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HyLand – HyStarter
Einstiegskategorie des Wettbewerbs HyLand für Regionen ohne Wasserstoff-Vorerfahrung. Die Gewinnerregionen erhalten ausdrücklich keine finanzielle Förderung, sondern ein Jahr lang fachliche und organisatorische Begleitung durch ein Expertenkonsortium (Spilett, Choice, Becker-Büttner-Held Consulting, EE ENERGY ENGINEERS, Reiner-Lemoine-Institut). In sechs aufeinander aufbauenden Fachdialogen wird mit regionalen Stakeholdern ein individuelles Wasserstoffkonzept für Verkehr, Wärme, Strom und Speicher entwickelt. HyLand I: 9 Regionen aus 138 Bewerbungen, HyLand II: 15 Regionen.
IB-Wohneigentumsprogramm
Zinsguenstiges Darlehen von 20.000 bis 100.000 Euro für Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt bauen oder kaufen. Der Zinssatz ist zehn Jahre festgeschrieben, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Gefördert werden Erwerb, Modernisierung, Grundstückskauf, Außenanlagen und Nebenkosten.
IGF - Industrielle Gemeinschaftsforschung
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung fördert vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse ganzen Branchen oder branchenuebergreifend zugutekommen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu praxisorientierter Forschung zu erleichtern. Antragsberechtigt sind nicht die Unternehmen selbst, sondern eigenständige gemeinnützige Forschungsvereinigungen, die für die IGF autorisiert sein müssen. Ideengeber können KMU, Forschungseinrichtungen oder Forschungsvereinigungen sein. Neben dem Normalverfahren gibt es besondere Förderformen wie Leittechnologien für KMU. Die Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2026.
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das IGP fördert nichttechnische Innovationen, also neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Pionierlösungen, bei denen nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund steht. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 13. Juni 2023 veröffentlicht und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Thematische Schwerpunkte und Stichtage werden über einzelne Calls bekannt gegeben. Der 7. Call vom 10. Juni 2026 zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen läuft bis zum 20. August 2026.
INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland
Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.
INNO-KOM - Innovationskompetenz gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen
INNO-KOM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, die ihre Ergebnisse diskriminierungsfrei der Allgemeinheit und damit vor allem KMU zur Verfuegung stellen. Förderfähig sind Vorhaben der Vorlaufforschung, marktorientierte FuE-Vorhaben von der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife sowie Investitionszuschüsse zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Anträge für marktorientierte Vorhaben und Vorlaufforschung können jederzeit eingereicht werden. Die Richtlinie stammt aus dem Bundesanzeiger vom 9. Januar 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
IPCEI Wasserstoff (Important Projects of Common European Interest)
Beihilferechtlicher Sonderrahmen für grenzüberschreitende Wasserstoffvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Die Wellen decken Technologieentwicklung, industrielle Anwendung, Infrastruktur und Mobilität ab. Gefördert werden Elektrolyseurproduktion, Wasserstoffnutzung in Stahl, Chemie und Raffinerien, Pipelines und Speicher sowie Brennstoffzellenanwendungen. Die Finanzierung erfolgt national, in Deutschland regelmässig als Kofinanzierung von Bund und Ländern. Das IPCEI-Hydrogen-Observatorium der EU dokumentiert Projekte, Kapazitäten und Kosten; für 2022 wies es europaweit 11,45 Mt Wasserstoffproduktionskapazität und 3,11 GW Elektrolyseur-Fertigungskapazität aus.
ISB Kredit 501, 502, 503 - Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligte Darlehen der ISB für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz, mit 20 oder 30 Jahren Zinsbindung. Auf das Darlehen ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent möglich. Voraussetzung sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital und die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie darf der Kaufvertrag nicht aelter als zwei Monate sein. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung.
ISB Kredit 553 - Modernisierung von Mietwohnraum (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent jährlich, die Mindesttilgung bei 2,00 Prozent, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen. Wird der Effizienzhausstandard 85 oder besser angestrebt, muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Die konkreten Höchstbeträge und Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie auf der Produktseite.
ISB Kredit 558 - Junges Wohnen (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 0,50 Prozent jährlich mit 15 oder 20 Jahren Zinsbindung, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Das Programm gehoert zum Bund-Länder-Programm Junges Wohnen und dient dem Neubau sowie dem Umbau von Bestand zu Wohnheimplätzen. Die genaue Darlehensobergrenze und die Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie, die auf der Produktseite verlinkt ist. Der Antrag läuft über die ISB.
ISB Kredit 710 - Wohneigentum universell (Rheinland-Pfalz)
Darlehen der ISB zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsbindung. Anders als bei den Programmen der sozialen Wohnraumförderung gelten hier keine Einkommens- und Flächengrenzen. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital und ein zweiter Finanzierungspartner, der den restlichen Teil der Finanzierung stellt. Damit richtet sich das Programm an Haushalte, die über den Einkommensgrenzen der Sozialförderung liegen. Der Antrag läuft über die Hausbank beziehungsweise den Finanzierungspartner.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710)
Frei wählbares Darlehen zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsfestschreibung. Anders als bei den Programmen 501 bis 503 gibt es hier keine Einkommensgrenzen und keine Wohnflächenobergrenzen. Vorausgesetzt sind 10 Prozent Eigenkapital. Das Darlehen wird nachrangig besichert und setzt einen weiteren Finanzierungspartner voraus.
ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum (Kredit 501, 502, 503)
Landesdarlehen der ISB für Bau und Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz, wahlweise mit 20 oder 30 Jahren Zinsfestschreibung. Zusätzlich ist ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent des ISB-Darlehens möglich. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital, ersatzweise ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen. Mit dem Bau darf vor der Förderzusage nicht begonnen werden, beim Erwerb von Bestandsimmobilien darf der Kaufvertrag nicht aelter als zwei Monate sein. Konkrete Höchstbeträge und Einkommensgrenzen nennt die Übersichtsseite nicht.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Initiative Ich bin dabei - Engagierte Kommune
Förderung von bis zu 5.000 Euro je Kommune für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz.
InnoPrämie Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
Die InnoPrämie bietet einen Zuschuss für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Gefördert wird damit die Entwicklung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das Instrument richtet sich an sächsische Unternehmen ohne eigene ausreichende FuE-Kapazitäten und läuft im Rahmen der EFRE- und JTF-Förderperiode 2021 bis 2027.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz
InnoTop ist technologieoffen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, in Einzelfaellen auch an Großunternehmen. Bezuschusst werden Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Ziel müssen neue, wesentlich geaenderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sein. Entsprechende Massgaben gelten auch für Vorhaben zur Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software. Anträge laufen über die ISB.
Innovationsfonds Kunst Baden-Württemberg
Mit dem Innovationsfonds Kunst fördert Baden-Württemberg neue künstlerische Formate und Vorhaben, die über das Übliche hinausgehen. Der Fonds wird jährlich mit wechselnden Schwerpunkten ausgeschrieben, zuletzt für das Jahr 2026. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende im Land. Die Ausschreibungsunterlagen nennen die jeweils geltenden Beträge und Fristen.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) Niedersachsen
Das IFP fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklungsanteil geleistet wird. Ziel ist die Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Darueber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unterstützt. Anträge werden bei der NBank gestellt.
Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)
Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.
Innovationsförderung und AKIS-Beratung in der Thüringer Agrarwirtschaft
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wickelt neben der Imkerei- und Tierzuchtförderung auch die Innovationsförderung und das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssystem AKIS ab. Gefördert werden Kooperationsvorhaben zwischen Praxis, Beratung und Forschung sowie der Wissenstransfer in die Betriebe. Anträge laufen über das Antragsportal PORTIA der Thüringer Agrarverwaltung. Weitere Förderbereiche des Amtes sind Agrarorganisationen, Erzeugerorganisationen für Obst und Gemuese, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderung.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet mehrere Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen. Der Innovationsgutschein BW unterstützt wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung eines innovativen Vorhabens stattfinden. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an junge Unternehmen, die wissenschaftliche Arbeiten durchführen und besonders fortschrittliche Ideen in zukunftsweisenden Bereichen entwickeln. Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei wissenschaftlichen Arbeiten und der Umsetzung entsprechender Projekte.
Innovationsgutscheine Niedersachsen
Ziel der niedersächsischen Innovationsgutscheine ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen. Damit soll die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen vorangetrieben werden. Ergänzend gibt es das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm nIFP für kleinere Vorhaben in KMU und Handwerk. Anträge laufen über die NBank.
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