Förderprogramme für Kultur auf Ebene Land
Alle Programme für Kultur auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
115 Programme gefunden
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Digital Creativity Sachsen-Anhalt
Digital Creativity fördert Entwicklung und Produktion innovativer digitaler Anwendungen wie Games, Apps, Software, Visual Effects und Virtual-Reality-Lösungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 130.000 Euro je Projekt, davon bis 10.000 Euro Projektentwicklung, bis 120.000 Euro Produktion und bis 10.000 Euro Distribution; die Mindestförderung liegt bei 25.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre, die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über Projektskizzen. Klassische Unternehmenswebsites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand, verlangt wird ein Innovationsgehalt in Inhalt, Design, Produktionstechnik oder kreativer Umsetzung.
Digital Creativity (Sachsen-Anhalt)
Digital Creativity ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Themenbereich Digitalisieren und richtet sich an Unternehmen mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Vorhaben. Fördersaetze, Höchstbeträge und Fristen liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier bewusst nicht angegeben. Wer das Programm für digitale Inhalte, Anwendungen oder Außendarstellung nutzen will, sollte die Konditionen direkt bei der Investitionsbank erfragen.
Elbkulturfonds
Der Elbkulturfonds fördert ausgewählte, überdurchschnittlich ambitionierte Kulturprojekte in Hamburg. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 1. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht ausgewiesen.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
Heimat-Preis
Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
LEADER 2023-2027 Bayern
Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
Kommunaldarlehen Thüringen
Flexibles Darlehen für Neuinvestitionen in Infrastruktur sowie in soziale, kulturelle und schulische Einrichtungen, außerdem für Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Darlehen. Angeboten werden Annuitäten-, Tilgungs-, endfällige und Forward-Darlehen mit Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren oder variabler Verzinsung auf EURIBOR-Basis.
Wir sind das Land
Landesprogramm der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Projekten vor Ort. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen in Sachsen-Anhalt. Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Projekt- und institutionelle Förderung für private und öffentliche Träger sowie Einzelpersonen in den Bereichen Bildende Kunst und Künstlerförderung, Musik und Musikschulen, Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken, Literatur, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Heimatpflege, internationaler Kulturaustausch und Digitalisierung. Die Förderdetails sind je Programmbereich in eigenen Richtlinien geregelt.
Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen nach Paragraf 20 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes. Antragsformulare bestehen getrennt für Gebietskörperschaften und sonstige Antragsteller wie Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Bevorzugt werden Vorhaben, die akute Gefahren abwenden, eine nachhaltige Nutzung ermöglichen oder Modellcharakter haben.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zum Erhalt und zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Gefördert werden Stadterneuerung, Belebung der Innenstädte, Klimaanpassung und Infrastrukturverbesserungen. 2025 standen rund 32,1 Millionen Euro zur Verfuegung, die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.
Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement
Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.
LEADER Saarland 2023-2027
Förderung des LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes. In fünf Regionen entscheiden lokale Aktionsgruppen selbst darüber, welche innovativen Vorhaben gefördert werden. Anerkannt sind die Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte.
Nachhaltige Dorfentwicklung und Dorferneuerung im Saarland
Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in saarländischen Dörfern. Im öffentlichen Bereich beträgt die Förderung im Regelfall 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann auf 65 oder 75 Prozent erhöht werden. Im privaten Bereich wird die stilgerechte Restaurierung ortsbildprägender historischer Bausubstanz mit 35 Prozent gefördert, bezogen auf die äußere Gebäudehülle.
Was Landesförderung bei Kultur bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Kultur auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Kultur. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.