Förderprogramme für Mobilität in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Bund
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
THG-Quote mit Mehrfachanrechnung für E-Busse und schwere E-Nutzfahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV)
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) wird die anrechenbare Strommenge ab dem Kalenderjahr 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Für diese Klassen gibt es zudem eigene Schätzwerte.
THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder
Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.
THG-Quote für Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen (nicht-öffentliches Laden nach Paragraf 7 der 38. BImSchV)
Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug auf sich zugelassen hat, gilt als Ladepunktbetreiber und kann sich pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr eine pauschale Strommenge (Schätzwert) vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet. Der Erlös entsteht erst durch den Verkauf an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, in der Praxis über THG-Vermarkter als beauftragte Dritte.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
IKK - Nachhaltige Mobilität (267)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität, bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Gefördert werden Rad- und Fusswege, Nahverkehr und Schienennetze, Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge sowie digitale Mobilitäts- und Verkehrsmanagementlösungen.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)
Förderkredit für Investitionen in nachhaltige Mobilität: klimafreundliche Fahrzeuge für Nahverkehr, Bahn, Schiff, Pkw und E-Bikes, Gütertransportfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstellen, Schienennetze, Infrastruktur für aktive Mobilität sowie digitale Lösungen zur Emissionsminderung. Variante 268 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben mit verbilligtem Zins, Variante 269 ab 25 Millionen Euro mit individuell vereinbarten Konditionen.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation
Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.
Rückwirkende Meldung von Strommengen aus früheren Verpflichtungsjahren
Eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Die Fristen des Paragrafen 8 Absatz 1 der 38. BImSchV, also der 15. November des Verpflichtungsjahres für Fahrzeuge und der 28. Februar des Folgejahres für öffentliche Ladepunkte, sind gesetzliche Fristen und stehen nicht zur Disposition. Wer die Prämie für ein Jahr vergessen hat, kann sie nicht nachholen, sondern erst im laufenden Jahr wieder beantragen.
THG-Quote für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge
Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung sind vom pauschalen Schätzwert ausgeschlossen. Paragraf 5 Absatz 1 der 38. BImSchV verlangt, dass die Stromentnahme im Steuergebiet des Stromsteuergesetzes erfolgt ist, und Paragraf 7 Absatz 2 verlangt als Nachweis eine nach Paragraf 13 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I. Vermarkter weisen die deutsche Zulassung deshalb ausdrücklich als Voraussetzung aus.
Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen
Auch wer eine geeichte private Wallbox mit eigenem Zähler betreibt, kann die tatsächlich geladene Strommenge nicht abrechnen. Nach derzeitiger Rechtslage ist für nicht öffentliches Laden ausschließlich der pauschale Schätzwert je Fahrzeug und Jahr anrechenbar. Wer mehr als 2.000 kWh im Jahr zu Hause lädt, bekommt trotzdem nur den Pauschalwert. Der einzige Weg zu mengenbasierter Vergütung ist ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt.
Landstrom für Schiffe als Erfüllungsoption der THG-Quote
Landstrom für Seeschiffe und Binnenschiffe ist keine Erfüllungsoption der deutschen THG-Quote. Der abschließende Katalog in Paragraf 37a Absatz 5 BImSchG nennt Biokraftstoffe, Strom für Straßenfahrzeuge, bis 2026 Upstream-Emissionsminderungen, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, ab 2031 kohlenstoffarmen Wasserstoff und ab 2027 wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Schiffsstrom kommt darin nicht vor, die 38. BImSchV beschränkt die Stromanrechnung ausdrücklich auf Straßenfahrzeuge.
THG-Quote für Straßenbahnen und Schienenfahrzeuge
Strom für den Schienenverkehr, ausdrücklich auch für Straßenbahnen, ist nicht auf die Treibhausgasquote der Kraftstoff-Inverkehrbringer anrechenbar. Die 38. BImSchV erfasst nur elektrischen Strom, der dem Netz zur Verwendung im Straßenverkehr durch Elektrofahrzeuge entnommen wurde. Kommunale Verkehrsbetriebe können deshalb nur ihre E-Busse der Klasse M3 melden, nicht ihre Bahnen.
THG-Prämie für Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff-Pkw)
Das Elektromobilitätsgesetz unterscheidet in Paragraf 2 zwischen reinem Batterieelektrofahrzeug (Nummer 2) und Brennstoffzellenfahrzeug (Nummer 4). Der pauschale Schätzwert nach Paragraf 7 der 38. BImSchV gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge, weshalb Halter von Wasserstoffautos wie Toyota Mirai oder Hyundai Nexo keine THG-Prämie für ihr Fahrzeug erhalten. Grüner Wasserstoff wird stattdessen beim Inverkehrbringer angerechnet.
THG-Prämie für Voll- und Mildhybride ohne Ladestecker
Für Hybridfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit gibt es keinerlei Anrechnung auf die THG-Quote. Weder erfüllen sie die Definition des reinen Batterieelektrofahrzeugs nach Paragraf 2 Nummer 2 Elektromobilitätsgesetz, dessen Energiespeicher von außen aufladbar sein müssen, noch die des von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs. Anträge werden vom Umweltbundesamt abgelehnt, weil das Fahrzeug nicht rein batteriebetrieben ist.
THG-Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV)
Halter von Plug-in-Hybriden bekommen keine THG-Prämie. Paragraf 7 der 38. BImSchV lässt den pauschalen Schätzwert ausdrücklich nur für reine Batterieelektrofahrzeuge zu. Von außen aufladbare Hybride der Klassen M1 und N1 gelten zwar nach Paragraf 2 Absatz 2 als Straßenfahrzeug mit Elektroantrieb, ihr Ladestrom ist aber nur über gemessene öffentliche Ladepunkte anrechenbar und kommt dort dem Ladepunktbetreiber zugute, nicht dem Fahrzeughalter.
THG-Quote für motorisierte Krankenfahrstühle
Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Für sie ist kein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden, weshalb eine Anrechnung des Ladestroms auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen ist. Auch Elektrorollstühle scheiden damit aus.
THG-Quote für Leichtfahrzeuge der Klasse L6e (Mopedautos)
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, also Mopedautos bis 45 km/h, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f FZV zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Damit fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, und ohne eigenen Schätzwert für diese Klasse ist eine Anrechnung auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen. Schwerere Vierradmobile der Klasse L7e sind dagegen zulassungspflichtig.
Was Bundesförderung bei Mobilität bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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