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Förderprogramme für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

551 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen

Das Land bezuschusst Planung, Bau und Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie den dafür nötigen Grunderwerb. Gefördert werden unter anderem Sammelgaragen und Fahrradparkhäuser, Fahrradboxen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen, Fahrradstationen, Bügelständer und nachträgliche Überdachungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 20 Prozent. In Kombination mit Bundesmitteln sind bis zu 90 Prozent erreichbar.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Fußverkehr

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Quartiersgaragen

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen

Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.

bis 75 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, darunter Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Qürungen, Fahrradampeln, Wegweisung, Zählstellen und Fahrradabstellanlagen. Das Land trägt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 20 Prozent. Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen zu Radverkehrsanlagen werden mit bis zu 75 Prozent gefördert. In Kombination mit Bundesprogrammen sind bis zu 90 Prozent möglich.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten

Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)

Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW

Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.

bis 40 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.

bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger PricewaterhouseCoopers
KommuneZuschuss

Lastenrad-Förderantrag der Kreisstadt Unna

Die Kreisstadt Unna bezuschusst anteilig Lastenfahrräder sowie Lasten- und Kinderanhänger, um den Radverkehr im Stadtgebiet zu stärken. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte auf das private Kraftfahrzeug zu verzichten. Anträge können seit dem 1. Oktober 2022 gestellt werden, die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.

Höhe je nach Vorhaben
Unna
Kreisstadt Unna
KommuneZuschuss

Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Puchheim

Puchheim fördert seit dem 15. März 2020 die Neuanschaffung ein- oder mehrspuriger Lastenräder und Lastenanhänger. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent des Brutto-Kaufpreises, höchstens 300 Euro für ein muskelbetriebenes und 500 Euro für ein elektrisch unterstütztes Rad. Pro Haushalt beziehungsweise Antragsteller wird nur ein Lastenrad gefördert. Die Förderung kann bis maximal zwei Monate nach dem Kauf beantragt werden, was das Verfahren gegenüber vielen anderen Kommunen vereinfacht.

bis 10 Prozent, maximal 500 Euro
Puchheim
Stadt Puchheim, Umweltamt
KommuneZuschuss

Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck

Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 650 Euro. Lastenanhänger werden zu den gleichen Konditionen gefördert. Angesprochen werden in Gladbeck ansässige kleine Unternehmen bis zwanzig Mitarbeitende, Vereine, Einrichtungen freier Träger und Privatleute.

bis 30 Prozent, maximal 650 Euro
Gladbeck
Stadt Gladbeck, Amt für Umwelt, Klima und Energie
KommuneZuschuss

Lastenradförderung der Stadt Günzburg

Günzburg übernimmt seit dem 1. März 2020 20 Prozent der Bruttoanschaffungskosten, höchstens 500 Euro für elektrische Lastenräder und höchstens 250 Euro für rein muskelbetriebene Lastenräder. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Käufergemeinschaften können die Prämie erhalten. Vor dem Kauf muss ein unterschriebenes Antragsformular mit Angebot im Rathaus eingereicht werden, nach positivem Bescheid gilt eine Kauffrist von acht Wochen.

bis 20 Prozent, maximal 500 Euro
Günzburg
Stadt Günzburg
LandZuschuss

Lebendige Zentren

Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.

bis 66 Prozent der Kosten
Hessen
Bund und Land Hessen / WIBank, Städtebauförderung
KommuneSonstiges

Leipzig-Pass-Mobilcard

Mit der Leipzig-Pass-Mobilcard können Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes alle öffentlichen Verkehrsmittel in der MDV-Tarifzone 110, also im Stadtgebiet Leipzig, rund um die Uhr nutzen. Der Preis beträgt 35 Euro im Monat, im Abonnement 31,20 Euro im Monat und bei jährlicher Einmalzahlung 365 Euro. Die Mobilcard ist ein Sozialticket für Bus und Bahn und soll Menschen mit besonders niedrigem Einkommen die Teilhabe am städtischen Leben ermöglichen. Der potenzielle Nutzerkreis umfasst rund 70.000 Menschen.

Höhe je nach Vorhaben
Leipzig
Stadt Leipzig und Leipziger Verkehrsbetriebe
BundKredit

Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Darlehen für Forschungs- und Technologievorhaben der zivilen gewerblichen Luftfahrt in Deutschland. Gefördert werden bis zu 55 Prozent der in Deutschland anfallenden förderfähigen Entwicklungskosten, gestaffelt nach Unternehmensgröße: KMU 30 bzw. 55 Prozent, mittelgroße Unternehmen 25 bzw. 50 Prozent, große Unternehmen 15 bzw. 40 Prozent. Möglich sind unbedingt rückzahlbare Darlehen zu Marktkonditionen, bedingt rückzahlbare produktionsabhängige Darlehen oder eine Kombination. Programmvolumen 300 Millionen Euro.

bis 55 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Luftfahrtforschung im DLR (PT-LF)
BundZuschuss

Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2

Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Luftfahrtforschung im DLR (PT-LF)
BundZuschuss

Maritimes Forschungsprogramm

Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
BundSonstiges

Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind von der Lkw-Maut befreit. Fahrzeuge mit mehr als 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse bleiben bis zum 30. Juni 2031 mautbefreit, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen dauerhaft. Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug, dessen Emissionen unter 1 Gramm CO2 je Kilowattstunde beziehungsweise je Kilometer liegen. Auch die CO2-Abgabe entfällt für diese Fahrzeuge. Der Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe aendert dagegen nichts an der CO2-Emissionsklasse und damit nichts an der Maut.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung über Toll Collect GmbH
SonstigeSonstiges

Mehrfahrten-Ticket mit Deutschlandticket-Rabatt

Pendlerangebot mit 10 oder 20 Einzelfahrten auf einer festgelegten Strecke, einzuloesen innerhalb eines Monats und ohne Zugbindung. Das 10-Fahrten-Ticket liegt bis zu 60 Prozent, das 20-Fahrten-Ticket bis zu 33 Prozent unter dem Preis einer Monatskarte ohne Abo. Wer ein gültiges Deutschlandticket hat, bekommt auf bestimmten Strecken 60 Prozent Rabatt auf 10er- und 20er-Fahrten. Buchbar ist das Ticket ausschließlich online.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundPrämie

Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte

Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
LandZuschuss

Mobilität II

Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL
BundSteuervorteil

Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.

bis 50 Euro je Monat
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung

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