Förderprogramme für Digitalisierung in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
132 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
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- Mobilität551
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Pathfinder (Open und Challenges)
Der EIC Pathfinder fördert visionäre Grundlagenforschung für radikal neue Technologien in frühen Reifegraden. Einzelprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zur Prüfung des Kommerzialisierungspotenzials möglich. Für 2026 stehen 166 Millionen Euro für Pathfinder Open und 96 Millionen Euro für Pathfinder Challenges bereit.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
ERP-Förderkredit Digitalisierung
Zinsgünstiger Kredit der KfW für Digitalisierungsvorhaben, ergänzt um einen Förderzuschuss von bis zu 200.000 Euro in den höheren Förderstufen. Finanziert werden Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Personal- und Beraterkosten, Breitbandnetze, Cloudmigration, IT-Sicherheit, digitale Transformation, Weiterbildung sowie Zukunftstechnologien wie leistungsfähige Chips für KI-Anwendungen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen (Basis, LevelUp, HighEnd).
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512)
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung finanziert Digitalisierungsvorhaben von KMU, größeren Mittelstaendlern und Freiberuflern mit bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben, in Förderstufe 1 bis 7,5 Millionen Euro. Finanziert werden Erwerb und Einführung von Hard- und Software, Cloud-Migration, ERP-Systeme, Kuenstliche Intelligenz, IT-Sicherheit sowie zugehoerige Personal- und Beratungskosten. In den Stufen 2 und 3 ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 3 beziehungsweise 5 Prozent möglich. Eine reine Standard-Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Förderzweck; digitale Kundenschnittstellen sind nur als Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens finanzierbar.
ERP-Förderkredit Innovation
Zinsgünstiger KfW-Kredit für Innovationsvorhaben mit ergänzendem Förderzuschuss bis 200.000 Euro. Gefördert werden in drei Stufen einfache Produktverbesserungen und Markteinführungen, die Entwicklung von für das Unternehmen neuen Innovationen sowie Entwicklung und Umsetzung von Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Auch der allgemeine Kapitalbedarf innovativer Wachstumsunternehmen ist finanzierbar.
ERP-Förderkredit Innovation (KfW 513, 514)
Der ERP-Förderkredit Innovation finanziert Innovationsvorhaben des Mittelstands in drei Stufen: Basisinnovationen, LevelUp-Innovationen und HighEnd-Innovationen mit KI-Bezug. Gefördert werden nicht nur Investitionen, sondern auch laufende Kosten wie Personal. Der Kreditbetrag beträgt maximal 7,5 Mio. Euro in Stufe 1 und bis zu 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3, die Laufzeit liegt zwischen zwei und zehn Jahren. In den Stufen 2 und 3 gibt es zusätzlich einen Förderzuschuss von bis zu 5 Prozent des Kreditbetrags. Ein Mindestkreditbetrag besteht nicht, der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähige Energiemanagement-Software muss auf der vom BAFA geführten Liste stehen. Der Zuschuss ist für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen auf 20 Millionen Euro begrenzt.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)
Zuschuss für externe Moderation und Referenten bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk, je Gruppensitzung bis zu 3.000 Euro oder bis zu 4.500 Euro, in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr. Themen sind unter anderem Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal, Strategie, Transformation, Nachhaltigkeit und Energiewende.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.
Forschungszulage (steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz)
Themenoffene steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert werden Arbeitslöhne des FuE-Personals, Eigenleistungen von Einzelunternehmern, Auftragsforschung im EWR, Abschreibungen auf genutzte Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können 35 Prozent beantragen.
Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
Steuerliche Forschungsförderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen. Ab 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr, die Summe der Beihilfen je Unternehmen und Vorhaben darf 15 Millionen Euro nicht überschreiten.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.
Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
DigiTest fördert die Ausstattung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur, damit dort Logistikinnovationen erprobt werden können. Die vier Handlungsfelder sind Digitalisierung der Lieferkette, Prozessverwaltung, Verkehrsmanagement sowie automatisiertes und autonomes Fahren. Der aktuelle Förderaufruf ist seit dem 8. Januar 2026 offen, die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)
IHATEC II fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Technologien in deutschen See- und Binnenhäfen: Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Nachhaltigkeit von Umschlagsystemen, Transport, Infrastruktur und Sicherheit kritischer Hafeninfrastruktur. Von 2021 bis 2025 flossen rund 66 Millionen Euro, für 2026 stehen 10,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
Horizont Europa (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation)
Horizont Europa ist das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU für 2021 bis 2027 mit einem Volumen von rund 93,5 Milliarden Euro. Es ist in drei Säulen gegliedert: Wissenschaftsexzellenz mit ERC, Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen und Forschungsinfrastrukturen, globale Herausforderungen mit sechs thematischen Clustern sowie innovatives Europa mit dem Europäischen Innovationsrat und dem EIT. Antragsberechtigt sind Rechtspersonen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, in der Regel im Verbund. Der Zugang läuft ausschließlich über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
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