Förderprogramme für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)
Hamburger Programm für betrieblichen Ressourcenschutz mit drei Bausteinen. EffizienzChecks, also Machbarkeitsuntersuchungen durch externe Ingenieurbüros, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Investitionsförderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder CO2-Äquivalent und beträgt je nach Art der Effizienzmaßnahme und Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt eine Betriebskostenförderung über fünf Jahre für klimaneutrale Energieträger. Gefördert werden Energie- und Materialeinsparungen, Trinkwassereinsparungen je Kubikmeter, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sowie neu die Umstellung auf Wasserstoff.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen
Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.
InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz. Der Mindestzuschuss beträgt 100.000 Euro, was förderfähige Kosten von mindestens 250.000 Euro voraussetzt. Gefördert werden Maschinen und Anlagen, die den Ressourcenverbrauch senken, sowie effizienzsteigernde Verfahren.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
EFRE-Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für Vorhaben, die die Energieeffizienz eines gewerblichen Betriebs dauerhaft um mindestens 20 Prozent oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent steigern. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, das Mindestinvestitionsvolumen 250.000 Euro bei kleinen und 500.000 Euro bei mittleren und großen Unternehmen.
Hessische WindEnergieDividende für Kommunen im Staatswald
Hessen gibt seit 2016 einen Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen an die Kommunen weiter. Die Standortkommunen erhalten 20 Prozent der Nettopachteinnahmen des Landes. Damit profitieren Gemeinden auch dann, wenn die Windenergieanlage nicht auf kommunalem oder privatem, sondern auf landeseigenem Waldgrund steht und die Pacht sonst vollständig beim Land bliebe. Ein eigenes hessisches Beteiligungsgesetz mit einer Pflicht zur Bürger- oder Kommunalbeteiligung gibt es daneben nicht; Hessen setzt auf freiwillige Instrumente und Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Genossenschaften.
ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen
Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.
ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen
Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland
Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Niedersachsen
Niedersachsen hat mit Beginn der Förderperiode 2023 alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einer einzigen AUKM-Richtlinie zusammengefasst. Darunter fallen unter anderem Maßnahmen im Ackerbau, auf dem Dauergrünland, im Vertragsnaturschutz und im ökologischen Landbau. Die Maßnahmen sind mehrjährig und werden über das Antragssystem des Landes beantragt. Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen und Prämien stehen in den Maßnahmenblaettern für den Zeitraum 2023 bis 2027.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)
Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der GAK
Unter den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen buendeln Bund und Länder die mehrjährigen Umweltleistungen der Landwirtschaft. Dazu zählen die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau und auf dem Dauergrünland, tiergerechte Haltungsverfahren, biologische Pflanzenschutzverfahren sowie Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege. Seit 2023 ist auch die Investitionsförderung für Agroforstsysteme enthalten. 2024 flossen rund 918 Millionen Euro öffentliche Mittel in diese Maßnahmen, davon etwa 429 Millionen Euro allein in den Ökolandbau.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM)
Finanzieller Ausgleich für Landwirtschaftsbetriebe, die freiwillig Bewirtschaftungspraktiken umsetzen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen und dem Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen dienen. Dazu gehören bodenschonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und der Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Einzelmaßnahmen sind unter anderem artenreiche Kulturlandschaft, mehrjährige Blühflächen, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, Eiweißpflanzenförderung und Streuobstförderung.
BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027
Nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EFRE-Mitteln für Berliner Projekte in den Schwerpunkten Energieeffizienz, Umwelt- und Energiemanagement, Netze und Speicher, Anpassung an den Klimawandel, Stadtnatur sowie nachhaltige Mobilität. Förderfähig sind ausdrücklich alle Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.
Beratung der IB.SH Energieagentur
Initialberatung der IB.SH Energieagentur für kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein. Bewertet werden die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Energie-, Klima- und Umweltschutzprojekten sowie Fördermöglichkeiten. Ergänzend gibt es Unterstützung bei integrierter Quartiersentwicklung, Projektentwicklung und Finanzierung.
Brachflächenbeseitigung Sachsen
Landesprogramm des Freistaats Sachsen, das ergänzend zur Bund-Länder-Städtebauförderung die Beseitigung von Brachflächen fördert. Ziel ist die Wiedernutzbarmachung ungenutzter, oft ruinoeser Flächen und Gebäude in Städten und Gemeinden, um Innenentwicklung zu ermöglichen und den Flächenverbrauch im Außenbereich zu senken. Antragsberechtigt sind Kommunen. Das Programm wird neben dem Landesprogramm Wohngebäuderückbau als reines Landesprogramm geführt und ergänzt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)
Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.
Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Bundesprogramm zur Unterstützung von Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel, gerichtet auf resiliente und zukunftsfähige Grün- und Freiräume. Gefördert werden Neuplanung und Erweiterung von Grünanlagen, Regenwasserrückhaltung und -speicherung nach dem Schwammstadtprinzip, Entsiegelung, Oberflächen- und Dachbegrünung sowie die Aufwertung von Parks, Friedhoefen, Gewässern und Naherholungsgebieten. Ziele sind Hitze-, Trockenheits- und Überflutungsvorsorge sowie Biodiversität. Insgesamt stehen 656 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit; seit 2020 wurden über 300 Projekte ausgewählt.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt läuft seit 2011 und fördert Vorhaben, die die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter Weise umsetzen oder gesamtstaatlich repraesentative Bedeutung haben. Vier Förderschwerpunkte stehen im Mittelpunkt: Arten, für die Deutschland international besondere Verantwortung trägt, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen und Stadtnatur. Antragsberechtigt sind vor allem Verbände, Kommunen, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Seit Oktober 2025 können Städte und Gemeinden erneut Förderung für kommunale Biodiversitätsstrategien beantragen.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Seit 2011 laufendes Programm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Gefördert werden Vorhaben von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung in fünf Schwerpunkten: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen, Stadtnatur sowie weitere Maßnahmen von besonderer Bedeutung.
Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Bund-Länder-Programm zur Renaturierung von Flüssen und Auen an Bundeswasserstraßen mit dem Ziel, naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und die Wasserrückhaltung in der Landschaft zu stärken. Für Dritte wie Kommunen, Verbände und Naturschutzorganisationen besteht ein eigenes Förderprogramm Auen.
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.
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