Förderprogramme für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.
Bielefeld begrünt Häuser
Bielefeld unterstützt Dach- und Fassadenbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit bis zu 10.000 Euro. Grundlage ist die Förderrichtlinie Bielefeld begrünt Häuser. Eine erste Einschaetzung, ob ein Dach für eine Begrünung geeignet ist, ermöglicht das Gründachkataster NRW. Der Antrag wird online gestellt und erfordert eine Anmeldung mit BundID; Belege und Nachweise werden später zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt eingereicht. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Bochums Daecher, Fassaden und Gärten - ökologisch und klimaangepasst
Bochum fördert Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaangepasste Gartengestaltung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Besonderheit des Programms ist die Beratungspflicht: Ein Beratungsgespraech ist verbindliche Voraussetzung für die Antragstellung, in dem die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt wird. Diese Beschreibung ist dem spaeteren Antrag beizufuegen.
Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)
Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.
Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Bundesprogramm zur Unterstützung von Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel, gerichtet auf resiliente und zukunftsfähige Grün- und Freiräume. Gefördert werden Neuplanung und Erweiterung von Grünanlagen, Regenwasserrückhaltung und -speicherung nach dem Schwammstadtprinzip, Entsiegelung, Oberflächen- und Dachbegrünung sowie die Aufwertung von Parks, Friedhoefen, Gewässern und Naherholungsgebieten. Ziele sind Hitze-, Trockenheits- und Überflutungsvorsorge sowie Biodiversität. Insgesamt stehen 656 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit; seit 2020 wurden über 300 Projekte ausgewählt.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt läuft seit 2011 und fördert Vorhaben, die die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter Weise umsetzen oder gesamtstaatlich repraesentative Bedeutung haben. Vier Förderschwerpunkte stehen im Mittelpunkt: Arten, für die Deutschland international besondere Verantwortung trägt, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen und Stadtnatur. Antragsberechtigt sind vor allem Verbände, Kommunen, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Seit Oktober 2025 können Städte und Gemeinden erneut Förderung für kommunale Biodiversitätsstrategien beantragen.
Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland fördert die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und ihren Auen. Gefördert werden die Wiederherstellung von Lebensräumen, die Renaturierung von Ufern und der Rückbau oder Umbau von Infrastruktur im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, den Rest müssen die Träger selbst oder über Dritte wie die Bundesländer aufbringen, wobei eingebrachte Flächen angerechnet werden können. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände, gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland.
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Zinsloses Darlehen als Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten. Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten, Rechts- und Steuerberatung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Scheitert das Projekt, entfällt in der Regel die Rückzahlung.
DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Düsseldorf fördert seit 2016 die Begrünung von Daechern, Fassaden und Innenhoefen sowie die Entsiegelung von Flächen auf privat und gewerblich genutzten Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Euro je Quadratmeter, die Förderhöchstgrenze liegt bei 25.000 Euro pro Förderempfangenden und Jahr. Gefördert werden auch Urban-Gardening-Projekte sowie Begrünungen an Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung.
DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Düsseldorf
Das Programm DAFIB besteht seit 2016 und bezuschusst die Begrünung privater und gewerblicher Flächen in Düsseldorf in den drei Kategorien Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Innenhofbegrünung mit Entsiegelung. Anträge werden seit dem 4. März 2025 ausschließlich über das städtische Förderportal eingereicht.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.
Der geschenkte Baum Nürnberg
Die Stadt Nürnberg erstattet den Kaufpreis von Laub- und Obstbäumen auf privaten Grundstücken mit bis zu 750 Euro je Baum. Laubbäume müssen Hochstämme mit mindestens 16/18 Zentimetern Stammumfang sein, Obstbäume Halb- oder Hochstämme mit mindestens 15 Liter Container oder Spalierform. Pro Jahr sind bis zu drei Förderungen je Person und bis zu drei geförderte Pflanzungen je Grundstück möglich.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.
EEG-Zahlungsanspruch für die Vergärung von Bioabfällen (§ 43 EEG 2023)
Anlagen, die Biogas aus getrennt erfassten Bioabfällen der Abfallschlüssel 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 mit einem Anteil von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent erzeugen, erhalten 14,16 Cent pro Kilowattstunde bis 500 Kilowatt Bemessungsleistung und 12,41 Cent bis 20 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Vergärungsanlage unmittelbar mit einer Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden ist und die nachgerotteten Gärreste stofflich verwertet werden.
EFRE Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über themenbezogene Förderaufrufe um, die regelmäßig neu veröffentlicht werden. Gefördert wurden zum Beispiel Forschungsinfrastruktur zur Lasertechnik mit rund 2 Millionen Euro und ein Robotik-Vorhaben mit rund 1 Million Euro. Ein Förderfinder auf der Programmseite zeigt, welche Förderungen in Frage kommen. Für 2026 läuft unter anderem der Projektaufruf Neues Europäisches Bauhaus II zur Wiederbelebung von Stadtvierteln.
EFRE Bayern 2021 bis 2027
Bayern erhält 577 Millionen Euro EU-Mittel aus dem EFRE für 2021 bis 2027, verteilt auf 17 Maßnahmen in drei Förderbereichen. Förderbereich 1 umfasst Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer, KMU-Investitionen, überbetriebliche Bildungszentren, Internationalisierung, Beteiligungen), Förderbereich 2 Klima- und Umweltschutz (Energieeffizienz, Bioökonomie, Hochwasserschutz, grüne Infrastruktur, Flächenrecycling) und Förderbereich 3 strategische Technologien (STEP). 60 Prozent der Mittel fließen in strukturschwächere Regionen.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
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