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Förderprogramme

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LandSonstiges

Beitragsfreie Kita ab drei Jahren in Brandenburg

In Brandenburg ist die Kita seit dem 1. August 2024 für alle Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Freistellung greift ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und gilt unabhängig von Trägerschaft und Betreuungsumfang. Eingeführt wurde sie stufenweise, zunächst 2018 für das letzte Kita-Jahr, 2023 für das vorletzte. Eltern zahlen weiterhin das Essengeld sowie Leistungen, die den ortsüblichen Rahmen erheblich übersteigen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
LandSonstiges

Beitragsfreie letzte zwei Kita-Jahre in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind die letzten beiden Betreuungsjahre vor dem Schuleintritt in der Regel beitragsfrei, sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege. Die Höhe der übrigen Elternbeiträge legt ausschließlich das oertliche Jugendamt fest, gestaffelt nach Einkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und vereinbartem Betreuungsumfang. Bei niedrigem Einkommen kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen, insbesondere bei Bezug von Wohngeld oder Sozialleistungen. Wegen der kommunalen Zuständigkeit unterscheiden sich die Beitragstabellen von Ort zu Ort.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Jugendaemter der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
LandSonstiges

Beitragsfreiheit ab zwei in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz zahlen Eltern seit dem 1. Januar 2020 für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt keine Betreuungsgebühren. Für Kinder von einem bis drei Jahren besteht ein bedarfsgerechter Betreuungsanspruch, ab drei Jahren ein Anspruch auf sieben Stunden taeglich von Montag bis Freitag. Kosten können weiterhin für die Mittagsverpflegung anfallen, außerdem für Kinder unter zwei Jahren und für Hortplätze. Die Beitragsfreiheit gilt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung, Familie und Kultur Rheinland-Pfalz
LandSonstiges

Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder in Niedersachsen

Niedersachsen hat die Beitragsfreiheit im Kindergarten zum 1. August 2018 eingeführt. Nach Paragraf 22 Absatz 2 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie drei Jahre alt werden, bis zur Einschulung Anspruch auf beitragsfreie Förderung. Voraussetzung ist die Betreuung in einer Einrichtung, für die das Land Finanzhilfe nach dem NKiTaG leistet. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden, die Aufgaben des oertlichen Jugendhilfeträgers wahrnehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium, oertliche Träger der Jugendhilfe
BundZuschuss

Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

Versicherungspflichtige Landwirtinnen und Landwirte erhalten nach Paragraph 32 ALG einen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige, wenn das jährliche Einkommen 60 Prozent der Bezugsgröße nicht überschreitet. Maßgeblich sind die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und Erwerbsersatzeinkommen; bei Verheirateten wird das Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet und jedem zur Hälfte zugerechnet. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des Ehegatten ist nicht zulässig. Grundlage ist der Einkommensteuerbescheid des zeitnächsten Veranlagungsjahres. Antrag bei der SVLFG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
BundZuschuss

Beiträge zur Alterssicherung von Pflegepersonen und Pflegeberatung (Paragraph 64f SGB XII)

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld die Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Ist neben der häuslichen Pflege eine Beratung der Pflegeperson geboten, sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Wird die Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 im Arbeitgebermodell organisiert, sollen die angemessenen Kosten dafür ebenfalls übernommen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
LandBeratung

Beratung der IB.SH Energieagentur

Initialberatung der IB.SH Energieagentur für kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein. Bewertet werden die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Energie-, Klima- und Umweltschutzprojekten sowie Fördermöglichkeiten. Ergänzend gibt es Unterstützung bei integrierter Quartiersentwicklung, Projektentwicklung und Finanzierung.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
IB.SH Energieagentur
LandZuschuss

Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch externe Expertinnen und Experten. Unterstützt werden die Entwicklung des Geschäftsmodells und die Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans. Die Förderung erfolgt kostengünstig über Gutscheine, die bei den Trägern eingelöst werden. Antragsberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg eine gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit aufnehmen wollen, einschließlich Übernahmen, Franchise und wesentlicher Beteiligungen. Die konkreten Beträge stehen bei den Gutscheinträgern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
LandBeratung

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
LandBeratung

Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
LandBeratung

Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
BundBeratung

Beratungsbesuch in der eigenen Haeuslichkeit nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. In den Pflegegraden 4 und 5 ist der Besuch vierteljährlich möglich. Der Besuch sichert die Qualität der haeuslichen Pflege und gibt praktische Hinweise für pflegende Angehoerige. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann das Pflegegeld gekuerzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zugelassene Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen im Auftrag der Pflegekassen
LandBeratung

Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung

Beratungshilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld, die anwaltliche Hilfe brauchen. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten für die aussergerichtliche Beratung und Vertretung, der Eigenanteil beträgt laut Justizportal 15 Euro pro Beratung, den manche Kanzleien erlassen. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, persönlich, per Post, über eine Anwaltskanzlei oder online über Mein Justizpostfach. Für Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgericht am Wohnort
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen anwaltliche Beratung und Vertretung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens sowie im obligatorischen Gueteverfahren. Sie wird auf Antrag beim Amtsgericht gewährt, wenn die erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen fehlen, keine zumutbare andere Hilfe zur Verfuegung steht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist. Die wirtschaftliche Voraussetzung ist erfuellt, wenn Prozesskostenhilfe ohne eigenen Kostenbeitrag zu gewähren wäre. Für die Rechtsuchenden fällt in der Regel nur eine geringe Eigenbeteiligung an.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgerichte
LandBeratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK, Land Nordrhein-Westfalen
LandBeratung

Beratungsrichtlinie Thüringen - Betriebsberatung im Handwerk

Die Beratungsrichtlinie Thüringen fördert außerdem die betriebsinterne Beratung durch Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern und Fachverbände. Der Zuschuss beträgt 350 Euro je Tagewerk von acht Stunden ohne Bundeskofinanzierung und 150 Euro je Tagewerk mit Bundeskofinanzierung. Jährlich sind maximal 120 Tagewerke förderfähig. Zuwendungsempfänger sind die Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände, die die Beratung anschließend an die Betriebe erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandSonstiges

Berlin-Ticket S

Das Berlin-Ticket S ist eine preisreduzierte Monatskarte für den Tarifbereich Berlin AB für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Seit 1. Januar 2026 kostet es laut Senatsverwaltung 27,50 Euro monatlich. Zum Ticket muss ein gültiger Leistungsbescheid einer Berliner Behörde oder eine gültige Leistungsbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Ausweis mitgeführt werden. Bereits ausgegebene VBB-Kundenkarten bleiben laengstens bis 1. Oktober 2026 gültig.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin, Verkauf über BVG, S-Bahn und VBB
LandSonstiges

Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)

Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Ausgabe über BVG und S-Bahn Berlin
LandSonstiges

Berliner Bildungszeit

Die Berliner Bildungszeit ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten in Berlin auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Vollzeitbeschäftigte mit Fuenf-Tage-Woche haben 5 Tage pro Jahr, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Die Freistellung kann für politische Bildung, berufliche Weiterbildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt genutzt werden. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung das Entgelt weiter, die Kurskosten tragen die Teilnehmenden selbst. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre auf bis zu 10 Tage zusammenlegen. Rechtsgrundlage ist das Bildungszeitgesetz, das im September 2021 das frühere Bildungsurlaubsgesetz abgeloest hat.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin
LandZuschuss

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Das Land Berlin fördert Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche künstlerisch arbeiten. Träger sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende, häufig in Kooperation mit Schulen und Kitas. Gefördert werden nur Vorhaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Beträge und Fristen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende in einer betrieblichen oder ausserbetrieblichen Berufsausbildung sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Sie deckt den Bedarf für Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, soweit die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfuegung stehen. Einkommen der Auszubildenden, der Eltern und des Partners wird angerechnet. Der Antrag sollte vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Sie wird gezahlt bei betrieblicher oder ausserbetrieblicher Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Angerechnet werden das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, soweit es Freibeträge übersteigt. Die Bewilligung erfolgt zunächst meist für 18 Monate. BAB ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 56 bis 72 SGB III.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Lebensunterhalt und Fahrtkosten reicht. Nach Paragraf 56 SGB III besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die Person zum berechtigten Personenkreis gehört und die Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe hängt von Ausbildungsvergütung, eigenem Einkommen und Elterneinkommen ab und lässt sich mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur schätzen. Bewilligt wird zunächst meist für 18 Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit

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