwicklung über die BayernLabo
BundSonstiges

Förderung von Mitarbeitendenwohnen

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme