Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
BAB Bremer Aufbau-Bank · Bremen
Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Wohnungseigentümergemeinschaft mit Objekt im Land Bremen
- Mindestens 10 Prozent Eigenkapitalanteil
- Beschluss der Eigentümerversammlung zu Maßnahme und Finanzierung
- Objektbewertung durch einen BAB-Gutachter
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung
Kombinierbar mit
Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, keine Grundschuldeintragung nötig
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-hb, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Kommunales Förderprogramm der Stadt München für klimaneutrale Gebäude. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung und Heizungsoptimierung, der Heizungstausch auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss, Effizienzgebäudestandards im Bestand und im Neubau mit Ökobilanz sowie Photovoltaik-Beratung, Mieterstrommodelle, Steckersolargeräte und Beratungsleistungen zu Gebäude und Wärmenetzen.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsguenstiges Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro für die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden Energieeffizienzmaßnahmen wie Fenster und Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Barrierereduzierung, Einbruchschutz, Hochwasserschutz sowie Photovoltaik und Batteriespeicher.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
proKlima - Der enercity-Fonds, Förderprogramme Wohngebäude
Regionaler Klimaschutzfonds mit Zuschüssen rund um Wohngebäude: Beratung, Gebäudehülle, Solarenergie, Wärmeversorgung und Heizungsoptimierung; daneben Programme für Nichtwohngebäude, Quartiere und gemeinnützige Institutionen. Für gemeinnützige Institutionen im Stadtgebiet Hannover fördert das Programm GemeinNützlichSolar Solarstromanlagen mit 200 Euro je Kilowatt peak, hier ist auch Eigenleistung bei der Installation möglich. Die konkreten Fördersätze der übrigen Bausteine stehen nur in den jeweiligen Förderrichtlinien.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.