Förderung als Zuschuss für Digitalisierung in Hessen
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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EIC Pathfinder (Open und Challenges)
Der EIC Pathfinder fördert visionäre Grundlagenforschung für radikal neue Technologien in frühen Reifegraden. Einzelprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zur Prüfung des Kommerzialisierungspotenzials möglich. Für 2026 stehen 166 Millionen Euro für Pathfinder Open und 96 Millionen Euro für Pathfinder Challenges bereit.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.
Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähige Energiemanagement-Software muss auf der vom BAFA geführten Liste stehen. Der Zuschuss ist für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen auf 20 Millionen Euro begrenzt.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.
F&E-Vorhaben in Unternehmen (EFRE Hessen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE-Mitteln von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen mit dem Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich 15 Prozent Gemeinkostenpauschale, Materialien, Instrumente, Ausrüstungen sowie Auftragsforschung und Beratung.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.
Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
DigiTest fördert die Ausstattung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur, damit dort Logistikinnovationen erprobt werden können. Die vier Handlungsfelder sind Digitalisierung der Lieferkette, Prozessverwaltung, Verkehrsmanagement sowie automatisiertes und autonomes Fahren. Der aktuelle Förderaufruf ist seit dem 8. Januar 2026 offen, die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)
IHATEC II fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Technologien in deutschen See- und Binnenhäfen: Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Nachhaltigkeit von Umschlagsystemen, Transport, Infrastruktur und Sicherheit kritischer Hafeninfrastruktur. Von 2021 bis 2025 flossen rund 66 Millionen Euro, für 2026 stehen 10,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Hessen
Zuschuss für passive Mobilfunkinfrastruktur in Regionen ohne Sprachmobilfunkversorgung. Im Mietmodell werden bis zu 500.000 Euro je Stadt oder Gemeinde als Vollfinanzierung gewährt, bei interkommunaler Zusammenarbeit zuzüglich 50.000 Euro je beteiligter Gemeinde. Bei der Mitnutzung von BOS-Standorten beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent und maximal 250.000 Euro.
Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
Horizont Europa (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation)
Horizont Europa ist das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU für 2021 bis 2027 mit einem Volumen von rund 93,5 Milliarden Euro. Es ist in drei Säulen gegliedert: Wissenschaftsexzellenz mit ERC, Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen und Forschungsinfrastrukturen, globale Herausforderungen mit sechs thematischen Clustern sowie innovatives Europa mit dem Europäischen Innovationsrat und dem EIT. Antragsberechtigt sind Rechtspersonen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, in der Regel im Verbund. Der Zugang läuft ausschließlich über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
Horizont Europa - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Das größte Forschungs- und Innovationsprogramm der EU mit den drei Schwerpunkten Wissenschaftsexzellenz, globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovatives Europa. Gefördert werden Verbundvorhaben, Einzelförderungen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Zuschüsse bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.
IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
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