Förderprogramme für Familie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Familie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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KiTa-Qualitätsgesetz
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz beteiligt sich der Bund seit 2019 an der Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege. Die Mittel fliessen an die Länder, die sie über Bund-Länder-Verträge in festgelegten Handlungsfeldern einsetzen, etwa Fachkräftegewinnung, Sprachförderung und bedarfsgerechte Angebote. Familien profitieren indirekt über bessere Betreuungsqualität, ein eigener Antrag ist nicht möglich. Der Bund veröffentlicht regelmäßig Monitoringberichte zur Umsetzung.
Kinder- und Jugendförderung Sachsen-Anhalt
Zuschüsse des Landesjugendamts für Jugendarbeit und Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendbildungsreferenten und Jugendbildungsstätten, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Verwaltungsausgaben der Jugendverbände sowie Kinder- und Jugendfreizeiten. Ergänzend bestehen Landesmodellprogramme wie die Fachkräfteoffensive PiA und das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.
Landesjugendplan-Zuschüsse der Sportjugend Rheinland
Vereine können für Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der Jugendwerke beantragen. Förderfähig sind soziale Bildung und Freizeiten, Ferienaktionen, Schulungen im Ehrenamt, politische Jugendbildung sowie internationale Begegnungen. Die Abwicklung läuft über die Sportjugend Rheinland. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland. Förderhöhen und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Zuschussbereich.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Haushalten mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Übernommen werden unter anderem Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten, die Ausstattung mit Schulbedarf, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Schuelerbeförderung, Lernförderung sowie ein monatlicher Betrag für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Anträge laufen über das Jobcenter oder die zuständige Kommune.
Lernmittelfreiheit in Nordrhein-Westfalen
Nach Paragraf 96 Schulgesetz NRW erhalten Schülerinnen und Schüler Lernmittel vom Schulträger leihweise und kostenfrei. Die Eltern tragen nur einen Eigenanteil, der in der Regel ein Drittel des Durchschnittsbetrags nicht übersteigen darf. Nicht erfasst sind Verbrauchsmaterialien wie Schreib- und Zeichenpapier, Stifte, Taschenrechner und sonstige Arbeitsmittel, dafür kann die BuT-Schulbedarfspauschale genutzt werden. Die konkreten Durchschnittsbeträge legt eine Rechtsverordnung fest, zuständig ist der Schulträger. Ob und in welchem Umfang es eine Befreiung vom Eigenanteil bei Sozialleistungsbezug gibt, sagt die Landesseite nicht, das ist beim Schulträger zu klären.
NRW Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf
Zinsguenstiges Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, mit fester Zinsbindung über 30 Jahre. Auf das Darlehen wird ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent gewährt. Die Förderung richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die Einkommensgrenzen sind nach Haushaltsgröße gestaffelt und reichen laut NRW.BANK von rund 23.540 Euro bis 57.910 Euro im Jahr. Der Antrag wird nicht bei der Bank, sondern bei der Stadt oder dem Kreis als Bewilligungsbehörde gestellt. Die NRW.BANK bietet einen Chancenprüfer, mit dem sich die Einkommensberechtigung vorab abschaetzen laesst.
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt geht über den bundesrechtlichen Mindeststandard hinaus und gewährt jedem Kind von Geburt an bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf einen ganztaegigen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Einrichtungen bieten Betreuungszeiten von bis zu zehn Stunden taeglich, ausgerichtet am Bedarf der Eltern. Rechtsgrundlage ist das Kinderförderungsgesetz des Landes. Elternbeiträge werden von den Trägern und Gemeinden festgesetzt, die Höhe unterscheidet sich daher oertlich.
Unterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 227 Euro für Kinder von null bis fuenf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf Jahren und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren. Für Kinder ab zwölf gilt die Einschränkung, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sein dürfen oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen
Stirbt ein Elternteil oder sterben beide Eltern, zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Grundlage ist die Rentenanwartschaft der verstorbenen Person, die Vollwaisenrente fällt höher aus als die Halbwaisenrente. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag und laenger, wenn sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet. Der Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) unterstützt Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB liegt der Kredithöchstbetrag je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro: 170.000 Euro im Standard Klimafreundliches Wohngebäude und 220.000 Euro zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Beträge bis zum Höchstwert von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzueglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Die Zinsbindung läuft über zehn Jahre, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Antrag über den Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Die genaue Staffelung nach Kinderzahl steht nicht auf der BMWSB-Seite, sondern in der Förderrichtlinie und bei der KfW.
Zuschuss zum Familienurlaub in Sachsen
Sachsen bezuschusst Urlaubsaufenthalte einkommensschwacher Familien in anerkannten Familienferienstätten. Gefördert werden Aufenthalte in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Familienverbände sowie in weiteren als geeignet anerkannten Häusern. Die Höhe des Zuschusses haengt vom Einkommen und der Familiengröße ab, ein Online-Zuschussrechner gibt vorab Auskunft. Anträge laufen über den Kommunalen Sozialverband Sachsen beziehungsweise die dort genannten Stellen.
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung in Thüringen
Thüringen unterstützt Paare mit unerfuelltem Kinderwunsch bei den Kosten einer assistierten Reproduktion. Die Förderung ist ein gemeinsames Programm von Bund und Land und wird seit dem 1. Januar 2019 von der Thüringer Stiftung HandinHand umgesetzt. Der Zuschuss ergänzt die Leistungen der Krankenkassen und senkt den Eigenanteil der Paare. Anträge und Details laufen über die Stiftung, das Sozialministerium verweist auf deren Internetseite.
Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Zuzahlungen treffen nach dem SGB V nur Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für die Krankenhausbehandlung steht das ausdrücklich in Paragraf 39 Absatz 4 SGB V, für Arzneimittel in Paragraf 31 Absatz 3, für Heilmittel in Paragraf 32 Absatz 2, für Hilfsmittel in Paragraf 33 Absatz 8 und für die haeusliche Krankenpflege in Paragraf 37 Absatz 5 SGB V. Es gibt also keine zentrale Befreiungsnorm, sondern die Altersgrenze wiederholt sich in den einzelnen Vorschriften. Kinder und Jugendliche sind damit von diesen Zuzahlungen ausgenommen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Befreiung wird direkt beim Leistungserbringer berücksichtigt.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Baukindergeld (424)
Früherer Zuschuss für Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Empfänger erhalten die Raten weiterhin automatisch zum Monatsende über die Auszahlungsdauer.
Baukindergeld (KfW 424)
Zuschuss für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums durch Familien mit Kindern, in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr je Kind unter 18 Jahren über maximal zehn Jahre, also bis zu 12.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenze lag bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind plus 15.000 Euro je weiterem Kind. Gefördert wurden nur Vorhaben, bei denen die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Maerz 2021 datierte. Für Neuvorhaben ist das Programm seit dem 1. April 2021 geschlossen, die letzte Antragstellung für Altfaelle war laut KfW-Merkblatt 424 bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Seitdem ist keine Antragstellung mehr möglich. Bestehende Bewilligungen laufen weiter: die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt, die weiteren neun Raten jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung.
Baukindergeld (KfW 424)
Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).
Baukindergeld (KfW-Zuschuss 424)
Zuschuss für Familien mit Kindern zum Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, ausgezahlt über zehn Jahre. Neuanträge sind nicht mehr möglich, bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger erhalten die weiteren Raten automatisch jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung. Maßgeblich für die Höhe war die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung.
Bayerisches Baukindergeld Plus
Landeszuschuss, der das Baukindergeld des Bundes aufstockte. Die Zuwendung betrug 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Baukindergeld des Bundes gezahlt wurde, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, also bis zu 3.000 Euro je Kind. Anspruchsberechtigt war, wer das Baukindergeld des Bundes erhielt; der Nachweis erfolgte über die Auszahlungsbestätigung der KfW. Der Freistaat Bayern förderte damit den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie bis zum 31. Dezember 2020. Eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich.
Bayerisches Kinderstartgeld
Das Kinderstartgeld war als Nachfolgeleistung für Familiengeld und Krippengeld angekuendigt, wird aber nicht eingeführt. Das Staatsministerium teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fliessen. Familien erhalten damit keine neue Geldleistung, sondern der Freistaat investiert in Betreuungsplätze und Personal. Für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 läuft das Bayerische Familiengeld weiter.
Eigenheimzulage (ausgelaufen)
Die Eigenheimzulage förderte den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums über acht Jahre mit jährlich 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro, zuzüglich 800 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die Förderung ist ausgelaufen: Sie gilt nur noch für Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen oder der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Kaufverträge und Bauanträge ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Da der Förderzeitraum acht Jahre betrug, sind auch die letzten Auszahlungen längst abgeschlossen. Aktuelle Alternativen sind die KfW-Programme zum Wohneigentum und die Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG.
Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien
Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.
KfW 424 Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.
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