Förderprogramme
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- Heizung225
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- Dämmung82
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Schwimmförderprogramm Mach mit - Tauch auf
Vorschulkinder in Bayern erhalten einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Seepferdchen-Abzeichens. Das Programm läuft seit dem Kindergartenjahr 2021/2022 und soll die Schwimmfähigkeit von Kindern verbessern und Eltern für das Thema sensibilisieren. Eingelöst werden kann der Gutschein bei Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG, privaten Schwimmschulen und kommunalen Bädern, eine Annahmepflicht besteht nicht. Das Programm läuft mit Ablauf des Kindergartenjahres 2025/2026 zum 31. August 2026 aus.
Förderteam der Bayerischen Sportstiftung
Die Bayerische Sportstiftung unterstützt junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler aus bayerischen Vereinen und verbessert die Rahmenbedingungen für den Nachwuchsleistungssport. Im Mittelpunkt steht das Förderteam, in das jährlich Talente aus verschiedenen Sportarten berufen werden, derzeit gehören ihm 27 Athletinnen und Athleten an. Gegründet wurde die Stiftung auf Initiative des Bayerischen Landes-Sportverbandes, die Anerkennungsurkunde stammt aus dem März 2010. Partner sind LOTTO Bayern, die Stiftung NUERNBERGER Versicherung und die Münchner Bank.
Verbandsförderung Sport Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die Tätigkeit der Sportverbände im Breitensport und im Nachwuchsleistungssport. Damit soll der laufende Sportbetrieb auf Verbandsebene gesichert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Verbände im Rahmen ihres jährlichen Förderbudgets weitgehend selbst, sie müssen jedoch eine zielgerichtete Vorgehensweise nachweisen und Werte wie Diskriminierungsfreiheit, Integrität, Gewaltschutz und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Mittel werden über den BLSV nach vom Sport erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Verteilungsschlüsseln ausgereicht.
Sportstättenbauförderung der Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Investitionszuwendungen, damit Sportvereine ihre Sportstätten selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Objekterwerb im Vereinssportstättenbau. Je nach Projektgröße ist ein Kleinantrag oder ein Regelantrag über das Portal verein360 zu stellen. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte gibt es einen Förderaufschlag von jeweils 10 Prozent, der höchstmögliche Zuschuss beträgt jedoch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Brand, Sturm oder Hochwasser ist eine Katastrophenfallförderung möglich.
Vereinssportstättenbau Baden-Württemberg
Zusätzlich zum Solidarpakt Sport stellt das Land Baden-Württemberg ab 2027 jährlich 16 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes. Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten. Ergänzend investiert das Land in den kommunalen Sportstättenbau und die Sanierung von Schwimmbädern. Zusammen mit dem Solidarpakt planen Vereine und Verbände künftig mit rund 137 Millionen Euro jährlich.
Solidarpakt Sport Baden-Württemberg
Der Solidarpakt Sport ist die Grundlage der Landessportförderung in Baden-Württemberg. Am 25. Februar 2026 wurde der Solidarpakt Sport V für die Jahre 2027 bis 2031 unterzeichnet, der die jährlichen Landesmittel um 16 Millionen Euro auf rund 121 Millionen Euro erhöht und insgesamt 605 Millionen Euro umfasst. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen wie Kooperationen zwischen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen, die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern, die institutionelle Förderung der Sportfachverbände sowie der Leistungssport. Vorgesehen sind unter anderem jährlich 1,5 Millionen Euro für Kooperationsmaßnahmen, 2,66 Millionen Euro für die Verbandsförderung und 2,5 Millionen Euro für Aus- und Fortbildung.
Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe
Der Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe richtet sich an Sportvereine und Schulen, die besonders viele Deutsche Sportabzeichen abnehmen. Ausgezeichnet werden die erfolgreichsten Teilnehmer mit Geld- und Sachpreisen. Der Wettbewerb läuft jährlich parallel zur Sportabzeichen-Saison und wird über die Landessportbünde abgewickelt. Er ist eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement bei der Abnahme des Sportabzeichens.
Deutsches Sportabzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird jährlich von über einer Million Menschen aller Altersklassen mit und ohne Behinderung angestrebt. Geprüft werden Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination in frei wählbaren Disziplinen. Es ist keine Geldleistung, wird aber von vielen Krankenkassen und Arbeitgebern prämiert und ist Voraussetzung für verschiedene Bewerbungsverfahren. Für Menschen mit Behinderung führt der Deutsche Behindertensportverband ein eigenes Regelwerk.
Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.
Projektförderung der Stiftung Behindertensport
Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.
Olympic Solidarity Athletenstipendium
Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.
BMI-Altersvorsorge für Kaderathletinnen und Kaderathleten
Kaderathletinnen und Kaderathleten im Potenzial-Team und im Top-Team der Sporthilfe können einen Zuschuss von 250 Euro monatlich zu einem Basis-Rentenvertrag beantragen. Die Leistung wird vom Bundesinnenministerium finanziert und gleicht Rentenlücken aus, die durch eine Spitzensportkarriere entstehen. Sie steht nur Aktiven ohne Sportförderstelle zu, da Inhaberinnen und Inhaber einer Förderstelle bereits regulär rentenversichert sind.
Sporthilfe Alumni-Stipendium
Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.
Deutsche Bank Sport-Stipendium
Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.
ElitePlus-Förderung zur Olympia-Vorbereitung
Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll können in der direkten Olympia-Vorbereitung für bis zu 18 Monate zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten. Damit soll der Wegfall eines Erwerbseinkommens in der intensiven Vorbereitungsphase ausgeglichen werden. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall der Gutachterausschuss der Sporthilfe.
Paralympische Elite-Förderung
Als Pendant zur Mercedes-Benz Elite-Förderung wurde Anfang 2023 die Paralympische Elite-Förderung geschaffen. Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in paralympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich 400 Euro pro Monat. Finanziert wird sie von PwC Deutschland. Das Programm ist Teil der einheitlichen, inklusiven Förderstruktur der Sporthilfe.
Mercedes-Benz Elite-Förderung
Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in olympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich zu anderen Förderleistungen der Sporthilfe 400 Euro pro Monat. Die Förderung wird von der Mercedes-Benz AG finanziert und ergänzt die Grundförderung im Top-Team. Sie richtet sich an die sportliche Spitze im olympischen Bereich.
Nachwuchselite-Förderung der DFL Stiftung
Ausgewählte Talente aus dem Talent-Team der Sporthilfe können zusätzlich in die Nachwuchselite-Förderung aufgenommen werden. Sie erhalten 200 Euro pro Monat zusätzlich zur Grundförderung. Finanziert wird das Programm von der DFL Stiftung. Ziel ist es, jungen Kaderathletinnen und Kaderathleten eine verlässliche Perspektive im Leistungssport zu geben.
Sporthilfe-Grundförderung Top-Team
Das Top-Team der Sporthilfe fördert Athletinnen und Athleten, die bei Weltmeisterschaften oder Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen unter die besten acht gekommen sind oder eine vergleichbare Leistung erbracht haben, in der Regel Mitglieder des Olympiakaders des DOSB. Die monatliche Grundförderung beträgt 800 Euro, mit Sportförderstelle 250 Euro. Zusätzlich sind Stipendien, Ausbildungszuschüsse, Nachhilfeerstattungen und Verdienstausfallzahlungen beantragbar.
Sporthilfe-Grundförderung Potenzial-Team
Im Potenzial-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe beträgt die monatliche Grundförderung 700 Euro. Wer eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll innehat, erhält 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Studierende das Deutsche Bank Sport-Stipendium, Auszubildende einen Zuschuss und Schülerinnen und Schüler Nachhilfeerstattungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Verdienstausfall für Verbandsmaßnahmen geltend machen.
Sporthilfe-Grundförderung Talent-Team
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Sporthilfe-Förderung mit vier Teams in drei Förderbereichen. Im Talent-Team erhält jede Bundeskaderathletin und jeder Bundeskaderathlet eine monatliche Grundförderung, damit bereits im Nachwuchsbereich international startende Aktive finanziell unterstützt werden. Hinzu kommen Individualbausteine und eine situative Förderung, insbesondere zur Berufsvorbereitung. Die Struktur gilt einheitlich für olympische, paralympische, gehörlose und nicht-olympische Sportarten.
Bundesprogramm Integration durch Sport
Das seit rund 30 Jahren bestehende Bundesprogramm bringt Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund über den vereinsorganisierten Breitensport in gesellschaftliche Strukturen. Gefördert werden Personalstellen bei DOSB, Landessportbünden und Spitzenverbänden sowie integrative Maßnahmen von Stützpunktvereinen, etwa Sportangebote, Qualifizierungen und interkulturelle Veranstaltungen. Rechtsgrundlage ist die BMI-Richtlinie zur Durchführung des Bundesprogramms vom 7. Dezember 2023. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Essen: Solarförderung der Stadt
Die Stadt Essen bezuschusst über ihr Umweltamt die Errichtung von Solaranlagen im Stadtgebiet, einschließlich Steckersolargeraeten. Der Antrag zur Solarförderung wird über das städtische Serviceportal gestellt. Die Stadt verweist ergänzend auf die Informationsangebote der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Steckersolar sowie auf die geltenden Gesetze und Normen. Die konkreten Fördersaetze ergeben sich aus der jeweils gültigen städtischen Förderrichtlinie.
Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
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