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Förderprogramme

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4.197 Programme gefunden

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LandPrämiegeplant

Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
LandPrämieausgelaufen

Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)

Das brandenburgische Windenergieanlagenabgabengesetz vom 19. Juni 2019 verpflichtete Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, zu einer Sonderabgabe von 10.000 Euro je Anlage und Jahr an die Gemeinden im Radius von 3 Kilometern. Es war die erste Regelung dieser Art in Deutschland. Das Gesetz ist am 28. November 2025 durch das Gesetz vom 27. November 2025 außer Kraft getreten. Nachfolger ist das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG), das die Abgabe auf Photovoltaik ausweitet und für Windenergieanlagen ab 2026 auf 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr umstellt.

bis 10.000 Euro
Brandenburg
Land Brandenburg, Zahlung durch die Anlagenbetreiber an die Gemeinden
BundPrämieausgelaufen

Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)

Die technologieübergreifenden gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie an Land und Solaranlagen nach der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) wurden als Pilotverfahren durchgeführt. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ausdrücklich fest, dass die Verfahren abgeschlossen sind; es finden keine neuen gemeinsamen Ausschreibungen mehr statt. Wer heute eine Förderung für Windenergie an Land sucht, muss den regulären Ausschreibungsweg nach den Paragrafen 28 bis 36j EEG gehen oder die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG nutzen. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Runden sind bei der Bundesnetzagentur weiterhin als Statistik einsehbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämieausgelaufen

Südquote in den Ausschreibungen für Windenergie an Land (Paragraf 36d EEG, weggefallen)

Die als Südquote bekannte Mindestzuschlagsmenge für Windenergieanlagen im Süden Deutschlands stand in Paragraf 36d EEG. Diese Vorschrift ist weggefallen und im geltenden EEG 2023 nur noch als Leerstelle enthalten. Die Standortsteuerung nach Süden läuft heute nicht mehr über eine Mengenquote in der Ausschreibung, sondern über das Referenzertragsmodell in Paragraf 36h EEG: Für Anlagen in der Südregion nach Anlage 5 EEG gelten günstigere Korrekturfaktoren, unter anderem 1,55 unterhalb eines Gütefaktors von 50 Prozent, und Gütefaktoren unter 60 Prozent sind ausschließlich für Anlagen in der Südregion anwendbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
BundPrämieausgelaufen

Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)

Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
LandZuschussausgelaufen

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Landesprogramm für die Errichtung öffentlicher und betriebsinterner Wasserstofftankstellen als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie. Die Förderquote betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, die maximale Fördersumme je Projekt 2 Millionen Euro. Anträge waren in mehreren Förderaufrufen von 2020 bis 2024 möglich; die Richtlinie samt Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2024 lief danach aus. Alle Förderaufrufe waren teils deutlich überzeichnet, insgesamt wird die Errichtung von 30 Tankstellen im Freistaat unterstützt.

bis 90 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Bayern
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure

Aus dem Just Transition Fund unterstütztes Landesprogramm für Investitionen an Kraftwerksstandorten sowie an Tagebaustandorten der Braunkohlegewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Gefördert wurden Investitionen und Planungsleistungen mit 45 Prozent der Gesamtinvestitionskosten oder dem Mindestmass nach § 4 Absatz 2 der Bundesrahmenregelung, wobei der jeweils geringere Betrag massgeblich war. Antragsberechtigt waren kleine, mittlere und große Unternehmen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

bis 45 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Land Sachsen-Anhalt und Europäische Union (Just Transition Fund)
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in Stromspeicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden einschließlich Batteriemanagementsystem und Speicher-Wechselrichter, gefördert wurden auch Planungsleistungen bis maximal 20 Prozent der Gesamtausgaben. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Speicher musste mindestens 75 Prozent seiner Energie aus einer verbundenen Erneuerbaren-Anlage beziehen und eine Treibhausgasminderung von mindestens 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreichen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt
LandZuschussausgelaufen

progres.nrw Klimaschutztechnik – Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher

Fördergegenstand der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 für Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern, die auf kommunalen Gebäuden elektrische Energie für den Eigenverbrauch erzeugen. Wichtig: Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden, die Antragstellung ist ausgesetzt. Andere Fördergegenstände von progres.nrw Klimaschutztechnik, etwa Fassaden-Photovoltaik oder Carports mit PV-Dach, bleiben davon unberührt.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschussausgelaufen

KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
BundKreditausgelaufen

KfW-Kredit 275 – Erneuerbare Energien Speicher

Das frühere Speicherprogramm der KfW förderte stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln. Das Programm wurde Ende 2018 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Produktnummer 275 leitet auf der KfW-Website heute direkt auf das Nachfolgeprodukt Erneuerbare Energien Standard (KfW 270) weiter, in dem Batteriespeicher und Stromspeicheranlagen weiterhin kreditfinanziert werden, allerdings ohne den früheren Tilgungszuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschussgeplant

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum KEI
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)

Großzügigster Ast der BIK auf Basis des Temporary Crisis and Transition Framework: bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger für Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe. Förderintensität bis 30 Prozent bei Elektrifizierung, bis 60 Prozent bei Wasserstoffumstellung, jeweils bei mindestens 40 Prozent Emissionsminderung. Bewilligungen waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich; das Teilmodul ist damit geschlossen. Weiter offen sind die Teilmodule 1 (AGVO-Investitionen) und 3 (Forschung).

bis 60 Prozent, maximal 200 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt KLIMA III

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kommunale Klimaanpassung: Klimaanalysen, Machbarkeitsstudien und Hitzeaktionspläne, Investitionen in technische Anlagen sowie bauliche Investitionen in Entsiegelung und die Begrünung von Dächern, Fassaden und Straßen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt und Europäische Union, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschussausgelaufen

Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen II (ResA II)

Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderrichtlinie ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten. Nachfolgeprogramm ist Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) mit erweiterten Förderbereichen zu Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Spurenstoffelimination.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
BundZuschussausgelaufen

BMBF-Fördermaßnahme WaX – Wasser-Extremereignisse

Forschungsfördermaßnahme mit zwölf Verbundprojekten und 81 Partnerorganisationen zu neuen Ansätzen im Umgang mit wasserbezogenen Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser und Dürre. Entwickelt wurden Anpassungsstrategien für Kommunen, Wasserwirtschaft und Praxis. Die Maßnahme befindet sich in der Abschlussphase.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen von FONA
BundKreditausgelaufen

Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)

Förderkredit mit Tilgungszuschuss zwischen 40 und 60 Prozent je nach Unternehmensgröße für Investitionen in naturnahe Ökosysteme, Entsiegelung, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung, dezentrales Niederschlagswassermanagement und Grauwassernutzung. Die Antragsfrist ist abgelaufen, das Modul ist nicht mehr aktiv.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundPrämieausgelaufen

Bundeswaldprämie

Einmalige flächenbezogene Prämie aus dem Konjunkturpaket des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro für private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nachhaltig und zertifiziert bewirtschaften. Die Antragsfrist ist abgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolgend steht das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) der FNR zur Verfügung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
BundZuschussausgelaufen

Waldklimafonds

Gemeinsamer Fonds von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die CO2-Minderung durch Wald und Holz, die Renaturierung von Au- und Feuchtwäldern sowie zugehörige Forschungsvorhaben. Projektträger ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesumweltministerium (BMUKN) und Bundeslandwirtschaftsministerium, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
BundZuschussausgelaufen

Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften

Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten für bodenschonende Maschinen und Geräte, insbesondere moorbodenschonende Bewirtschaftungstechnik, Mulchgeräte, Messerbalkenmähwerke und elektrische Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Antragsberechtigt waren KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Lohnunternehmen und Maschinenringe.

bis 65 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Partner Landwirtschaftliche Rentenbank
BundPrämieausgelaufen

Rückwirkende Meldung von Strommengen aus früheren Verpflichtungsjahren

Eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Die Fristen des Paragrafen 8 Absatz 1 der 38. BImSchV, also der 15. November des Verpflichtungsjahres für Fahrzeuge und der 28. Februar des Folgejahres für öffentliche Ladepunkte, sind gesetzliche Fristen und stehen nicht zur Disposition. Wer die Prämie für ein Jahr vergessen hat, kann sie nicht nachholen, sondern erst im laufenden Jahr wieder beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge

Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung sind vom pauschalen Schätzwert ausgeschlossen. Paragraf 5 Absatz 1 der 38. BImSchV verlangt, dass die Stromentnahme im Steuergebiet des Stromsteuergesetzes erfolgt ist, und Paragraf 7 Absatz 2 verlangt als Nachweis eine nach Paragraf 13 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I. Vermarkter weisen die deutsche Zulassung deshalb ausdrücklich als Voraussetzung aus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundSonstigesausgelaufen

Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung

Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung

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