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Förderprogramme für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

423 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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BundPrämie

Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland

Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.

bis 1.300 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

300 Euro bis 1.300 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)

Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.

bis 80 Prozent, maximal 1.200 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.

100 Euro bis 1.100 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
BundPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im Dauergrünland

Wer Teilflächen von Dauergrünland über den Winter als Altgrasstreifen stehen laesst, erhält eine Prämie je Hektar Altgrasfläche. Für 2025 lag der Satz der ersten Stufe bei 900 Euro je Hektar, für 2026 sind 1.000 Euro je Hektar vorgesehen. Seit 2025 gilt zusätzlich eine Ein-Hektar-Regelung für die Mindestgröße. Altgrasstreifen sind Winterquartier für Insekten und Kleintiere und werden erst im Folgejahr genutzt.

bis 1.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland

Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.

200 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
KommuneZuschuss

Der geschenkte Baum Nürnberg

Die Stadt Nürnberg erstattet den Kaufpreis von Laub- und Obstbäumen auf privaten Grundstücken mit bis zu 750 Euro je Baum. Laubbäume müssen Hochstämme mit mindestens 16/18 Zentimetern Stammumfang sein, Obstbäume Halb- oder Hochstämme mit mindestens 15 Liter Container oder Spalierform. Pro Jahr sind bis zu drei Förderungen je Person und bis zu drei geförderte Pflanzungen je Grundstück möglich.

bis 750 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Untere Naturschutzbehörde
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich

Vertragliche Naturschutzleistungen auf Acker, Wiesen, Weiden und Teichen mit Grund- und Zusatzleistungen. Beispiele: extensive Ackernutzung für Feldbrueter 530 Euro je Hektar, Brachlegung auf Acker 500 bis 750 Euro, extensive Maehnutzung je nach Schnittzeitpunkt 260 bis 450 Euro, extensive Weidenutzung 440 Euro, Beweidung durch Ziegen 590 Euro, Erhalt von Streuobstbaeumen 12 Euro je Baum, Handmahd 700 Euro je Hektar.

20 Euro bis 750 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
BundPrämie

Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland

Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.

bis 600 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)

Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.

200 Euro bis 600 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
LandZuschuss

Wir für Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

bis 480 Euro je Monat
Sachsen
Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden
KommuneZuschuss

Förderung heimischer Laubbaeume Duisburg

Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbaeumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern auf privaten Grundstücken. Übernommen werden die Kosten für Anschaffung und Anlieferung sowie für die Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro je Baum. Der Antrag ist vor der Pflanzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu stellen.

bis 400 Euro
Duisburg
Stadt Duisburg, Umweltamt, umgesetzt durch die Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
KommuneZuschuss

Mach was draus! - Förderung kleiner Umweltprojekte Düsseldorf

Mit Mach was draus! fördert die Stadt Düsseldorf unbürokratisch kleine Umweltprojekte mit bis zu 400 Euro je Projekt. Erstmalig stehen im laufenden Jahr insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung; ob das Budget in Folgejahren fortgeschrieben wird, ist auf der Seite nicht zugesagt.

bis 400 Euro
Duesseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt
BundZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

25 Euro bis 250 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)

Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.

210 Euro bis 240 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland

Diese Öko-Regelung zahlt nicht für eine Bewirtschaftungsauflage, sondern für ein nachgewiesenes Ergebnis: Auf der Fläche müssen mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlands vorkommen. Die Prämie betrug 2025 noch 225 Euro je Hektar und sinkt 2026 auf 210 Euro je Hektar. Der Nachweis erfolgt schlagbezogen über eine Kartierung nach vorgegebener Methode. Damit werden Betriebe belohnt, die tatsaechlich artenreiches Grünland erhalten.

bis 225 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
LandPrämie

Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Hessen

Hessen zahlt eine jährliche Prämie für die Zucht und Haltung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen. Sie beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder Pferd, 60 Euro je Schwein und 30 Euro je Schaf oder Ziege, für Vatertiere wie Bullen, Hengste, Boecke und Eber gelten je nach Tierart Saetze zwischen 30 und 200 Euro. Förderfähig sind 26 heimische Rassen aus den Bereichen Zweinutzung und Fleischproduktion, Milchproduktion sowie weitere Nutzungstypen wie Kaltblutpferde. Die Förderdauer beträgt fuenf Jahre, Antragsteller sind Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebssitz in Hessen.

30 Euro bis 200 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen
BundPrämie

Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen

Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.

bis 200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland

Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf ausgewählten Acker- und Dauerkulturflächen. Stufe 1 beträgt 150 Euro je Hektar, Stufe 2 liegt bei 50 Euro je Hektar.

50 Euro bis 150 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Gefördert wird der vollständige Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei ausgewählten Ackerkulturen, Dauerkulturen und im Gemuesebau. Die Prämie ist nach Kulturgruppen gestuft und beträgt in der ersten Stufe 150 Euro je Hektar. Der Verzicht muss auf der gesamten angemeldeten Fläche und über die gesamte Vegetationsperiode eingehalten werden. Kontrolliert wird über Aufzeichnungen und Vor-Ort-Kontrollen.

bis 150 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
BundPrämie

Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)

Langfristige Flächenprämie für private und kommunale Waldbesitzende, die sich über 10 oder 20 Jahre verpflichten, 11 beziehungsweise 12 übergesetzliche Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten. Das Programm läuft seit November 2022, seit Januar 2024 wird es zusätzlich aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz mitfinanziert. Die Prämienhöhe ergibt sich aus dem Berechnungsschema der FNR und ist nach Flächengröße gestaffelt, nach den bisher veröffentlichten Saetzen rund 85 Euro je Hektar und Jahr bei 11 Kriterien und bei 12 Kriterien 100 Euro je Hektar für die ersten 500 Hektar, 80 Euro für den 501. bis 1000. Hektar und 55 Euro darueber hinaus. Die konkreten Beträge waren auf kwm.fnr.de nicht gegengeprüfbar und sind vor Antragstellung bei der FNR zu bestätigen.

55 Euro bis 100 Euro
bundesweit
BMLEH und BMUKN, Abwicklung durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundPrämie

Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands

Wer das gesamte Dauergrünland des Betriebs extensiv bewirtschaftet, erhält 100 Euro je Hektar. Der Viehbesatz muss dabei in einem festgelegten Korridor liegen und mineralischer Stickstoffduenger ist ausgeschlossen. Die Maßnahme gilt immer für den gesamten Betrieb, eine Auswahl einzelner Schlaege ist nicht möglich. Ziel ist eine flächendeckend schonendere Grünlandnutzung mit mehr Artenvielfalt.

bis 100 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder

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