Förderprogramme für Kultur auf Ebene Land
Alle Programme für Kultur auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)
Zentrales Raumsicherungsprogramm Berlins, 1993 als Atelieranmietprogramm gestartet. Das Land mietet Räume zentral an und untervermietet sie zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die Differenz zwischen realen Raumkosten und Miete trägt das Land als Förderdelta. Gefördert werden Ateliers und Studios der bildenden Kunst, Proberäume aller Musikrichtungen, Räume der darstellenden Kuenste und des Tanzes, Schreibplätze und Projekträume. Spartenspezifische Vergabebeiraete entscheiden über die Vergabe.
Hannah-Höch-Preis des Landes Berlin
Auszeichnung des Landes Berlin für ein herausragendes künstlerisches Lebenswerk in der bildenden Kunst. Der Etat beträgt insgesamt 80.000 Euro: 25.000 Euro gehen als Preisgeld an die ausgezeichnete Person, weitere 55.000 Euro fliessen in ein künstlerisches Projekt oder eine Ausstellung samt Katalog. Die Umsetzung erfolgt nach Möglichkeit über die Berlinische Galerie, die Stiftung Stadtmuseum, das Kupferstichkabinett oder den Neuen Berliner Kunstverein.
Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst des Landes Berlin
Projektförderung des Landes Berlin für Ausstellungen, Praesentationen und Kataloge zeitgenoessischer bildender Kunst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte höchstens 25.000 Euro, für Einzelprojekte höchstens 35.000 Euro und für Gruppenprojekte höchstens 55.000 Euro. Anträge laufen über das Antragscenter der Berliner Kulturverwaltung, die Antragsfristen stehen im Fristenkalender der Senatsverwaltung.
Arbeitsstipendium Bildende Kunst des Landes Berlin
Arbeitsstipendien für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie festgefuegte künstlerische Gruppen der bildenden Kuenste mit Wohnsitz in Berlin. Die Stipendien sind mit 16.000 Euro für acht Monate oder 24.000 Euro für zwölf Monate dotiert und werden in monatlichen Raten von 2.000 Euro ausgezahlt. Zum Stipendium gehoert außerdem eine Praesentation in einem Berliner Kunstverein. Vergabekriterien sind Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität der bisherigen künstlerischen Arbeit.
Webvideo Stipendium NRW im Creator College NRW
Im Creator College NRW werden neun Creators oder Creator-Teams am Standort Nordrhein-Westfalen mit einem Bootcamp, mehreren Aufbauseminaren und einem Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW von 6.000 Euro je Projekt unterstützt. Erfolgreiche Webvideo-Creators und Gastdozentinnen aus der Branche begleiten als Mentorinnen und Mentoren. Die Plätze sind limitiert, die Förderung ist an die Teilnahme am Bootcamp und an allen fuenf Terminen der Aufbauphase gebunden.
Gerd Ruge Stipendium für Dokumentarfilm
Bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Praezision und internationaler Perspektive entwickeln. Das Stipendium richtet sich an Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.
cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen
Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.
Pilotprogramm der Mitteldeutschen Medienförderung (Nachwuchsförderung)
Nachwuchsprogramm der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Kreative realisieren Microbudget-Filme, werden von erfahrenen Tutorinnen und Tutoren betreut und erhalten bis zu 250.000 Euro Zuschuss. Ergänzend bietet die MDM mit dem Fifty-Fifty-Programm und dem Fokus-Programm weitere Nachwuchsschienen sowie Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung mitteldeutscher Filmschaffender und für die Praesentation von Filmen auf wichtigen Festivals.
Games-Förderung des FilmFernsehFonds Bayern
Dreistufige Computerspieleförderung des Freistaats Bayern. Die Konzeptentwicklung über vier Monate wird mit bis zu 30.000 Euro für Nachwuchsstudios und bis zu 40.000 Euro für erfahrene Studios gefördert. Für den Prototyp gibt es bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei bis zu 80 Prozent Förderanteil oder bis zu 350.000 Euro als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen bei bis zu 70 Prozent. Die Produktion wird mit bis zu 500.000 Euro und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt, bei Erst- und Zweitprojekten bis zu 70 Prozent und höchstens 250.000 Euro.
Denkmalförderung Berlin
Das Landesdenkmalamt Berlin fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Erhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Denkmalen. Die Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den denkmalbedingten Mehraufwand auszugleichen. Zuständig ist das Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege, das Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraet. Zusätzlich fördert das Landesdenkmalamt bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege durch Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Weitere öffentliche Einrichtungen und Stiftungen gewähren ergänzend Zuschüsse zu Denkmalsanierungen.
Denkmalförderung Thüringen
Landesförderung für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Thüringen. Gefördert werden unter anderem Kirchenorgeln, Fassaden und Fachwerk, Daecher, Fenster und Verglasungen sowie Kunstobjekte. Zu den Zuwendungsempfängern gehoeren Kirchengemeinden und Kirchenverbände, private Eigentümer historischer Gebäude, Städte und Gemeinden, Stiftungen sowie Vereine und Verbände. Die veröffentlichten Zuwendungen ab 2025 reichen von 1.000 Euro bis 350.000 Euro; die höchste Einzelförderung entfiel auf den zweiten Bauabschnitt der Turmhaubensanierung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Langensalza. Antragsfristen und Verfahrensdetails erfragt man beim Landesamt.
Städtebauförderung Sachsen
Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.
Zuwendungen aus Denkmalpflegemitteln Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt direkte Zuschüsse zur Erhaltung privater Kulturdenkmäler aus Denkmalpflegemitteln. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Erforderlich sind ein Zuwendungsantrag, eine Eigentümererklärung sowie eine Übersicht der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Landesdenkmalpflege beraet Eigentümer zu Erhaltungsmöglichkeiten und den notwendigen Schritten. Ergänzend stellt die Landesdenkmalpflege Bescheinigungen für die steuerliche Geltendmachung von Instandsetzungsmaßnahmen aus; massgeblich sind die Bescheinigungsrichtlinien mit Stand vom 23. Dezember 2019. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht pauschal veröffentlicht.
Denkmalförderung Niedersachsen
Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.
Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen
Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.
Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg
Landesprogramm für Eigentümer und Unterhaltspflichtige eingetragener Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für private Antragsteller und bis zu 33,3 Prozent für Kommunen, Landkreise und Kirchen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Kosten für Private und bei 30.000 Euro für öffentliche und kirchliche Träger. Im Jahr 2024 wurden rund 15,42 Millionen Euro auf 249 Vorhaben verteilt, davon 58 Prozent auf private, 29 Prozent auf kirchliche und 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern
Landesmittel für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in Bayern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Kirchen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über den Schwellenwerten von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Kommunen liegen müssen. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt, danach Einreichung des Förderantrags über diese Behörde. Anträge dürfen nicht direkt an das Landesamt gesendet werden, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern
Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.
Förderung der Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Gedenkstättenarbeit sowie Investitionen in Gedenkstätten. Es geht um die Auseinandersetzung mit Krieg, Gewaltherrschaft und politischem Unrecht im Land. Antragsberechtigt sind Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Zu Förderhöhe und Fristen gibt die Landeszentrale im Einzelfall Auskunft.
Förderung der Erinnerungskultur durch die Landeszentrale NRW
Nordrhein-Westfalen fördert Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorte im Land über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden Projekte an den Gedenkstätten sowie Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung zur Aufarbeitung der NS-Zeit. Leitender Grundsatz ist, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken statt zentral zu steuern. Wichtigster Partner ist der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte in NRW.
Kulturförderung Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert Kultur von Bibliotheken über Museen und Ausstellungen bis zu Theatern, Konzerten und Großveranstaltungen. Zuständig sind das Bildungs- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei. Eigene Förderlinien bestehen unter anderem für Archaeologie und Denkmalschutz, Archive und Bibliotheken, Gedenkstätten sowie für nationale Minderheiten und die niederdeutsche Sprache. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen
Der Kleinprojektefonds ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit bis zu 5.000 Euro, in Ausnahmefaellen bis zu 10.000 Euro. Ein Schwerpunkt liegt auf dem ländlichen Raum. Es gibt keine festen Antragsfristen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kunstschaffende in Sachsen.
Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz
Sachsen finanziert Kultur über das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz: Landkreise und kreisfreie Städte bilden Kulturräume, die Landesmittel gemeinsam mit kommunalen Mitteln auf Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen und freie Träger verteilen. Anträge stellen Kultureinrichtungen und Träger bei ihrem jeweiligen Kulturraum, nicht direkt beim Land. Sachsen gibt pro Kopf 237,38 Euro für Kunst und Kultur aus. Die konkreten Fristen legt jeder Kulturraum selbst fest.
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Was Landesförderung bei Kultur bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Kultur auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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