Förderprogramme
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen. Die Leistung kann als Sachlieferung oder als Kostenerstattung erbracht werden. Eine Zuzahlung fällt bei diesen Produkten nicht an.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
Pflegesachleistung (Paragraf 36 SGB XI)
Die Pflegesachleistung finanziert koerperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung stehen monatlich bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1497 Euro bei Pflegegrad 3, 1859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2299 Euro bei Pflegegrad 5 zur Verfuegung. Es besteht ein Rechtsanspruch; abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Pflegesachleistung (haeusliche Pflegehilfe durch ambulante Pflegedienste)
Die Pflegekasse bezahlt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der koerperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt übernimmt. Der monatliche Höchstwert liegt bei 796 Euro im Pflegegrad 2, 1.497 Euro im Pflegegrad 3, 1.859 Euro im Pflegegrad 4 und 2.299 Euro im Pflegegrad 5. Abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Wer den Betrag nicht ausschöpft, kann anteilig Pflegegeld dazu erhalten.
Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44a SGB XI)
Beschäftigte, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben, erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Voraussetzung ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach Paragraf 2 Pflegezeitgesetz und dass der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 45 Absatz 2 SGB V und ersetzt das entgangene Nettoarbeitsentgelt. Der Antrag ist unverzueglich mit aerztlicher Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen.
Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehoerigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des Kinderkrankengeldes und liegt bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag ist unverzueglich unter Vorlage einer aerztlichen oder pflegefachlichen Bescheinigung zu stellen.
Pflegevorsorgezulage für private Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr)
Wer monatlich mindestens 10 Euro in eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicherung einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Der geförderte Tarif darf keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschlaege vorsehen und muss für Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich leisten. Die Zulage wird über das Versicherungsunternehmen abgewickelt, ein eigener Antrag beim Amt ist nicht noetig. Je Person wird nur ein Vertrag gefördert.
Pflegezeit (Paragraf 3 Pflegezeitgesetz)
Beschäftigte haben Anspruch darauf, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten; dort kann eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden. Die Freistellung ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Pflegezeit wird kein Entgelt gezahlt.
Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate
Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung ist spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Freistellung wird kein Lohn gezahlt, es kann aber ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.
Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Vereine erhalten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an bestehenden Gewerbeimmobilien in Köln. Die Pauschalen reichen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro gefördert, Steckersolargeräte mit 150 Euro je Einheit.
Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert die Erstinstallation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen an bestehenden Wohngebäuden mit Pauschalen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), gemeinnützige Vereine erhalten 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro bezuschusst (Vereine 3.500 bis 10.000 Euro), Steckersolargeräte mit 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Köln-Pass-Inhaber 300 Euro. Insellagen im Geltungsbereich der Kleingartenordnung werden ebenfalls gefördert.
PlugIn - Technikförderung für Musikclubs
PlugIn hilft kleineren Musikclubs mit maximal 2.000 Plätzen bei der Anschaffung und Reparatur technischer Ausstattung. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro mit degressivem Eigenanteil. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, das Budget ist zu 60 Prozent auf städtische und zu 40 Prozent auf nicht städtische Regionen aufgeteilt. Das Antragsfenster der dritten Runde lief vom 18. Mai bis 5. Juni 2026.
Pooling der THG-Quote über einen bestimmten Dritten (Paragraf 5 Absatz 2 der 38. BImSchV)
Weil Mineralölkonzerne keine Einzelverträge über 2.000 kWh schließen, erlaubt die Verordnung das Pooling: Der Ladepunktbetreiber oder Fahrzeughalter bestimmt in Textform eine andere Person, meist einen Dienstleister, der die Mengen bündelt, beim UBA bescheinigen lässt und weiterverkauft. Je Betreiber und Verpflichtungsjahr ist nur ein einziger Dritter zulässig, nach der Meldung ist ein Wechsel ausgeschlossen.
Portofreie Blindensendung
Schriftstuecke in Blindenschrift können bei der Deutschen Post portofrei versendet werden. Der Inhalt muss laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband ausschließlich in Blindenschrift abgefasst sein, die Sendung muss die Aufschrift Blindensendung tragen, darf höchstens 7 Kilogramm wiegen und muss in einem offenen Umschlag verschickt werden. Sendungen über 1000 Gramm laufen im Frachtdienst. Die Regelung gilt auch für anerkannte Blindenorganisationen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Sendung wird direkt so aufgegeben.
Potenzialberatung Berlin
Berlin fördert die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen und der digitalen Wirtschaft. Gefördert werden maximal 8.000 Euro für eine Grundberatung und weitere 8.000 Euro für eine anschließende Aufbauberatung. Besonderheit ist der gemeinsame Antrag von Beschäftigtenvertretung und Geschäftsführung. Die Kofinanzierung erfolgt zu 50 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Praeventionskurse der Krankenkassen
Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Handlungsfelder und die Zertifizierung legt der GKV-Spitzenverband einheitlich fest, die konkrete Zuschusshöhe und die Zahl der geförderten Kurse pro Jahr regelt die Satzung der jeweiligen Kasse. Neben Kursen für Einzelne fördern die Kassen auch Praevention in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung. Die genauen Konditionen sind bei der eigenen Kasse zu erfragen.
Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen
Krankenkassen erbringen nach Paragraf 20 SGB V Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns, in der Praxis vor allem Praeventionskurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Kurse müssen nach einheitlichen Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert sein. Insgesamt sollen die Kassen ab 2019 je Versichertem 7,52 Euro für Praevention aufwenden. Erstattungshöhe und Anzahl der Kurse je Jahr regelt jede Kasse in ihrer Satzung, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Praeventionsleistungen der Rentenversicherung (RV Fit)
Die Rentenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeintraechtigungen haben und deren Beschäftigung dadurch gefaehrdet ist. Das Programm setzt früher an als eine klassische Reha und läuft berufsbegleitend über mehrere Monate. Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, muss der Träger über Praeventionsleistungen beraten. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Praeventionsmaßnahmen Wolfsschutz und Schadensausgleich Brandenburg
Brandenburg fördert Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf Nutztiere, etwa wolfsabweisende Zaeune und Herdenschutzhunde. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027. Ergänzend gibt es einen Ausgleich für wolfsverursachte Schäden, ebenfalls bis Ende 2027, sowie eine eigene Regelung zur Praevention von Biberschäden, die bis Ende 2026 gilt. Ansprechpartner für die fachliche Beratung ist das Landesamt für Umwelt.
Pro FIT - Projektfinanzierung
Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für technologische Innovationsvorhaben in Berlin. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Zuschüsse bis 500.000 Euro und Darlehen bis 1 Mio. Euro bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 80 Prozent. Seit 01.01.2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und längeren Darlehenslaufzeiten.
Pro FIT - Projektfinanzierung Berlin
Pro FIT fördert technologische Innovationsvorhaben Berliner Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Es gibt Darlehen bis zu 1 Mio. Euro und Zuschüsse bis zu 500.000 Euro, der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 80 Prozent inklusive KMU- und Verbundbonus. Restkosten werden pauschal mit 40 Prozent der Personalausgaben abgegolten, ein Belegnachweis entfällt dafuer. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und laengeren Darlehenslaufzeiten.
Pro FIT Frühphasenfinanzierung
Frühphasenfinanzierung für neu gegründete technologieorientierte Kleinunternehmen mit Sitz in Berlin. Insgesamt sind bis zu 500.000 Euro möglich, davon höchstens 200.000 Euro in der Frühphase 1. In der Frühphase 1 besteht die Förderung zur Haelfte aus einem Zuschuss und zur Haelfte aus einem zinslosen Darlehen, in der Frühphase 2 vollständig aus einem Darlehen unter Marktkonditionen. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben können gedeckt werden, Sicherheiten sind nicht erforderlich.
ProFIT Brandenburg 2023
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markteinführungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen. Der Höchstfördersatz beträgt 80 Prozent in der industriellen Forschung und 60 Prozent in der experimentellen Entwicklung, für Durchführbarkeitsstudien und Prozessinnovationen 50 Prozent. Zuschüsse werden bis zu 3 Mio. Euro je Projekt gewährt.
Probe BahnCard
BahnCard mit drei Monaten Laufzeit zum Ausprobieren. Die Probe BahnCard 25 kostet 19,90 Euro in der 2. Klasse und 39,90 Euro in der 1. Klasse, die Probe BahnCard 50 kostet 76,90 beziehungsweise 152 Euro, die Probe BahnCard 100 kostet 1.459 beziehungsweise 2.599 Euro. Die Rabatte entsprechen denen der regulaeren Karten.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.