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Förderprogramme für Heizung auf Ebene Bund

Alle Programme für Heizung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

123 Programme gefunden

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BundPrämie

Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme (iKWK)

Innovative KWK-Systeme koppeln eine KWK-Anlage mit einer Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme, typischerweise Geothermie, Solarthermie oder einer Großwärmepumpe, und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Die Förderhöhe wird in eigenen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt, der Höchstwert liegt bei 12,0 Cent je Kilowattstunde KWK-Strom. Von den 100 Megawatt Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin entfielen in den Jahren 2018 bis 2025 jährlich 50 Megawatt auf innovative KWK-Systeme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze

Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung

Der Einbau von Anlagentechnik ausserhalb der Heizung wird mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Emissionsminderung bei Biomasseheizungen

Für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt haben und älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Es muss eine Staubminderung von mindestens 80 Prozent erreicht werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze

Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 8.400 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung

Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich

Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen der hydraulische Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Absenkung der Vorlauftemperatur, die Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Niedertemperaturheizkörper sowie separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik. Die Förderung der Anlageneffizienz ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist hier nicht förderfähig.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan

Liegt für das Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Fördersatz der BEG Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte. Seit der Neufassung zum 21.07.2026 gilt der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen auf die Summe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Zugleich verdoppeln sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Emissionsminderung von Biomasseheizungen

Zuschuss von 50 Prozent für Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 Prozent senken. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss aelter als zwei Jahre sein, Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Die Maßnahme läuft förderrechtlich unter dem Baustein Heizungsoptimierung der BEG EM.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wohngebäude)

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie der Anschluss daran, sofern die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Der Grundfördersatz beträgt 30 Prozent. Förderfähig sind Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 1. August 2030.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Heizungsoptimierung (Wohngebäude)

Zuschuss von 15 Prozent für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz bestehender Heizungen, etwa hydraulischer Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperaturheizkoerper und der Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme. Die Förderung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fuenf Wohneinheiten begrenzt. Der Wärmeerzeuger muss aelter als zwei Jahre und bei fossilen Brennstoffen juenger als zwanzig Jahre sein. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst wird hier nicht gefördert.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude

Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen

Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasse gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn die Anlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhaelt, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit zusätzlich zur Grundförderung und den Boni der Heizungsförderung. Grundlage ist das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Fassung 10.1 vom Juli 2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
bundesweit
KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundPrämie

Bonus für elektrische Wärmeerzeuger an KWK-Anlagen (§ 7b KWKG 2025)

Betreiber neuer oder modernisierter KWK-Anlagen mit mehr als 1 Megawatt elektrischer Leistung erhalten zusätzlich zum KWK-Zuschlag einen Bonus von 70 Euro je Kilowatt thermischer Leistung des elektrischen Wärmeerzeugers. Die Anlage muss technisch in der Lage sein, mindestens 30 Prozent der aus dem KWK-Prozess auskoppelbaren Wärmeleistung mit einem fabrikneuen elektrischen Wärmeerzeuger zu erzeugen. Der Bonus wird höchstens bis zu der thermischen Leistung gewährt, die der maximal auskoppelbaren KWK-Wärmeleistung entspricht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundPrämie

Bonus für innovative erneuerbare Wärme in iKWK-Systemen (§ 7a KWKG 2025)

Innovative KWK-Systeme mit mehr als 10 Megawatt elektrischer Leistung erhalten einen Aufschlag auf den KWK-Zuschlag, der mit dem Anteil innovativer erneuerbarer Wärme an der Referenzwärme steigt: 0,4 ct/kWh ab 5 Prozent, 1,2 ct/kWh ab 15 Prozent, 3,0 ct/kWh ab 30 Prozent, 4,7 ct/kWh ab 40 Prozent und 7,0 ct/kWh ab 50 Prozent. Als innovative erneuerbare Wärme zählen typischerweise Geothermie, Solarthermie und Wärmepumpen, die in dasselbe Wärmenetz einspeisen wie die KWK-Anlage.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundZuschuss

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.

bis 90 Prozent, maximal 5.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Zuschuss für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom, Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie

Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz fördert Investitionsvorhaben, die die direkten Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Prozessschritts um mindestens 40 Prozent senken. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt, Forschungsvorhaben auf 35 Millionen Euro. Für die industrielle Wärmeerzeugung ist das Programm der zentrale Weg zur Umstellung von Prozesswärme auf klimaneutrale Verfahren.

bis 40 Prozent, maximal 30 Mio. Euro
bundesweit
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1 - Machbarkeitsstudien

Modul 1 der BEW fördert Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetzsysteme und Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Seit dem 01.04.2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2 - Systemische Förderung

Modul 2 fördert den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und kann einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden. Erfasst sind Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8, Wärmequellen, Infrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 3 - Einzelmaßnahmen im Bestandsnetz

Modul 3 fördert einzelne Maßnahmen in bestehenden Wärmenetzen mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Förderfähig sind Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss erneuerbarer Erzeuger und die Integration von Abwärme sowie Wärmeübergabestationen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Ohne Transformationsplan für das Bestandsnetz ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 4 - Betriebskostenförderung

Modul 4 gewährt eine Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung gilt sowohl für neu errichtete als auch für zu transformierende Wärmenetze. Voraussetzung ist, dass die betreffende Anlage bereits über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der BEW gefördert wurde. Damit wird der laufende Betrieb erneuerbarer Wärmeerzeuger im Netz über die Investitionsförderung hinaus abgesichert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen, für Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze und für Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme untersuchen. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen für Wärmenetze in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Was Bundesförderung bei Heizung bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Heizung auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

Mehr zu Heizung

Eine Liste zeigt alles zu Heizung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.