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BayBG Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen sowie Nachfolge
Die BayBG beteiligt sich an mittelständischen Unternehmen in Bayern und hat eigene Programmlinien für kleine und junge Unternehmen, Venture Capital und Unternehmensnachfolge. Damit laesst sich Eigenkapital ohne Abgabe der unternehmerischen Führung stärken. Das jährliche Neuengagement liegt bei rund 50 Mio. Euro, das Gesamtbeteiligungsvolumen bei 364 Mio. Euro. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge werden auf der Seite nicht genannt und sind im Einzelfall zu klaeren.
Beteiligungskapital von Bayern Kapital
Bayern Kapital stellt Beteiligungskapital für innovative Unternehmen in Bayern bereit, von der Pre-Seed- bis zur Scale-up-Phase. Die Tickets reichen von 250.000 Euro bis 50 Mio. Euro, verwaltet werden rund 1,3 Mrd. Euro in mehreren Fonds. Schwerpunkte sind High-Tech, DeepTech und Life Sciences. Investiert wird in der Regel gemeinsam mit privaten Lead-Investoren.
Ausfallbürgschaften der LfA Förderbank Bayern
Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Bayern. Die Bürgschaftshöhe reicht bis 5 Mio. Euro, die Quote beträgt maximal 50 Prozent bei Betriebsmitteln und bis zu 80 Prozent bei Investitionen. Ergänzend bietet die LfA Auftragsgarantien für Aufträge im In- und Ausland. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Bürgschaften für mittelständische Betriebe in Bayern, denen für eine Kreditfinanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen. Zielgruppen sind Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie Gartenbau. Die Bürgschaft beträgt maximal 2 Mio. Euro, die konkrete Quote haengt von Bonität und Finanzierungszweck ab. Für Beträge oberhalb von 5 Mio. Euro kommen Staatsbürgschaften des Freistaats in Betracht.
Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) Bayern
Zinsguenstiges Darlehen für Neugründungen, Betriebsübernahmen und den Finanzierungsbedarf junger Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen wie Immobilien, Maschinen und Fahrzeuge sowie Betriebsmittel, etwa Personal-, Weiterbildungs- und Mietkosten. Pro Vorhaben sind bis zu 20 Mio. Euro möglich, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Mit der Option Haftung Plus übernimmt die LfA 60 Prozent des Kreditrisikos bis maximal 5 Mio. Euro. Beantragt und ausgezahlt wird über die Hausbank.
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren, einschließlich Neuansiedlungen und Errichtung neuer Betriebsstätten. Die Basisfördersaetze liegen bei 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 beziehungsweise 10 Prozent in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock und 35 beziehungsweise 25 Prozent im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 Euro sind ausgeschlossen. Das Land erarbeitet derzeit eine neue Richtlinie, die Konditionen können sich also aendern.
Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Qualifizierungs- und Beratungskosten von Gründungswilligen vor der geplanten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Das Land übernimmt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bewilligungsstelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA). Maximale Förderbeträge nennt die Seite des Ministeriums nicht, dazu ist die Richtlinie beziehungsweise die GSA heranzuziehen.
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erstmalige Gründung eines Handwerksbetriebs durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder taetige Beteiligung. Stufe eins ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Stufe zwei bringt weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Gründung mindestens eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt wird. Der Antrag ist schriftlich und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim LFI M-V zu stellen.
Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.
Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanziertes Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Neugründungen und Unternehmensübernahmen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 36 Monaten danach. Gefördert wird die vorhabenbezogene Finanzierungsluecke innerhalb von zwölf Monaten mit bis zu 25.000 Euro. Der Zinssatz ist mit 4,00 Prozent pro Jahr auf die Restschuld über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, die Laufzeit beträgt höchstens sechs Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Die Förderung ist nachrangig, sie greift erst nach Eigenmitteln und anderen Fördermitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.
Existenzgründungspass Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus kofinanzierter Zuschuss zu Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung für Gründungswillige in Thüringen, einschließlich Steuer- und Rechtsberatung, Marketing, Seminaren, Gruppenberatungen und der Nutzung von Coworking-Spaces. Für Neugründungen und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb sind höchstens 1.580 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen höchstens 2.210 Euro. Die Förderquote beträgt 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Vor der Antragstellung muss eine fachkundige Stelle den Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestätigen.
Gründungsprämie Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus finanzierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts bei innovationsbasierten Gründungen in Thüringen. Je nach Qualifikation werden 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat als Festbetrag gezahlt, insgesamt bis zu zwölf Monate, davon höchstens sechs Monate nach der Gründung. Ein Eigenanteil ist nicht noetig, gefördert werden 100 Prozent der standardisierten Lebenshaltungskosten. Das Verfahren ist zweistufig mit Ideenpapier, Jurypraesentation und anschließendem Förderantrag.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Sachsen-Anhalt in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme einschließlich der Investitions- und Betriebsausgaben der Erstausstattung. Der Antrag läuft über die zuständige Handwerkskammer an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Geschäftstätigkeit muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden.
IB-Nachfolgedarlehen
Darlehen aus dem KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 für die Übernahme eines Unternehmens. Finanziert werden Beteiligungserwerbe sowie Anlage- und Umlaufvermögen und immaterielle Gegenstände. Bis 500.000 Euro beträgt der Nominalzins 2,95 Prozent pro Jahr (effektiv 2,99 Prozent), Teilbeträge darueber liegen je nach Ratingklasse zwischen 3,45 und 6,25 Prozent nominal. Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren bei fuenf- oder zehnjähriger Zinsbindung.
IB-Gründungsdarlehen 2021-2027
Darlehen aus dem EFRE-kofinanzierten KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bis fuenf Jahre nach Gründung. Der Darlehensbetrag reicht von 10.000 bis 500.000 Euro, der gesamte Finanzierungsbedarf kann abgedeckt werden. Zu den Konditionen ab 1. August 2025: bis 150.000 Euro beträgt der Nominalzins 2,95 Prozent pro Jahr (effektiv 2,99 Prozent), darueber 5,45 Prozent (effektiv 5,59 Prozent). Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
ego.-WISSEN
Aus dem ESF Plus finanziertes Programm für regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer in Sachsen-Anhalt organisieren und steuern. Die Zuwendung beträgt bis zu 2.750 Euro je Gründer bei der Nachgründungsqualifizierung, in der Nachgründungsphase höchstens 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden. Personalausgaben werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst, Qualifizierungsausgaben mit 100 Prozent. Vor der Gründung sind höchstens 60 Stunden, nach der Gründung höchstens 200 Stunden förderfähig.
ego.-KONZEPT
Aus ESF Plus und JTF kofinanziertes Programm, das Projekte zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbständigkeit und zur Vorbereitung von Gründung und Nachfolge in Sachsen-Anhalt fördert. Antragsberechtigt sind nicht Gründerinnen und Gründer selbst, sondern juristische Personen des privaten Rechts, staatliche Hochschulen des Landes und registrierte Projektträger. Die Regelförderung ist ein Festbetragszuschuss von bis zu 800.000 Euro, Sachkosten werden über eine 40-prozentige Restkostenpauschale abgegolten. Schwerpunkte sind der schulische Bereich, Gründungsförderung an Hochschulen, Gründerinnen und Sozialunternehmertum.
ego.-START
Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, kofinanziert von der Europäischen Union. Es gibt zwei Bausteine: Coachingleistungen mit 540 Euro pauschal je Tagewerk für höchstens zehn Tagewerke, also bis zu 5.400 Euro, sowie ein Gründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für höchstens 18 Monate bei hochinnovativen Vorhaben. Der Antrag läuft über das IB-Kundenportal.
Business-Angel-Bonus (JTF 2021-2027)
Aus dem Just Transition Fund finanzierter Zuschuss für kleine innovative Startups in den sächsischen Kohleregionen, die frisches Kapital von einem Business Angel erhalten. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 400.000 Euro, begrenzt auf die Höhe der privaten Kapitaleinlage. Der Business Angel muss mindestens 50.000 Euro als frisches Kapital oder eigenkapitalaehnliche Einlage investieren. Der Zuschuss ist bedingt rückzahlbar: 50 Prozent ausgeschuetteter Gewinne innerhalb von fuenf Jahren sind zurückzuzahlen, begrenzt auf die Zuschusshöhe.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Darlehen der SAB für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel in Sachsen mit 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zinssatz liegt aktuell bei 2 Prozent pro Jahr, die Laufzeit bei bis zu sechs Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr. Sicherheiten werden nicht verlangt, dafuer sind 20 Prozent Eigenanteil aus eigenen Mitteln oder Eigenleistung noetig.
Gründen in Brandenburg (GiB) - Lotsendienst
Aus dem ESF Plus finanziertes Beratungsangebot für Gründungswillige in allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs. Angeboten werden eine kostenfreie Erstberatung sowie individuelles Coaching und Qualifizierungsangebote, auch für Unternehmensnachfolgen. Für die Gründungswilligen entstehen keine Kosten, gefördert werden die durchführenden Lotsendienste. Besondere Zielgruppen sind Studierende, akademische Beschäftigte und Alumni an Hochschulen sowie Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen.
Unternehmensnachfolge 2022 Brandenburg
EFRE-finanziertes Programm, das die Sensibilisierung für eine frühzeitige Unternehmensnachfolge fördert. Antragsberechtigt sind nicht die Nachfolger selbst, sondern die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie berufsständische Vereinigungen des Landes Brandenburg. Gefördert werden die direkte Ansprache von Inhaberinnen und Inhabern ab 55 Jahren, Informationsveranstaltungen und die Kontaktanbahnung zwischen Übergebenden und Nachfolgenden. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung, ausgezahlt wird erst nach Nachweis der tatsaechlichen Ausgaben.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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