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Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Wer bestehende Mietwohnungen modernisiert und dafuer neue Bindungen eingeht, erhält in Baden-Württemberg einen Zuschuss von mindestens 410 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bindungsdauer kann 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre betragen. Gefördert werden energetische Sanierungen nach den geltenden Gebäudestandards sowie Barriereabbau nach DIN 18040-2, als Einzelmaßnahme oder als Paket. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben und die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein. Auch hier gilt der Hinweis der L-Bank, dass die Fördermittel vorzeitig aufgebraucht sind und die Bearbeitung mindestens ein Jahr dauern kann.
Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau (MW10, MW15, MW25, MW30)
Baden-Württemberg finanziert Neubau und Erwerb neuer Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen und fester Zinsbindung über 10, 15, 25 oder 30 Jahre. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden und Landkreise, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Verlangt werden der Neubaustandard Plus, bei Vorhaben über 100 Wohneinheiten eine Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Miet- und Belegungsbindungen von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren. Die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein, mit dem Bau darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Die L-Bank weist darauf hin, dass die Mittel wegen hoher Nachfrage vorzeitig aufgebraucht sind und mit mindestens einem Jahr Wartezeit zu rechnen ist.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg
Förderung des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen sowie von Umbau und Erweiterung für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen zu 1,25 Prozent, Baukostenzuschuss und laufendem Zuschuss über 30 Jahre. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Der erste Förderweg ist Hamburgs Kernprogramm für geförderten Mietwohnungsneubau. Die IFB gewährt zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre. Die anfaengliche Nettokaltmiete liegt bei rund 7,85 Euro je Quadratmeter und Monat und steigt alle zwei Jahre um 4 Prozent; Miet- und Belegungsbindung gelten 30 Jahre. Gefördert werden Neubau, Gebäudeänderungen und die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum. Die Wohnungen gehen an Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, vorrangig an Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Haushalte mit Dringlichkeitsschein. Ohne Bewilligung der IFB darf nicht gebaut werden.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg
Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau mit höheren Einkommensgrenzen als der 1. Förderweg. Die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen mit vergünstigtem Zins von 1,4 Prozent, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen. Die anfängliche Nettokaltmiete liegt bei 9,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen. Profitieren sollen besonders Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer begleitet Zugewanderte ab dem ersten Tag in Deutschland und ist jederzeit kostenlos. Beraten wird zu Deutschkursen, Schule und Beruf, Anerkennung von Abschlüssen, Wohnen, Gesundheit sowie Ehe, Familie und Erziehung. Nach einem persönlichen Gespräch entwickeln die Beratenden gemeinsam mit den Ratsuchenden einen individuellen Förderplan. Träger sind unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Bund der Vertriebenen. Eine Online-Beratung ist über mbeon möglich.
Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)
Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.
Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV
Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.
Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.
Mittelbare Riester-Zulageberechtigung für Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, können nach Paragraph 79 EStG eine eigene Altersvorsorgezulage erhalten, wenn der andere Partner unmittelbar zulageberechtigt ist. Voraussetzung ist ein eigener, auf den Namen des Ehegatten laufender Altersvorsorgevertrag und ein Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr. Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat haben. Beantragt wird die Zulage über den Anbieter des Vertrags.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Assistentin und MID-Assistent NRW
Gefördert wird die Beschäftigung neu einzustellender Akademikerinnen und Akademiker zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen höchstens fuenf einen akademischen Abschluss vorweisen. Damit soll gezielt Innovationskompetenz in kleine Betriebe geholt werden. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Gutscheine NRW
Die MID-Gutscheine fördern projektbezogene externe Unterstützung für Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen rund um Innovation und Digitalisierung. Es gibt drei Varianten: MID-Digitalisierung für die Umsetzung von Digitalisierungsthemen, MID-Analyse für Technologieanalysen bei Produkt-, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen und MID-Innovation für Forschung, Entwicklung und das Testen von Prototypen bis zur Markt- oder Einsatzreife. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Mittelstand-Digital Zentren
Die Mittelstand-Digital Zentren sind regionale Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk zu allen Fragen der Digitalisierung. Angeboten werden Veranstaltungen, Workshops, Demonstratoren, Umsetzungsprojekte und Infomaterial, unter anderem zu digitalen Geschäftsmodellen, E-Commerce und digitaler Kundenansprache. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen, dafuer sind saemtliche Angebote kostenfrei, weil das Netzwerk vom Bund finanziert wird. Bundesweit gibt es Zentren mit unterschiedlichen Branchen- und Themenschwerpunkten, die Angaben hier stammen vom Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg als Beispiel eines Zentrums.
Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg
Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum richtet sich ausdrücklich auch an das Handwerk und unterstützt bei Digitalisierung und Kuenstlicher Intelligenz. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Berlin
Mittelstand-Digital Zentrum Berlin gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum begleitet kleine und mittlere Unternehmen in Berlin und Brandenburg bei digitaler Transformation und dem Einsatz von Kuenstlicher Intelligenz. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz
Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum an der TU Chemnitz unterstützt sächsische Unternehmen bei Digitalisierung, Qualifikation und IT-Sicherheit. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt
Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum bringt Digitalisierung und Kuenstliche Intelligenz in den hessischen Mittelstand, unter anderem über Lernfabriken. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Franken
Mittelstand-Digital Zentrum Franken gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum verbindet Digitalisierung und Nachhaltigkeit für kleine und mittlere Unternehmen in Franken. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg
Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Raum Hamburg bei Digitalisierungsvorhaben. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Handel
Mittelstand-Digital Zentrum Handel gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das bundesweite Branchenzentrum unterstützt Handelsunternehmen bei Digitalisierung, Onlinepraesenz und Innenstadtthemen. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind. Für den Handel ist dies die relevanteste Anlaufstelle, wenn es um Onlineshop und digitale Kundenansprache geht, allerdings ausschließlich als Wissenstransfer, nicht als Investitionszuschuss.
Mittelstand-Digital Zentrum Hannover
Mittelstand-Digital Zentrum Hannover gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum unterstützt niedersächsische Unternehmen und Handwerksbetriebe unter anderem bei vernetzter Produktion und Cybersicherheit. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Lingen.Münster.Osnabrück
Mittelstand-Digital Zentrum Lingen.Münster.Osnabrück gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum betreut Unternehmen im Nordwesten, mit Schwerpunkten unter anderem im Agrarbereich und in der Cybersicherheit. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg
Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum ist Anlaufstelle für Unternehmen in Sachsen-Anhalt beim Einstieg in die Digitalisierung. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
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