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Förderprogramme für Heizung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Heizung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

225 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die neue Heizung

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KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
BundKredit

Wohngebäude - Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Wohnraumförderung Modernisierung und Instandsetzung Sachsen-Anhalt

Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Förderfähig sind Gebäude mit mindestens drei Wohnungen. Nach der Maßnahme gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandZuschuss

Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kom SAN)

Klimaschutz-Förderprogramm des Saarlandes für Kommunen, Landkreise, kommunale Eigenbetriebe, Kirchengemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Abgerechnet wird über vereinfachte Kostenoptionen, so dass keine Einzelrechnungen mehr geprüft werden müssen.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, Referat E/6
LandKredit

Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Wohnen mit Zukunft)

Ergänzender Landeskredit für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg: bis zu 120.000 Euro für Sanierung Plus und Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete. Der Sollzinssatz liegt bei 1,00 Prozent mit zehn Jahren Zinsbindung, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan und bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und Denkmal.

bis 120.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau

Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.

bis 15 Prozent, maximal 50.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds in Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage

Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.

bis 10 Prozent, maximal 20.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss

proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.

bis 5 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmepumpe

proKlima fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der Zuschuss beträgt bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 2.500 Euro bei Erdreich-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie auf 10.000 Euro im Mehrfamilienhaus begrenzt. Gefördert werden nur Anlagen mit natürlichem Kältemittel bei Luft-Wasser-Geräten, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und ein hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen.

bis 5 Prozent, maximal 10.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse

Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.

bis 30 Prozent, maximal 30.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
LandZuschuss

progres.NRW - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen

Dachprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Klimaschutz und Energiewende mit 36 Einzelförderprogrammen, abgewickelt über die Bezirksregierung Arnsberg. Als für Privatpersonen geeignet weist die Bezirksregierung vier Programme aus: Fassaden-Photovoltaik, Hauselektrik in Mehrparteienhäusern zur Vorbereitung von Mieterstrom, oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen für den Anschluss an Fernwärmenetze. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nur auf den jeweiligen Einzelprogrammseiten.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg / Land Nordrhein-Westfalen
LandPrämie

progres.nrw - Bildungsprämie Wärmepumpe

Prämie für Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen, deren Beschäftigte an Wärmepumpen-Fortbildungen nach VDI 4645-1 teilnehmen. Gefördert werden maximal 450 Euro je erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, höchstens 900 Euro je Beschäftigtem.

bis 900 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Festbetragsförderung für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestandsbau. Zentrale Anlagen werden mit 2.000 Euro je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, dezentrale Anlagen mit 200 Euro je Geraet und maximal 1.000 Euro.

bis 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.

bis 80 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik

Zuschüsse für Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik, Wasserkraft, Wärmepumpen mit Geothermie, Wärmerückgewinnung, Gebäude- und Quartiersmaßnahmen sowie Qualifizierung von Fachkräften. Der Programmbereich buendelt zahlreiche Einzelbausteine mit jeweils eigenen Fördersaetzen.

ab 350 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme

Zuschuss für Neubau, Erweiterung und Modernisierung klimafreundlicher und energieeffizienter Wärme- und Kältenetze der öffentlichen Versorgung. Investitionen werden mit bis zu 65 Prozent gefördert, Studien mit bis zu 80 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 Euro.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Kaskadenförderung zur Absicherung des Risikos bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie. Gefördert werden Vorstudie bis 25.000 Euro (35.000 Euro bei interkommunalem Ansatz), Machbarkeitsstudie bis 65.000 Euro (100.000 Euro interkommunal), 2D-Seismik bis 1 Million Euro und 3D-Seismik bis 5,5 Millionen Euro, Erkundungsbohrung bis 8 Millionen Euro und Bohrung bis 10 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent, bei seismischen Messungen maximal 50 Prozent. Die Bohrung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gefördert.

bis 60 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Abwärmenutzung im Landesprogramm: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt. Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage. Antragsberechtigt ist ein sehr breiter Kreis von Wohnungseigentümergemeinschaften über Freiberufler, Unternehmen und Kommunen bis zu Kirchen, Vereinen und Genossenschaften. Das Verfahren läuft vollständig digital ab.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)

Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandPrämie

progres.nrw Klimaschutztechnik: Bildungsprämie Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert die Teilnahme an Fortbildungslehrgaengen nach der VDI-Richtlinie 4645-1 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie vergleichbare Fortbildungen für technische Führungskräfte und planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitaer-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben. Die Förderung ist ein Festbetrag von maximal 450 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, begrenzt auf 900 Euro je Beschäftigtem. Fortbildungen für operativ taetige Monteurinnen und Monteure werden nicht gefördert.

bis 900 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt, einschließlich Abwärme, Geothermie und Biomasse. Der Zuschuss beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg

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