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Förderprogramme für Mobilität in Niedersachsen

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

308 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr (Paragraf 228 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt, hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Grundlage ist ein entsprechend gekennzeichneter Ausweis nach Paragraf 152 Absatz 5 SGB IX mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke ist eine Eigenbeteiligung zu zahlen; Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX nennt als Ausgangsbetrag 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, dieser Betrag erhöht sich jedoch automatisch mit der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Den aktuell gültigen Betrag nennt das zuständige Versorgungsamt. Kostenlos ist die Wertmarke nach Paragraf 228 Absatz 4 SGB IX unter anderem für blinde und hilflose Menschen sowie für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, von laufenden Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII und von Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB XIV. Wer die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nach Paragraf 3a Absatz 2 KraftStG nutzt, bekommt keine Wertmarke.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe der Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt oder hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das betrifft die Merkzeichen G, aG, H, Bl und Gl. Notwendig sind ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, das beim Versorgungsamt des Wohnsitzlandes beantragt wird. Die Wertmarke kostet nach Paragraf 228 Absatz 3 SGB IX 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H), für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie für bestimmte Kriegsbeschaedigte. Die Freifahrt gilt bundesweit im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe von Ausweis und Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
BundSonstiges

Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B, Paragraf 228 Absatz 6 und Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX)

Ist im Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen (Merkzeichen B), wird die Begleitperson unentgeltlich befördert. Die Unentgeltlichkeit selbst regelt Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX und gilt ausdrücklich im Nah- und im Fernverkehr; eine eigene Wertmarke der schwerbehinderten Person ist dafuer nicht erforderlich. Wer zur Mitnahme berechtigt ist, bestimmt Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX: schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Unentgeltlich mitgenommen werden nach Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 2 SGB IX außerdem Handgepaeck, ein Krankenfahrstuhl, orthopaedische Hilfsmittel sowie Führ- und gekennzeichnete Assistenzhunde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Feststellung durch die Versorgungsaemter der Länder
BundSteuervorteil

Viertel-Regelung für elektrische Dienstwagen (0,25-Prozent-Regel)

Bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstwagens wird der Bruttolistenpreis nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG nur zu einem Viertel angesetzt, was die monatliche Versteuerung von einem Prozent auf 0,25 Prozent senkt. Voraussetzung ist ein Fahrzeug ohne Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer und ein Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031. Sie wirkt sowohl beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil als auch beim Unternehmer bei der Privatnutzungsentnahme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Viertelregelung bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs wird der Bruttolistenpreis nur zu einem Viertel angesetzt, statt der sonst üblichen ein Prozent des vollen Listenpreises pro Monat. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer hat und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Für Plug-in-Hybride mit höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite gilt bei Anschaffung ab 2025 eine Halbierung des Listenpreises.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundSonstiges

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (RED-III-Umsetzung)

Mit dem Gesetz vom 1. Juni 2026 hat der Bund die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) umgesetzt. Es ändert das BImSchG, die 37. BImSchV, die 38. BImSchV, die Biokraftstoffquotenverordnung und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Neu sind unter anderem der verlängerte Quotenpfad bis 65 Prozent im Jahr 2040, der Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027, die Pflichten für Flugkraftstoffanbieter und die Eintragung in die Unionsdatenbank.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber
SonstigePrämie

smartificate THG-Quote (EnBW)

smartificate ist einer der größeren THG-Quoten-Vermarkter und wickelt die Registrierung, die Meldung an das Umweltbundesamt und den Verkauf der Quote für den Halter ab. Der Anbieter nimmt Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1, N2 und N3 (Nutzfahrzeuge), M3 (Busse) sowie sonstige Fahrzeuge wie Motorräder an. Nach eigenen Angaben wurden bereits über 50.000 Kunden abgewickelt. Der Halter muss lediglich das Fahrzeug registrieren und die Zulassungsbescheinigung hochladen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
smartificate (EnBW-Gruppe)
BundZuschuss

Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen im Zusammenhang mit einer Kassenleistung notwendig sind, etwa bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefaellen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Als genehmigt gelten sie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie ab Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeintraechtigung. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
LandZuschussausgelaufen

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.

bis 90 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)

Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.

bis 60 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
LandZuschussausgelaufen

Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen

Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.

bis 8 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)

Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.

bis 3 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
LandZuschussausgelaufen

Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Zuschuss für niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, inklusive der zugehoerigen Wallboxen. Je Fahrzeug gab es 10.000 bis 15.000 Euro, für die optionale Ladeinfrastruktur zusätzlich 500 Euro je Fahrzeug. Abhängig von der Einwohnerzahl waren vier bis acht Fahrzeuge und insgesamt 10.000 bis 60.000 Euro möglich, zuzueglich der Ladeinfrastruktur. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge waren ausgeschlossen. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2022 möglich, seit dem 01.01.2023 ist das Programm geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm des Landes Niedersachsen für kommunale Flotten und deren Wallboxen gibt es nicht; bundesweit fördert seit April 2026 das Programm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' Ladepunkte an Wohngebäuden.

10.000 Euro bis 60.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung über die NBank
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen

Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.

bis 45.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter

Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.

bis 100 Prozent, maximal 10.368 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.

bis 10.200 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

bis 10.200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.

bis 10.200 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)

Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.

bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschussausgelaufen

Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Die bundesweite Kaufprämie für Elektroautos wurde nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorzeitig gestoppt: seit dem 18. Dezember 2023, 0:00 Uhr, sind keine neuen Anträge mehr möglich. Zuletzt zahlte der Bund nach der 9. Förderrichtlinie 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 3.000 Euro darüber, jeweils zuzüglich Herstelleranteil; ab 1. September 2023 nur noch an Privatpersonen. Nachfolger ist die E-Auto-Förderung 2026.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)

Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)

Das Programm bezuschusste Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Beschäftigten und Firmenflotten mit maximal 1.285,71 Euro je Ladepunkt und setzte eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien voraus. Es ist beendet, die KfW weist darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Wer bereits eine Antragsbestätigung hat, behaelt den reservierten Zuschuss; Umsetzung und Nachweiseinreichung sind innerhalb von 18 Monaten nach der Antragsbestätigung möglich. Für Unternehmen, die heute Ladepunkte aufbauen wollen, bleiben Landesprogramme wie progres.NRW oder WELMO in Berlin der Weg.

bis 1.286 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr

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