Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH · Schleswig-Holstein

Zinsloses Darlehen als Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten. Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten, Rechts- und Steuerberatung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Scheitert das Projekt, entfällt in der Regel die Rückzahlung.
Antrag für Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 27 Angaben und 17 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten
- Natürliche Personen müssen die Stimmenmehrheit halten
- Erstwohnsitz der Personen im Projektgebiet
- Antragstellung vor Projektbeginn
Was du dafür brauchst
27 Angaben und 17 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Wer kann Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein beantragen?
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten
Wie viel Geld gibt es bei Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein?
Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein beantragen?
Keine feste Frist, laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein mit anderen Förderungen kombinieren?
Anschließende Investitionsfinanzierung über IB.SH oder KfW möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein?
Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-sh, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Zinsgünstiger Kredit für Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Bis zu 10 Millionen Euro je Kreditnehmer, 100 Prozent Kostenfinanzierung möglich, Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Klimabonus Frankfurt
Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
proKlima SolarGrünDach: Solaranlage in Kombination mit Dachbegrünung
proKlima fördert die gemeinsame Neuerrichtung von fest installierten Solarstromanlagen und einer Dachbegrünung. Die Kombination kühlt die Module im Sommer und verbessert dadurch deren Wirkungsgrad, gleichzeitig speichert das Gründach Regenwasser und schafft Lebensraum. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Die konkreten Beträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen von proKlima.