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Zinslose Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien (§ 28 Absatz 3 ErbStG)
Wer eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie erbt und die darauf entfallende Erbschaftsteuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnte, kann eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen. Bei Erwerben von Todes wegen ist die Stundung zinslos. Das verhindert den Notverkauf allein wegen der Steuerlast. Der Haken: Die Stundung endet sofort, wenn das Objekt weiterveräußert wird oder dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken dient. Außerdem muss der Erwerber darlegen, dass er die Steuer tatsächlich nicht aus anderem Vermögen zahlen kann.
Zinsloses Darlehen während Pflegezeit und Familienpflegezeit
Für die Dauer einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit zahlt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen in monatlichen Raten. Die Rate beträgt die Haelfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Freistellung. Das Darlehen ist nach Ende der Freistellung in Raten zurückzuzahlen, in Haertefaellen sind Stundung oder Erlass möglich.
Zirkuläre Produktion (Nordrhein-Westfalen)
Förderaufruf für die Entwicklung von Produkten und Prozessen, die den kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen in der Industrie voranbringen. Schwerpunkte sind zirkuläres Produktdesign, die Senkung des Materialverbrauchs in industriellen Prozessen, Modularität und Upgrade-Fähigkeit, die Verlängerung der Produktlebensdauer sowie kritische Technologien wie digitale, umweltschonende und Biotechnologien. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Aus den ersten beiden Runden wurden elf Projekte zur Förderung empfohlen. Förderquote und Höchstbetrag nennt der Aufruf auf der Programmseite nicht.
ZukunftUmweltwirtschaft.NRW
Gefördert wird die Neu- oder Weiterentwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in der Umweltwirtschaft, ausdrücklich auch in der Kreislaufwirtschaft, daneben in erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft, nachhaltiger Mobilität und Umweltschutztechnologien. Antragsberechtigt sind KMU als Einzelvorhaben oder in Kooperation, Hochschulen, Kammern, Vereine und Stiftungen nur in Kooperation mit einem KMU. Das Verfahren ist zweistufig über das EFRE.NRW.Online-Portal. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht, die Innovationsförderagentur NRW berät dazu.
Zukunftscluster-Initiative Clusters4Future
Mit der Zukunftscluster-Initiative unterstützt das BMFTR die nächste Generation regionaler Innovationsnetzwerke in Deutschland. Unter dem Motto Clusters4Future werden seit 2019 insgesamt 14 starke Netzwerke in zukunftsweisenden Innovationsfeldern gefördert, die aus einer gemeinsamen Vision zügig marktreife Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln.
Zukunftsenergieprogramm kommunal LED-Straßenbeleuchtung (ZEP-kom LED)
Förderung der Umrüstung kommunaler Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Saarland. Teil des Richtlinienpakets ZEP kommunal 2021-2027 mit Abrechnung über vereinfachte Kostenoptionen. Ziel sind Energieeinsparung und die Minderung der CO2-Emissionen in der öffentlichen Infrastruktur.
Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kom SAN)
Klimaschutz-Förderprogramm des Saarlandes für Kommunen, Landkreise, kommunale Eigenbetriebe, Kirchengemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Abgerechnet wird über vereinfachte Kostenoptionen, so dass keine Einzelrechnungen mehr geprüft werden müssen.
Zukunftsfonds Limburg-Weilburg Stark und Innovativ
Der Landkreis Limburg-Weilburg bündelt seine eigenen Förderungen im Zukunftsfonds Stark und Innovativ. Der Fonds ist in mehrere Säulen gegliedert, eine davon fördert gemeinnützige örtliche Vereine, deren Arbeit dem sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung dient. Die Mittel werden über die Städte und Gemeinden an die Vereine verteilt, die Beträge richten sich nach der Gemeindegröße. Grundlage ist ein Kreistagsbeschluss vom 3. November 2023, die Förderrichtlinie steht auf der Seite des Fördermanagements.
Zukunftszentren (BMAS/ESF Plus)
Die regionalen Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, deren Beschäftigte sowie Solo-Selbständige beim digitalen, ökologischen und demografischen Wandel. Schwerpunkte sind Kuenstliche Intelligenz, Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Qualifizierung. Die Beratungs- und Qualifizierungsangebote sind kostenfrei, finanziert aus Bundes- und ESF-Plus-Mitteln. Bundesweit bestehen vierzehn Einrichtungen. Es gibt kein Geld für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing, sondern Begleitung und Weiterbildung.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, zusätzlich zum regulaeren Erholungsurlaub. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fuenf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat. Guenstigere tarifliche oder betriebliche Regelungen bleiben bestehen.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 208 SGB IX)
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, bezogen auf eine Fuenf-Tage-Woche. Bei abweichender Verteilung der Arbeitstage wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet. Der Anspruch wird direkt gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht.
Zuschlag an Entgeltpunkten für Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung
Bestandsrentner mit Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, erhalten einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönlichen Entgeltpunkte. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 und 4,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018. Er wird ab dem 1. Dezember 2025 berücksichtigt und ohne Antrag von Amts wegen umgesetzt. Auch Folgerenten wie Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sind erfasst.
Zuschuss für Uebungs- und Organisationsleiter Bremen
Das Sportamt Bremen bezuschusst Uebungs- und Organisationsleiter in Sportvereinen. Daneben gibt es Anträge für die allgemeine Sportförderung, für Maßnahmen gegen Jugendgewalt sowie für überregionale Veranstaltungen und Meisterschaften. Jedem Antrag ist zwingend eine Erklärung zu Landesmindestlohn, Datenschutz, Besserstellungsverbot und Genderbudgeting beizufuegen. Die Vordrucke stehen auf der Seite des Sportamts zum Download bereit. Die Sachbearbeitung unterstützt beim Ausfuellen der Formulare.
Zuschuss zum Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen (Programm 781)
Einmaliger Zuschuss an Eigentümer, die dem Land ein Belegungsrecht an einer bestehenden Mietwohnung einräumen und diese vergünstigt an Haushalte mit niedrigem Einkommen vermieten. Der Zuschuss errechnet sich aus der Mietpreisdifferenz mal 109 mal Wohnfläche, beispielsweise 5.722,50 Euro bei 0,75 Euro Differenz und 70 Quadratmetern.
Zuschuss zum Familienurlaub in Sachsen
Sachsen bezuschusst Urlaubsaufenthalte einkommensschwacher Familien in anerkannten Familienferienstätten. Gefördert werden Aufenthalte in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Familienverbände sowie in weiteren als geeignet anerkannten Häusern. Die Höhe des Zuschusses haengt vom Einkommen und der Familiengröße ab, ein Online-Zuschussrechner gibt vorab Auskunft. Anträge laufen über den Kommunalen Sozialverband Sachsen beziehungsweise die dort genannten Stellen.
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung in Thüringen
Thüringen unterstützt Paare mit unerfuelltem Kinderwunsch bei den Kosten einer assistierten Reproduktion. Die Förderung ist ein gemeinsames Programm von Bund und Land und wird seit dem 1. Januar 2019 von der Thüringer Stiftung HandinHand umgesetzt. Der Zuschuss ergänzt die Leistungen der Krankenkassen und senkt den Eigenanteil der Paare. Anträge und Details laufen über die Stiftung, das Sozialministerium verweist auf deren Internetseite.
Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten nach Paragraph 106 SGB VI einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung beträgt der Zuschuss die Hälfte des Betrags, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes auf die Rente ergibt. Bei privater Versicherung ist der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Kein Zuschuss besteht bei gleichzeitiger Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Beantragt wird der Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern
Landesmittel für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in Bayern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Kirchen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über den Schwellenwerten von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Kommunen liegen müssen. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt, danach Einreichung des Förderantrags über diese Behörde. Anträge dürfen nicht direkt an das Landesamt gesendet werden, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
Zuschüsse des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland vergibt zahlreiche Zuschüsse zur Arbeit von Sportvereinen. Gefördert werden unter anderem die Übungsleiter-, Vereinsmanager- und Jugendarbeit im Verein, Bau und Renovierung von Sportanlagen, die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten sowie Defibrillatoren und Vereinsjubiläen. Außerdem werden die von den Vereinen zu zahlenden Versicherungsprämien für die Sportversicherung subventioniert und die Anschaffung des Vereinsverwaltungsprogramms IntelliVerein bezuschusst. Die Konditionen regeln die jährlich aktualisierten Zuschussrichtlinien.
Zuschüsse für Baumaßnahmen des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland bezuschusst Neubau, Sanierung, Erneuerung und Erweiterung vereinseigener Sporthallen und Sportanlagen. Die Förderung ist nach Projektgröße gestaffelt: Kleinmaßnahmen bis 10.500 Euro, mittlere Maßnahmen von 10.500 bis 100.000 Euro und Großmaßnahmen über 100.000 Euro. Die Förderbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2025. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine, die ihre Pflichten gegenueber dem Sportbund erfuellt haben und Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Jugendliche erheben.
Zuschüsse für Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter NRW
Der Landessportbund NRW bezuschusst die Beschäftigung lizenzierter Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter in den Mitgliedsvereinen. Damit wird die qualifizierte Anleitung im Trainingsbetrieb abgesichert. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB NRW über das Förderportal. Die Zuschusshöhe ergibt sich aus der jeweils geltenden Richtlinie.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
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