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Heizung und Energie

Heizungsförderung 2026: wer bekommt wie viel

Die Förderung für eine neue Heizung ist modular aufgebaut: ein Grundbetrag und mehrere Boni, die addiert werden. Wer welchen Baustein bekommt und in welcher Reihenfolge du vorgehst.

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Kaum ein Förderthema wird so oft gesucht und so oft falsch verstanden wie die Heizungsförderung. Das liegt daran, dass die Förderung kein einzelner Betrag ist, sondern ein Baukasten. Wer nur auf den höchstmöglichen Prozentsatz schaut, den irgendein Portal nennt, plant regelmäßig an der Wirklichkeit vorbei. Dieser Ratgeber erklärt die Bausteine, sagt dir, welcher davon für dich überhaupt in Frage kommt, und zeigt, an welcher Stelle du die verbindlichen Zahlen abliest.

Der Baukasten: Grundförderung plus Boni

Die Bundesförderung für den Heizungstausch besteht aus einer Grundförderung und mehreren Zuschlägen. Die Grundförderung bekommt jeder, der eine förderfähige Anlage einbaut und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die Boni sind daran gebunden, wer du bist und was du vorher hattest. Sie werden auf die Grundförderung aufaddiert, aber nur bis zu einem Gesamtdeckel, und die anrechenbaren Kosten sind je Wohneinheit begrenzt.

Diese Konstruktion ist der Grund, warum die im Netz kursierenden Höchstsätze für die meisten Haushalte nicht erreichbar sind. Der Höchstsatz setzt voraus, dass alle Bonus-Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Rechne deshalb immer von unten: erst die Grundförderung, dann Bonus für Bonus prüfen, ob du die Bedingung wirklich belegen kannst.

  • Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Anlage, etwa Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz
  • Zuschlag für den frühen Austausch einer alten, noch funktionsfähigen fossilen Heizung, gebunden an Alter und Art der Altanlage
  • Zuschlag für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen
  • Zuschlag für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle
  • Ergänzender zinsverbilligter Kredit, mit dem sich der verbleibende Eigenanteil finanzieren lässt

Welche Sätze und Deckel aktuell gelten, steht in der Richtlinie beim Fördergeber. Genau dort und nirgends sonst liest du die verbindliche Zahl ab.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eigentümer des Gebäudes. Das schließt Einfamilienhäuser genauso ein wie Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, vermietende Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Der Kreis wurde in Stufen geöffnet, weshalb ältere Ratgebertexte hier oft veraltet sind.

Die Boni sind dagegen eng zugeschnitten. Der Einkommenszuschlag setzt voraus, dass du die Wohnung selbst bewohnst und dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter einer festgelegten Grenze liegt, nachgewiesen über Steuerbescheide zurückliegender Jahre. Wer vermietet, bekommt diesen Zuschlag nicht. Der Zuschlag für den frühen Austausch hängt am Zustand und Alter der Altanlage, nicht an deinem Einkommen.

Mieter können die Heizungsförderung nicht selbst beantragen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Eigentümerseite tätig wird. Umgekehrt gibt es für Vermieter Regeln dazu, welcher Anteil der geförderten Kosten überhaupt noch auf die Miete umgelegt werden darf. Das ist Mietrecht und gehört in eine Beratung, nicht in einen Ratgeber.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Der Ablauf unterscheidet sich von dem, was viele aus älteren Programmen kennen. Es gibt einen Punkt, an dem fast alle Fehler passieren: Beim Heizungstausch muss der Vertrag mit dem Fachbetrieb vor dem Antrag existieren, er darf aber noch nicht wirksam sein. Gelöst wird das über eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag, die an die Förderzusage geknüpft ist.

  1. 1Angebote einholen und mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der ausdrücklich unter der Bedingung der Förderzusage steht
  2. 2Bestätigung zum Antrag beschaffen, ausgestellt vom Fachbetrieb oder von einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz
  3. 3Antrag im Portal des Fördergebers stellen und die Zusage abwarten, vorher nichts anzahlen und nichts einbauen lassen
  4. 4Anlage einbauen lassen, Rechnungen sammeln, Fachunternehmererklärung unterschreiben lassen
  5. 5Verwendungsnachweis innerhalb der genannten Frist einreichen, danach wird ausgezahlt

Wir stellen keinen Antrag für dich und können keine Bewilligung zusagen. Der Antrag läuft immer über dich und den Fördergeber.

Was zur Heizung noch dazugehört

Gefördert wird selten nur das Gerät. Zur Maßnahme zählen in der Regel auch die Arbeiten, die den Betrieb der neuen Anlage überhaupt erst sinnvoll machen. Dazu gehören Pufferspeicher, der hydraulische Abgleich, der Austausch zu kleiner Heizkörper, Flächenheizungen, die Anpassung der Verteilleitungen, der Rückbau der alten Anlage und die Entsorgung des Öltanks.

Wer diese Umfeldmaßnahmen im Antrag vergisst, verschenkt oft einen erheblichen Teil der anrechenbaren Kosten, weil sie später nicht mehr nachgemeldet werden können. Lass dir das Angebot deshalb nach Kostenblöcken gliedern und gleiche es Position für Position mit der Liste der förderfähigen Kosten aus der Richtlinie ab.

Getrennt davon läuft die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung. Sie ist ein eigener Baustein, wird eigens beantragt und lohnt sich in fast jedem Fall, weil die begleitende Fachperson zugleich die Nachweise erstellt, die du später ohnehin brauchst.

Kombinieren mit Land und Kommune

Neben der Bundesförderung gibt es Landesprogramme und kommunale Töpfe, oft über Stadtwerke oder einen städtischen Klimafonds. Viele davon verstehen sich ausdrücklich als ergänzend. Die Grenze ist fast überall dieselbe: Dieselbe Rechnungsposition darf nicht zweimal gefördert werden, und die Summe aller Förderungen darf die in der Richtlinie genannte Obergrenze nicht überschreiten.

Praktisch heißt das: Zerlege dein Vorhaben in Kostenblöcke und ordne jedem Block genau eine Quelle zu. Die Heizung über den Bund, die Dämmung über ein anderes Programm, den Pufferspeicher über die Kommune. Gib in jedem Antrag ehrlich an, was du sonst noch beantragt hast. Das Verschweigen einer anderen Förderung ist der Fehler, der am zuverlässigsten zur Rückforderung führt.

Die Fehler, die am meisten Geld kosten

Nach unserer Auswertung der Programmbedingungen wiederholen sich immer dieselben Punkte. Sie haben alle gemeinsam, dass sie sich vorher leicht vermeiden lassen und nachher gar nicht mehr.

  • Vertrag ohne Bedingung unterschrieben oder angezahlt, damit gilt das Vorhaben als begonnen
  • Mit dem Höchstsatz kalkuliert, obwohl die Voraussetzungen für einzelne Boni nicht belegbar sind
  • Steuerbescheide für den Einkommenszuschlag zu spät angefordert
  • Umfeldmaßnahmen nicht mit beantragt
  • Frist für den Verwendungsnachweis verstreichen lassen
  • Angenommen, ein bereits gestellter Antrag lasse sich später beliebig erhöhen

Programme für die Heizung in unserer Datenbank

Die folgenden Beträge und Sätze stammen aus den hinterlegten Programmdaten, nicht aus einer Schätzung dieser Redaktion.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
BAFABundZuschussbis 30 Prozent, max. 8.400 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 9.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundZuschussbis 90 Prozent, max. 5.000 Euro
Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundZuschussbis 60 Prozent, max. 20 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 2 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung
BAFABundZuschussbis 40 Prozent, max. 100 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen
BAFABundZuschussbis 40 Prozent, max. 100 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
BAFABundZuschussohne Angabe
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
BAFABundZuschussbis 60 Prozent, max. 20 Mio. Euro
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
KfWBundKreditbis 5 Mio. Euro
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
KfWBundKreditbis 120.000 Euro
Erneuerbare Energien Standard (270)
KfWBundKreditbis 150 Mio. Euro
Heizungsförderung für Kommunen (422)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
KfWBundZuschussbis 70 Prozent, max. 19.600 Euro
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)
KfWBundZuschussbis 80 Prozent, max. 22.400 Euro
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
KfWBundZuschussohne Angabe
KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG
BAFABundZuschussohne Angabe
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze
BAFABundZuschussbis 40 Prozent, max. 50 Mio. Euro
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher
BAFABundZuschussbis 30 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Bundesministerium der Finanzen / FinanzämterBundSteuervorteilbis 20 Prozent, max. 40.000 Euro
Wohngebäude - Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
BioWärme Bayern
Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Auftrag des Bayerischen WirtschaftsministeriumsLandZuschussbis 350.000 Euro
Bürgerenergiefonds NRW
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANKLandZuschussbis 100 Prozent, max. 300.000 Euro
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
L-BankLandKreditbis 120.000 Euro
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 90 Prozent, max. 1 Mio. Euro
Energiekredit Wärme
LfA Förderbank BayernLandKreditbis 50 Mio. Euro
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Senatorin für Umwelt, Klima und WissenschaftLandZuschussbis 100 Prozent
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandZuschussbis 80 Prozent
Förderung von Quartierswärmemanagement
Land Schleswig-Holstein / IB.SHLandZuschuss50.000 Euro bis 375.000 Euro
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
IFB HamburgLandZuschussbis 15 Prozent, max. 3.000 Euro
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)LandZuschussbis 15 Prozent, max. 3.000 Euro
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Land Hessen / WIBankLandZuschussbis 65 Prozent
Hamburger Heizungsförderung
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)LandZuschussohne Angabe
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen
IFB HamburgLandZuschussbis 20 Prozent, max. 100.000 Euro
IBB CO2-Sparende Gebäude
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKreditohne Angabe
IBB WEG-Finanzierung
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKreditbis 100 Prozent
IBB Wohnraum Modernisieren
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKreditbis 100.000 Euro
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
IFB HamburgLandKredit10.000 Euro bis 75.000 Euro
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 25 Prozent, max. 100.000 Euro
ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 40 Prozent, max. 175.000 Euro
Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SHLandKreditbis 0 Prozent, max. 300.000 Euro
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 90 Prozent, max. 750.000 Euro
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
NBank - Investitions- und Förderbank NiedersachsenLandKreditbis 75 Prozent
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und StadtentwicklungLandKreditbis 80 Prozent, max. 150.000 Euro
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
NRW.BANKLandKreditbis 100 Prozent, max. 10 Mio. Euro
NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANKLandKreditbis 100 Prozent, max. 150.000 Euro
Rund ums Haus
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 100 Prozent, max. 50.000 Euro
SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditbis 20 Prozent, max. 5 Mio. Euro
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditab 20.000 Euro
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 50 Prozent
Sachsen-Anhalt MODERN
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandKreditohne Angabe
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussohne Angabe
Wohnraumförderung Modernisierung und Instandsetzung Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussohne Angabe

Datenstand: 04.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Es werden die ersten 60 Programme angezeigt. Im Verzeichnis weiter filtern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Heizungsförderung genau?

Das hängt vom Programm und von deiner Situation ab. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, für die Summe gilt ein Deckel, und die anrechenbaren Kosten sind je Wohneinheit begrenzt. Verbindliche Sätze stehen in der jeweiligen Richtlinie beim Fördergeber. Die Beträge, die auf dieser Seite in der Programmtabelle stehen, kommen aus unserer Datenbank und tragen ein Datum.

Darf ich den Handwerker beauftragen, bevor der Antrag durch ist?

Beim Heizungstausch braucht der Antrag sogar einen bereits geschlossenen Vertrag. Dieser Vertrag darf aber noch nicht wirksam sein, sondern muss unter der Bedingung der Förderzusage stehen. Ein unbedingter Auftrag oder eine Anzahlung gilt als Vorhabenbeginn und kostet in der Regel die gesamte Förderung.

Bekommen Vermieter auch eine Förderung?

Ja, Vermietende sind für die Grundförderung und je nach Konstellation für weitere Bausteine antragsberechtigt. Der Zuschlag für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen entfällt allerdings. Wie viel der geförderten Kosten auf die Miete umgelegt werden darf, ist eine mietrechtliche Frage und sollte anwaltlich geklärt werden.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Häufig ja, solange nicht dieselben Kosten zweimal gefördert werden und die Gesamtsumme unter der in der Richtlinie genannten Obergrenze bleibt. Frag den Fördergeber vorher schriftlich, welche Kombination er akzeptiert, und gib jede weitere Förderung im Antrag an.

Erst der Vertrag mit Bedingung, dann der Antrag, dann der Einbau. Wer die Reihenfolge dreht, zahlt alles selbst.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.