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Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Ehrenamtskarte Niedersachsen und Bremen
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Bremen vergeben und ist ein Zeichen der Anerkennung für herausragendes ehrenamtliches Engagement. Sie gilt drei Jahre und kann verlaengert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfuellt sind. Inhaber erhalten Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen und zahlreichen Anbietern in Niedersachsen und Bremen. Eine Datenbank listet die verfügbaren Vergünstigungen auf. Der Antrag läuft über ein Online-Formular auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen.
Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern
Die Ehrenamtskarte MV ist eine Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement, mit der Land, Landkreise, Verbände und Vereine Ehrenamtlichen danken. Die Karte gewährt über 700 Vorteile in den Bereichen Sport, Freizeit, Gastronomie, Einkauf, Museen und Versorgung, darunter freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in einzelnen Landkreisen sowie Rabatte bei Partnern wie WEMAG, DAK und dem Deutschen Jugendherbergswerk. Für besonders engagierte Ehrenamtliche gibt es eine goldene Variante. Anträge und Verlaengerungen sind laufend möglich.
Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert werden Modernisierung und Instandsetzung vereinseigener Sportstätten, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Ausstattung mit Sportgeraeten. Vereine müssen Eigentümer oder Paechter mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren sein, bei Zuwendungen unter 10.000 Euro genuegen zehn Jahre. Baumaßnahmen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald werden aus Landesmitteln gefördert, in allen anderen Städten und Gemeinden aus ELER-Mitteln der EU. Die Hauptfrist ist der 31. August des Vorjahres über den Kreis- oder Stadtsportbund.
Förderung des Vereinssports Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Mitgliedsvereinen jährlich Mittel auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Förderung dient der Organisation, Sicherung, Durchführung und Ausweitung des Uebungs- und Wettkampfbetriebs in den Vereinen. Grundlage ist die Förderrichtlinie des LSB M-V, zu der ein Antragsformular und ein Muster für den Verwendungsnachweis bereitstehen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des LSB M-V. Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.
Vereinsförderung Thüringen
Der Landessportbund Thüringen fördert Sportvereine, um einen funktionierenden Rahmen für die Vereinsarbeit zu sichern. Die Höhe richtet sich nach zwei Kriterien: der Zahl der vertraglich gebundenen Trainer und Vereinsmanager mit gültiger DOSB-Lizenz ab Stufe C sowie der Zahl der Kinder- und Jugend-Uebungsgruppen. Verwendet werden dürfen die Mittel für Uebungsleitervergütung, Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie Geraete und Material. Der Antrag wird im Rahmen der Online-Bestandserhebung für das Kalenderjahr gestellt.
Vereinspauschale Sachsen-Anhalt
Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, der Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf die Vereinspauschale. Die Höhe richtet sich nach Kriterien des Sportfördergesetzes und seiner Durchführungsverordnung. Verwendet werden dürfen die Mittel für Vergütungen von Trainern, Uebungs- und Jugendleitern, für Material, für Uebungs-, Wettkampf- und Veranstaltungsbetrieb, für Sportgeraete und für Reisekosten. Der Antrag ist bis zum 15. Januar jeden Jahres über die webbasierte Vereinsverwaltungsdatenbank zu stellen. Die Verwendung wird bis zum 28. Februar geprüft.
Wir für Sachsen
Das sächsische Landesprogramm Wir für Sachsen unterstützt bürgerschaftliches Engagement mit einer pauschalen Aufwandsentschaedigung. Ehrenamtliche, die sich mindestens 20 Stunden im Monat engagieren, können die Förderung über ihren Verein erhalten. Die Abwicklung läuft über das eigene Förderportal des Programms. Für Sportvereine weist der Landessportbund Sachsen ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Zusätzlich fördern viele Landkreise und Gemeinden das Ehrenamt über eigene Sportförderrichtlinien.
Stärkung des Ehrenamts im Sport Sachsen
Der Landessportbund Sachsen erstattet Vereinen anteilig Kosten für Schieds- und Kampfrichterlizenzen, für die Ausstattung von Schiedsrichtern und Uebungsleitern sowie für technische Mittel zur Wettkampforganisation. Die Förderung beträgt maximal 1.000 Euro pro Verein und Jahr, bei größeren Organisationen bis zu 2.000 Euro. Der Antragszeitraum lief 2026 vom 1. April bis 31. Mai. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit und ohne Beitragsrückstände.
Beschaffung von Großsportgeraeten Sachsen
Sportvereine in Sachsen erhalten bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten für Großsportgeraete ab einem Wert von 1.000 Euro. Für die Antragstellung sind drei vergleichbare Angebote einzureichen. Die Anträge müssen bis zum 31. Maerz eingehen, die Anschaffung muss bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Die Abwicklung läuft über die Kreis- und Stadtsportbuende sowie das VereinsPortal.
Entwicklung des Breitensports Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert Vereine, die qualifizierten Uebungsbetrieb für alle Bevoelkerungsgruppen und besonders für Kinder und Jugendliche anbieten. Die Förderung wird über Festbeträge berechnet, die sich nach der Zahl lizenzierter Uebungsleiter und der Uebungsgruppen richten. Ab 2026 kommt ein Bildungsbonus von bis zu 200 Euro für neu lizenzierte Trainerinnen, Trainer und Vereinsmanager hinzu. Die Antragsfrist ist der 31. Januar eines Jahres. Die Abwicklung läuft über das VereinsPortal des Landessportbundes.
Startchance Bewegung
Startchance Bewegung unterstützt zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen. Sportvereine können damit Kooperationen mit Schulen aufbauen, die besonders viele benachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen. Das Programm ist Teil des Förderportfolios des Landessportbundes NRW. Die genauen Förderhöhen und Fristen stehen im jährlich veröffentlichten Förderportfolio. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des LSB NRW.
Starterpaket J-Team
Mit dem Starterpaket fördert die Sportjugend NRW die Gründung neuer J-Teams in Sportvereinen mit einer Projektförderung von 200 Euro. J-Teams sind Jugendgruppen, die im Verein eigene Ideen umsetzen und Mitbestimmung übernehmen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht und niedrigschwellig gestaltet. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes NRW. Die Abwicklung läuft über das Förderportal beziehungsweise die Sportjugend NRW.
Sportplatz Kommune 2.0
Sportplatz Kommune 2.0 fördert Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vor Ort mit Fördersummen von 5.000 bis 15.000 Euro pro Projekt und Jahr. Das Programm richtet sich an Sportvereine und Kooperationen mit Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, niedrigschwellige Angebote in den Stadtteilen zu verankern und neue Zielgruppen für Bewegung zu gewinnen. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Die aktuellen Bedingungen und Fristen stehen im Förderportfolio des LSB.
Moderne Sportstätte NRW
Das Programm Moderne Sportstätte NRW unterstützt Sportvereine dabei, vereinseigene Sportstätten zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die Eigentümer einer Sportstätte sind oder als Mieter beziehungsweise Paechter für deren Unterhaltung verantwortlich sind. Das Interessenbekundungsverfahren startet am 1. Juni 2026 über das Förderportal, das Antragsmodul NRW-Plan.web oeffnet im September 2026. Die Abwicklung läuft über den Landessportbund NRW.
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
Die Ehrenamtskarte NRW wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit dem Land vergeben und ist kostenlos. Voraussetzung ist ein Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche beziehungsweise 200 Stunden im Jahr, einzelne Kommunen setzen zusätzliche Bedingungen zur Dauer. Eine Aufwandsentschaedigung bis zur Höhe der steuerfreien Pauschalen von 960 Euro beziehungsweise 3.300 Euro ist unschaedlich. Die Karte bringt ermäßigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, Theater und Volkshochschulkurse und gilt je nach Kommune zwei bis drei Jahre.
Bayerische Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte belohnt ehrenamtliches Engagement mit Vergünstigungen bei staatlichen Einrichtungen wie Museen und Schloessern sowie bei Kultureinrichtungen, Schwimmbädern, Apotheken und Hotels. Die blaue Karte gilt drei Jahre und setzt ab 16 Jahren mindestens fuenf Wochenstunden oder 250 Jahresstunden Engagement über zwei Jahre voraus, alternativ eine gültige Juleica, einen laufenden Freiwilligendienst oder aktive Feuerwehrmitgliedschaft. Die goldene Karte gilt unbefristet bei 25 Jahren Engagement oder der Ehrenzeichen-Medaille des Ministerpraesidenten. Die Beantragung läuft über die App, die Antragsseite oder das Landratsamt.
Sportstättenbauförderung für Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt den vereinseigenen Sportstättenbau mit Investitionszuschüssen, damit Vereine ihre Sportanlagen selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die Vereinstätigkeit erforderlich sind. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband die Anträge ab, für Schützenvereine der BSSB oder der Oberpfaelzer Schützenbund über die jeweilige Regierung. Details regeln die bayerischen Sportförderrichtlinien.
Sterne des Sports
Die Sterne des Sports zeichnen Sportvereine aus, die sich gesellschaftlich engagieren oder ihren Verein weiterentwickeln. Der Wettbewerb läuft in drei Stufen über Kreis-, Landes- und Bundesebene, bei Gewinn aller drei Stufen sind Preisgelder von bis zu 14.000 Euro möglich. Bewertet werden unter anderem Ehrenamtsförderung, Digitalisierung, Integration und Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit, Klimaschutz und Vereinsmanagement. Die Bewerbung läuft über die oertliche Volksbank Raiffeisenbank oder zentral über die Wettbewerbsseite. Für 2026 lief die Bewerbungsphase vom 1. April bis 30. Juni.
Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.
Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder alternativ 4 Promille der Summe aus Umsaetzen sowie Loehnen und Gehaeltern. Mitgliedsbeiträge für Sport, Freizeit und Heimatpflege sind nicht abziehbar, Spenden dagegen schon. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt zusätzlich ein Sonderbetrag von bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2 Millionen Euro, verteilbar auf zehn Jahre. Für Vereine ist das der zentrale Hebel, um Spenden einzuwerben.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Zweckbetriebe nach Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 8 UStG
Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtaetige oder kirchliche Zwecke verfolgen, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent. Die Begünstigung entfällt für Leistungen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Zweckbetrieben nach den Paragrafen 66 bis 68 AO gilt der ermäßigte Satz nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie zusätzliche Einnahmen im Wettbewerb mit regelbesteuerten Leistungen erzielt oder wenn die Körperschaft damit ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklicht.
Umsatzsteuerbefreiung für Jugendhilfeleistungen nach Paragraf 4 Nummer 25 UStG
Leistungen der Jugendhilfe sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden. Für Vereine ist das relevant bei Jugendfreizeiten, Betreuungsangeboten und Ferienmaßnahmen. Erfasst sind auch eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft der betreuten Jugendlichen. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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