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Förderprogramme

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BundZuschuss

Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich inklusive 80 Euro Büchergeld, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro monatlich Betreuungszuschlag hinzu.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium für junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre, davon zehn Prozent Eigenanteil je Maßnahme. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen wie der Meister und berufsbegleitende Studiengänge, im ersten Jahr gibt es zusätzlich 250 Euro IT-Bonus.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundSonstiges

AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)

Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bundesministerium für Bildung, Abwicklung über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Antrag bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
LandPrämie

Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin

Rückzahlungsfreier Bonus von 5.000 Euro für eine in Berlin bestandene Meisterprüfung, mit 1.000 Euro Aufschlag für Frauen in männerdominierten Handwerken, also maximal 6.000 Euro. Antrag schriftlich bei der Handwerkskammer Berlin, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.

5.000 Euro bis 6.000 Euro
Berlin
Land Berlin in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Berlin
LandPrämie

Aufstiegsprämie Hessen (Kostenfreie Meisterausbildung)

Pauschale Prämie von 3.500 Euro pro Person und Abschluss als nachträgliche Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG soll die Meisterausbildung in Hessen faktisch kostenfrei werden, Start war der 1. Juni 2024.

3.500 Euro bis 3.500 Euro
Hessen
Land Hessen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
LandZuschuss

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg

Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro innerhalb der L-Bank-Gründungsfinanzierung für Jungmeisterinnen und Jungmeister, die sich in Baden-Württemberg selbständig machen. Gefördert werden Neugründung, Betriebsübernahme und Beteiligung an einem bestehenden Handwerksbetrieb, Antrag über die Hausbank.

bis 10.000 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Abwicklung über die L-Bank
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Antrag über die Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen und vergleichbare öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen, gültig für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Erfasst sind gewerbliche und kaufmännische Berufe, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Gesundheitsberufe.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Auszahlung über die Kammern
LandPrämie

Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS

Zuschuss als Festbetrag von 1.000 Euro für natürliche Personen, die eine Aufstiegsfortbildung auf DQR-Niveau 6 erfolgreich abgeschlossen haben. Die Feststellung des Prüfungsergebnisses darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen, der Abschluss muss auf der Liste zuwendungsfähiger Fortbildungsabschlüsse stehen.

1.000 Euro bis 1.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandPrämie

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme, förderfähig sind Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel der erstmaligen Gründung.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Antrag über die Handwerkskammern
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.

bis 12.500 Euro
Thüringen
Freistaat Thüringen und Europäische Union, Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie Brandenburg

Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.

bis 19.000 Euro
Brandenburg
Land Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandPrämie

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen und Europäische Union (EFRE), NBank
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)

Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, NBank
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Einmalprämie von 2.500 Euro für alle, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses über das Online-Portal des Ministeriums gestellt werden. Grundlage ist die Regelung ab 01.01.2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
LandPrämie

Meistergründungsprämie NRW

Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.

bis 70 Prozent, maximal 16.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, bewilligt über die Handwerkskammern, Programminfo NRW.BANK
EUZuschuss

LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition

Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
EUZuschuss

EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)

Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Generaldirektion Klimapolitik, Abwicklung durch CINEA
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt, einschließlich Abwärme, Geothermie und Biomasse. Der Zuschuss beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 Euro)

Gefördert werden Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis 95 Grad Celsius, einschließlich Anlagen zur Wärmenutzung aus Industrie, Gewässern, Geothermie und Abwasser, thermischer Speicher, intelligenter Mess- und Steuertechnik sowie Großwärmepumpen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Speisen sich Netz und Erzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, steigen die Sätze auf bis zu 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandKredit

LfA Energiekredit Regenerativ

Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die regenerative Stromerzeugung, Wasserstoff und Speichersysteme mit bis zu 40 Millionen Euro je Vorhaben und Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Für Biogas- und Wasserkraftprojekte in Bayern ist dies der landeseigene Finanzierungsweg neben dem KfW-Programm 270. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die Variante Energiekredit Regenerativ Plus deckt zusätzlich die Speicherung regenerativer Energien und Digitalisierungsmaßnahmen ab.

bis 40 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandKredit

LfA Energiekredit Wärme

Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in Wärmenetze sowie regenerative Wärme- und Kälteanwendungen. Als förderfähige Technologien nennt die LfA ausdrücklich Wärmenetze, Biomasse, Geothermie und Biogas. Das Kreditvolumen liegt je nach Vorhabenstyp bei bis zu 25 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die LfA übernimmt Kreditrisiken, um den Kreditzugang zu erleichtern; die Konditionen liegen deutlich unter Marktzins.

bis 50 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern

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