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InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)

Umweltministerium Baden-Württemberg, Abwicklung durch die L-Bank · Baden-Württemberg

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz. Der Mindestzuschuss beträgt 100.000 Euro, was förderfähige Kosten von mindestens 250.000 Euro voraussetzt. Gefördert werden Maschinen und Anlagen, die den Ressourcenverbrauch senken, sowie effizienzsteigernde Verfahren.

Förderhöhe
ab 100.000 Euro
Fördersatz
bis 40 Prozent
Frist
Förderaufruf vom 17. Februar 2026, Antragstellung bei der L-Bank

Für wen ist das

Unternehmen

Was du erfüllen musst

  • Kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition 2003/361/EG
  • Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
  • Investitionsstandort in Baden-Württemberg
  • Einsatz marktverfügbarer, hocheffizienter Technologien
  • Projektauswahl durch das Umweltministerium anhand der Auswahlkriterien

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit der Umweltfinanzierung der L-Bank im Rahmen der Beihilfegrenzen

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Quelle und Stand

Angaben nach land-bw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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bis 80 Prozent der Kosten
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Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
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bis 90 Prozent der Kosten
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Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

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bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
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Höhe je nach Vorhaben
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