Der Baukasten: Grundförderung plus Boni
Die Bundesförderung für den Heizungstausch besteht aus einer Grundförderung und mehreren Zuschlägen. Die Grundförderung bekommt jeder, der eine förderfähige Anlage einbaut und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die Boni sind daran gebunden, wer du bist und was du vorher hattest. Sie werden auf die Grundförderung aufaddiert, aber nur bis zu einem Gesamtdeckel, und die anrechenbaren Kosten sind je Wohneinheit begrenzt.
Diese Konstruktion ist der Grund, warum die im Netz kursierenden Höchstsätze für die meisten Haushalte nicht erreichbar sind. Der Höchstsatz setzt voraus, dass alle Bonus-Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Rechne deshalb immer von unten: erst die Grundförderung, dann Bonus für Bonus prüfen, ob du die Bedingung wirklich belegen kannst.
- Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Anlage, etwa Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz
- Zuschlag für den frühen Austausch einer alten, noch funktionsfähigen fossilen Heizung, gebunden an Alter und Art der Altanlage
- Zuschlag für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen
- Zuschlag für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle
- Ergänzender zinsverbilligter Kredit, mit dem sich der verbleibende Eigenanteil finanzieren lässt
Welche Sätze und Deckel aktuell gelten, steht in der Richtlinie beim Fördergeber. Genau dort und nirgends sonst liest du die verbindliche Zahl ab.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eigentümer des Gebäudes. Das schließt Einfamilienhäuser genauso ein wie Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, vermietende Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Der Kreis wurde in Stufen geöffnet, weshalb ältere Ratgebertexte hier oft veraltet sind.
Die Boni sind dagegen eng zugeschnitten. Der Einkommenszuschlag setzt voraus, dass du die Wohnung selbst bewohnst und dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter einer festgelegten Grenze liegt, nachgewiesen über Steuerbescheide zurückliegender Jahre. Wer vermietet, bekommt diesen Zuschlag nicht. Der Zuschlag für den frühen Austausch hängt am Zustand und Alter der Altanlage, nicht an deinem Einkommen.
Mieter können die Heizungsförderung nicht selbst beantragen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Eigentümerseite tätig wird. Umgekehrt gibt es für Vermieter Regeln dazu, welcher Anteil der geförderten Kosten überhaupt noch auf die Miete umgelegt werden darf. Das ist Mietrecht und gehört in eine Beratung, nicht in einen Ratgeber.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
Der Ablauf unterscheidet sich von dem, was viele aus älteren Programmen kennen. Es gibt einen Punkt, an dem fast alle Fehler passieren: Beim Heizungstausch muss der Vertrag mit dem Fachbetrieb vor dem Antrag existieren, er darf aber noch nicht wirksam sein. Gelöst wird das über eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag, die an die Förderzusage geknüpft ist.
- 1Angebote einholen und mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der ausdrücklich unter der Bedingung der Förderzusage steht
- 2Bestätigung zum Antrag beschaffen, ausgestellt vom Fachbetrieb oder von einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz
- 3Antrag im Portal des Fördergebers stellen und die Zusage abwarten, vorher nichts anzahlen und nichts einbauen lassen
- 4Anlage einbauen lassen, Rechnungen sammeln, Fachunternehmererklärung unterschreiben lassen
- 5Verwendungsnachweis innerhalb der genannten Frist einreichen, danach wird ausgezahlt
Wir stellen keinen Antrag für dich und können keine Bewilligung zusagen. Der Antrag läuft immer über dich und den Fördergeber.
Was zur Heizung noch dazugehört
Gefördert wird selten nur das Gerät. Zur Maßnahme zählen in der Regel auch die Arbeiten, die den Betrieb der neuen Anlage überhaupt erst sinnvoll machen. Dazu gehören Pufferspeicher, der hydraulische Abgleich, der Austausch zu kleiner Heizkörper, Flächenheizungen, die Anpassung der Verteilleitungen, der Rückbau der alten Anlage und die Entsorgung des Öltanks.
Wer diese Umfeldmaßnahmen im Antrag vergisst, verschenkt oft einen erheblichen Teil der anrechenbaren Kosten, weil sie später nicht mehr nachgemeldet werden können. Lass dir das Angebot deshalb nach Kostenblöcken gliedern und gleiche es Position für Position mit der Liste der förderfähigen Kosten aus der Richtlinie ab.
Getrennt davon läuft die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung. Sie ist ein eigener Baustein, wird eigens beantragt und lohnt sich in fast jedem Fall, weil die begleitende Fachperson zugleich die Nachweise erstellt, die du später ohnehin brauchst.
Kombinieren mit Land und Kommune
Neben der Bundesförderung gibt es Landesprogramme und kommunale Töpfe, oft über Stadtwerke oder einen städtischen Klimafonds. Viele davon verstehen sich ausdrücklich als ergänzend. Die Grenze ist fast überall dieselbe: Dieselbe Rechnungsposition darf nicht zweimal gefördert werden, und die Summe aller Förderungen darf die in der Richtlinie genannte Obergrenze nicht überschreiten.
Praktisch heißt das: Zerlege dein Vorhaben in Kostenblöcke und ordne jedem Block genau eine Quelle zu. Die Heizung über den Bund, die Dämmung über ein anderes Programm, den Pufferspeicher über die Kommune. Gib in jedem Antrag ehrlich an, was du sonst noch beantragt hast. Das Verschweigen einer anderen Förderung ist der Fehler, der am zuverlässigsten zur Rückforderung führt.
Die Fehler, die am meisten Geld kosten
Nach unserer Auswertung der Programmbedingungen wiederholen sich immer dieselben Punkte. Sie haben alle gemeinsam, dass sie sich vorher leicht vermeiden lassen und nachher gar nicht mehr.
- Vertrag ohne Bedingung unterschrieben oder angezahlt, damit gilt das Vorhaben als begonnen
- Mit dem Höchstsatz kalkuliert, obwohl die Voraussetzungen für einzelne Boni nicht belegbar sind
- Steuerbescheide für den Einkommenszuschlag zu spät angefordert
- Umfeldmaßnahmen nicht mit beantragt
- Frist für den Verwendungsnachweis verstreichen lassen
- Angenommen, ein bereits gestellter Antrag lasse sich später beliebig erhöhen