Förderung als Prämie für Gründung auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Sächsischer Meilenstein – Wettbewerb für Unternehmensnachfolge
Jährlicher Wettbewerb für gelungene Unternehmensnachfolgen in Sachsen mit Preisgeldern von insgesamt 17.000 Euro. Ausgezeichnet werden erfolgreich umgesetzte Nachfolgekonzepte in Handwerk, Handel und Dienstleistung. Bewerbungsschluss für den Durchgang 2026 ist der 21. August.
Bayerische Hebammenniederlassungsprämie
Einmalige Prämie von 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die sich in Bayern niederlassen. Voraussetzung ist die Niederlassung nach dem 30.08.2019, die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Bereitschaft, mindestens drei Jahre freiberuflich tätig zu sein.
Landarztprämie Bayern (Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten)
Prämie von bis zu 60.000 Euro für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum, für Psychotherapeuten bis 20.000 Euro. Für Filialbildungen gibt es bis zu 15.000 Euro, bei Psychotherapeuten bis 5.000 Euro. Die Gemeinde darf höchstens 20.000 Einwohner haben, bei Kinder- und Jugendpsychiatern 40.000.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme, förderfähig sind Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel der erstmaligen Gründung.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.
Meistergründungsprämie Berlin
Das Land Berlin fördert die Existenzgründung junger Meisterinnen und Meister im Handwerk mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Die Prämie wird nach der Gründung ausgezahlt und kann für den Aufbau des Betriebs verwendet werden, etwa für Betriebsausstattung. Fördervoraussetzung ist eine kostenfreie Beratung durch die Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin zum Gründungsvorhaben, für die vorab ein Informationsgespraech vereinbart werden muss. Die Prämie wird an Gründerinnen und Gründer im Berliner Handwerk vergeben, die die näher bestimmten Voraussetzungen erfuellen.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz (Existenzgründung nach Fortbildung)
Der Aufstiegsbonus II belohnt in Rheinland-Pfalz den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Voraussetzung ist ein Kammerabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meisterin, geprüfter Fachwirt oder Betriebswirtin, der nicht laenger als zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Erwerb einer taetigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent sowie der schrittweise oder nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Antrag ist bis zu zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer möglich.
Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz
Landespreis für Gründerinnen in Rheinland-Pfalz, hervorgegangen aus dem früheren Unternehmerinnenpreis und heute auf Gründerinnen ausgerichtet. Der Preis wird über das Gründerportal des Landes ausgeschrieben. Preisgelder und Bewerbungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben. Details veröffentlicht das Ministerium in der jeweiligen Ausschreibung.
Pioniergeist Gründerwettbewerb Rheinland-Pfalz
Gründerwettbewerb für Personen, die im vergangenen oder laufenden Jahr in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen gegründet haben. Der Wettbewerb wird über das Gründerportal des Landes beworben und richtet sich an junge Unternehmen unabhängig von der Branche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen nennt das Landesportal nicht. Details veröffentlicht der Wettbewerb auf der eigenen Seite.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz
Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Landespreis für junge Unternehmen Baden-Württemberg
Wettbewerb für junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Gesamtpreisgeld von 90.000 Euro. Der erste Platz erhält 40.000 Euro, der zweite 30.000 Euro und der dritte 20.000 Euro. Die Jury bewertet Leistungsstärke, Modernität und Kreativität sowie soziales und ökologisches Engagement. Die Bewerbungsphase der laufenden Runde ist geschlossen, Details veröffentlicht die L-Bank unter landespreis-bw.de. Die Angaben stammen aus der 15. Ausgabe des Wettbewerbs.
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erstmalige Gründung eines Handwerksbetriebs durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder taetige Beteiligung. Stufe eins ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Stufe zwei bringt weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Gründung mindestens eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt wird. Der Antrag ist schriftlich und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim LFI M-V zu stellen.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.
Gründungsprämie Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus finanzierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts bei innovationsbasierten Gründungen in Thüringen. Je nach Qualifikation werden 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat als Festbetrag gezahlt, insgesamt bis zu zwölf Monate, davon höchstens sechs Monate nach der Gründung. Ein Eigenanteil ist nicht noetig, gefördert werden 100 Prozent der standardisierten Lebenshaltungskosten. Das Verfahren ist zweistufig mit Ideenpapier, Jurypraesentation und anschließendem Förderantrag.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Sachsen-Anhalt in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme einschließlich der Investitions- und Betriebsausgaben der Erstausstattung. Der Antrag läuft über die zuständige Handwerkskammer an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Geschäftstätigkeit muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden.
Meistergründungsprämie Berlin
Zweistufige Prämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich innerhalb von vier Jahren nach der Meisterprüfung erstmals in Berlin selbständig machen. Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro, bei Gründerinnen in frauentypischen Gewerken bis zu 15.000 Euro. Nach drei Jahren kommen in Stufe zwei 6.000 Euro für einen geschaffenen Arbeitsplatz oder 7.500 Euro für einen Ausbildungsplatz hinzu, mit Frauenbonus bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird je zur Haelfte vom Land Berlin und aus dem EFRE finanziert.
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals eine selbständige Vollexistenz im Handwerk aufbauen, erhalten in Schleswig-Holstein bis zu 10.000 Euro. Die erste Stufe umfasst 7.500 Euro bei Gründung oder Übernahme, die zweite Stufe weitere 2.500 Euro drei Jahre später, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate besetzt wurde. Vor dem Antrag ist ein Beratungsgespraech mit der zuständigen Handwerkskammer Pflicht. Der Geschäftsbetrieb darf vor der Bewilligung nicht aufgenommen worden sein, massgeblich ist das Datum der Gewerbeanmeldung.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.