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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Heizungsförderung

Gefördert wird beim Heizungstausch fast immer die Eigentümerseite, also Eigentümerinnen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen, Vereine und Kommunen für eigene Gebäude. Dazu kommen drei Bedingungen, die praktisch überall auftauchen: die Anlage muss die technischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen, ein Fachbetrieb muss das bestätigen, und der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn gestellt sein.

Die Programme unterscheiden sich vor allem darin, welche Technik sie überhaupt zulassen und welchen Nachweis sie verlangen. Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Holzheizung und Solarthermie tauchen je nach Richtlinie einzeln oder gebündelt auf. Reine Reparaturen sind meist außen vor, Optimierungen an einer bestehenden Anlage manchmal förderfähig.

Welche Bedingungen die einzelnen Programme in unserer Datenbank nennen, steht weiter unten. Das sind die Angaben aus den Programmdaten, keine Auslegung von uns. Ob du im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllst, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand der Richtlinie.

Die Bedingungen im Überblick

Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.

  • Antragsberechtigt ist in der Regel, wem das Gebäude gehört, nicht wer darin wohnt.
  • Die neue Anlage muss die technischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen, oft belegt durch eine Herstellerliste oder Kennwerte im Angebot.
  • Ein eingetragener Fachbetrieb führt aus und bestätigt die Umsetzung schriftlich.
  • Der Antrag liegt vor dem Vorhabensbeginn vor, üblich ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.
  • Das Gebäude erfüllt die Vorgaben des Programms, etwa zum Baujahr, zur Nutzung oder zum Standort.
  • Nach dem Einbau werden die Nachweise innerhalb der genannten Frist eingereicht.

Was die Programme selbst verlangen

Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 80 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.

  • Antrag vor Vorhabenbeginn8 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten3 Programme nennen diesen Punkt
  • Investitionsort Berlin3 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag vor Maßnahmebeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftlich taetige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Vereine, Genossenschaften und Contractoren2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung über das proKlima-Antragsportal2 Programme nennen diesen Punkt
  • Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz2 Programme nennen diesen Punkt
  • Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens fuenf Jahre alt2 Programme nennen diesen Punkt
  • Gesamtfinanzierung gesichert2 Programme nennen diesen Punkt
  • Grundsatz Förderantrag vor Auftrag2 Programme nennen diesen Punkt
  • Investitionsort in Nordrhein-Westfalen2 Programme nennen diesen Punkt

Wer antragsberechtigt ist

So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.

  • Unternehmen58
  • Privatpersonen47
  • Vermieter39
  • Kommunen38
  • Vereine37
  • Selbstständige19
  • Landwirtschaft5
  • Arbeitnehmer2
  • Studierende1

Woran es typischerweise scheitert

  • Davon ausgehen, dass Mieterinnen und Mieter selbst antragsberechtigt sind. Den Antrag stellt fast immer die Eigentümerseite.

  • Eine Anlage bestellen, die knapp unter den geforderten technischen Werten liegt.

  • Die Voraussetzungen eines Bundesprogramms auf ein Landesprogramm übertragen, obwohl dort andere Regeln stehen.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Bekomme ich als Vermieter Förderung für die Heizung?

Viele Gebäudeprogramme richten sich ausdrücklich auch an Vermieterinnen und Vermieter. Der Kreis der Antragsberechtigten steht bei jedem Programm in den Zielgruppen, die wir unten mit auflisten.

Gilt die Förderung auch für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Für die zentrale Anlage im Gemeinschaftseigentum ist meist die Gemeinschaft antragsberechtigt, vertreten durch die Verwaltung. Für Maßnahmen im Sondereigentum kann die einzelne Eigentümerseite in Frage kommen, das regelt das Programm.

Muss ich eine Energieberatung vorweisen?

Nicht jedes Programm verlangt sie. Einige setzen eine fachliche Begleitung voraus, andere fördern sie zusätzlich. Ob sie Bedingung ist, steht bei dem Programm unter den Voraussetzungen.

Zählt eine Reparatur der alten Heizung?

Reine Reparaturen sind in der Regel nicht förderfähig. Gefördert wird der Austausch oder der Umstieg auf eine andere Wärmequelle, teilweise auch die Optimierung einer bestehenden Anlage.

Was passiert, wenn ich eine Bedingung nicht erfülle?

Dann fällt dieses Programm weg, oft aber nicht die ganze Förderung. Es lohnt sich, die Bedingungen der anderen Programme in der Liste zu vergleichen, weil Land und Kommune eigene und teilweise weichere Anforderungen setzen.

Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.