Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bei Berliner Selbständigen und KMU. Gefördert werden E-Nutzfahrzeuge und Pkw mit bis zu 15.000 Euro, leichte Fahrzeuge der Klasse L mit bis zu 5.000 Euro, Motorräder und S-Pedelecs mit bis zu 500 Euro, Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und Netzanschlüsse mit bis zu 55.000 Euro.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
PV-Anlagen-Darlehen Hessen
Zinsverbilligtes Darlehen für die erstmalige Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage bis 20 kW auf selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Förderfähig sind auch Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik zur Eigenverbrauchsoptimierung. Das Land verbilligt den KfW-Zins um 1,50 Prozentpunkte.
Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Paragraf 35c EStG)
Für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohngebäude ermäßigt sich die Einkommensteuer. Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr sind es je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, im übernächsten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Begoenstigt ist unter anderem die Erneuerung der Heizungsanlage, worunter auch Solarthermieanlagen fallen. Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme aelter als zehn Jahre sein. Eine Kombination mit öffentlicher Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG
Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.
IFB-WEGfinanz
Darlehen für einzelne Wohnungseigentümer, die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines WEG-Beschlusses mitfinanzieren. Zwischen 5.000 und 35.000 Euro je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag. Die Hausverwaltung koordiniert das Verfahren für alle interessierten Eigentümer.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
Stuttgarter Solaroffensive
Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen
Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch
Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss
Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.