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KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus

Das LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus fördert Kleinprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent, mindestens 4.000 und höchstens 16.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen und Ortschaftsräte, förderfähig sind nur Orte mit bis zu 5.000 Einwohnern. Für 2026 stehen 200.000 Euro bereit, die Umsetzung muss bis 15. August 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Sachsen
Regionalmanagement SachsenKreuz plus, Oschatz
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Darmstadt-Dieburg

Die LEADER-Region Darmstadt-Dieburg fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten und höchstens 20.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentlich-nichtkommunale Träger und private Träger aus 15 Mitgliedsgemeinden, gewerbliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Neben 20 Prozent Eigenmitteln ist ein zusätzlicher Beitrag von zehn Prozent an die LAG fällig, und für jede Leistung sind zwei Vergleichsangebote nötig.

bis 80 Prozent, maximal 20.000 Euro
Hessen
Lokale Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg, Regionalmanagement DADI
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg

Das Regionalforum Hersfeld-Rotenburg fördert aus dem Regionalbudget Kleinprojekte mit 80 Prozent der Bruttokosten, die Träger bringen 20 Prozent selbst auf. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Projekte sollen die Lebensqualität verbessern sowie Allgemeinwohl und regionale Identität stärken. Im Durchgang 2026 wurden 17 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 115.000 Euro bewilligt.

bis 80 Prozent der Kosten
Hessen
Regionalforum Hersfeld-Rotenburg e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Rheinhessen

Die LEADER-Region Rheinhessen fördert 2026 erstmals Kleinstprojekte aus einem Regionalbudget von rund 66.667 Euro. Die förderfähigen Ausgaben dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen, die Mindestförderung liegt bei 2.000 Euro, die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Fördersatz hängt vom Träger ab: 30 bis 40 Prozent für Privatpersonen, 60 bis 70 Prozent für öffentliche Einrichtungen und 50 bis 75 Prozent für gemeinnützige Organisationen. Einzelrechnungen unter 100 Euro sind nicht förderfähig.

bis 75 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
LAG Rheinhessen, Kreisverwaltung Alzey-Worms
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Warndt-Saargau

Die LEADER-Region Warndt-Saargau im Saarland fördert Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent Zuschuss, höchstens 16.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Finanziert wird das Budget zu 54 Prozent vom Bund, zu 36 Prozent vom Saarland und zu zehn Prozent von der LAG selbst. Die Projekte müssen im Jahr der Antragstellung vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Saarland
LAG Warndt-Saargau e.V., Karlsbrunn
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Wetterau Oberhessen

Die LEADER-Region Wetterau Oberhessen fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. Die Projektkosten müssen zwischen 1.000 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, ausgeschlossen sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine. Die Förderung läuft im Erstattungsprinzip, die Träger müssen die Kosten vorstrecken.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Hessen
Wirtschaftsförderung Wetterau, Regionalmanagement LEADER-Region Wetterau Oberhessen
KommuneZuschuss

Regionalbudget Spree-Neiße-Land für Kommunen und Kirchgemeinden

Für Kommunen, Kirchen und Kirchenkreise hält die LEADER-Region Spree-Neiße-Land 2026 einen eigenen Topf von 100.000 Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent, zehn Prozent Eigenanteil sind zu tragen. Förderfähig sind Projekte mit einem Volumen zwischen 2.500 und 15.000 Euro, etwa kleinere Baumaßnahmen, Anschaffungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist ein Standort im ländlichen Teil der Region.

bis 90 Prozent der Kosten
Brandenburg
LAG Spree-Neiße-Land e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger

Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Brandenburg
LAG Spree-Neiße-Land e.V.
LandZuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

bis 90 Prozent, maximal 180.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg
KommuneZuschuss

Regionalbudget für kleine lokale Initiativen LAG Elbe-Elster

Die LAG Elbe-Elster fördert aus dem Regionalbudget kleine lokale Initiativen mit bis zu 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Initiativen im Gebiet der LAG im Landkreis Elbe-Elster. Typische Vorhaben sind Begegnungsorte, kleine Infrastruktur und Verschönerungen, die ehrenamtlich umgesetzt werden. Im Jahr 2026 wurden am 19. März elf Projekte aus einem Budget von 200.000 Euro ausgewählt, seit 2016 kamen über 70 Projekte zusammen.

bis 20.000 Euro
Brandenburg
Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster e.V.
LandZuschuss

Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen

Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Bewilligung durch die Landkreise
LandZuschuss

Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten für betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen. Das Programm greift in den Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises, die außerhalb des GRW-Fördergebiets liegen. Gefördert werden Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten.

bis 20 Prozent der Kosten
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

Regionales Wachstum

Investitionszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in strukturschwachen Regionen Sachsens außerhalb von Dresden und Leipzig. Gefördert werden neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung und grundlegende Prozessverbesserungen. Aktuell sind nur noch Anträge aus dem Kohleausstiegsgebiet in Nordsachsen und im Landkreis Leipzig mit maximal 40 Prozent möglich.

bis 40 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

Regionalkredit

Zinsguenstiges Darlehen bis 20 Mio. Euro für KMU, die den Strukturwandel und die regionale Entwicklung vor allem im ländlichen Raum stärken. Dient als Ergänzungsfinanzierung zu den bayerischen Regionalförderprogrammen.

bis 20 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
BundSonstiges

Reha-Nachsorge IRENA, T-RENA und Psy-RENA

Im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung berufsbegleitende Nachsorgeprogramme an, darunter IRENA, T-RENA, Psy-RENA, Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen sowie Nachsorge für Kinder und Jugendliche. Für die Teilnahme müssen Versicherte nichts zahlen. Die Angebote sind deutschlandweit wohnortnah verfügbar und werden über den Reha-Nachsorge-Finder der DRV gefunden. Die Nachsorge wird in der Regel bereits in der Reha-Klinik empfohlen und eingeleitet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche können eine Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn eine Erkrankung die spaetere Erwerbsfähigkeit gefaehrden könnte. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, aerztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen werden übernommen. Der Antrag wird von den Eltern gestellt, der aerztliche Befundbericht läuft über das Formular G0612. Beratung gibt es kostenlos über das Servicetelefon 0800 1000 4800.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Rehabilitationssport und Funktionstraining

Aerztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter aerztlicher Betreuung und Überwachung sowie aerztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung gehoeren nach Paragraf 64 SGB IX zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Sie werden von der Krankenkasse oder vom Rehabilitationsträger übernommen. Die Verordnung erfolgt durch die behandelnde Aerztin oder den behandelnden Arzt, die Genehmigung durch den Kostenträger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Reisekosten bei Rehabilitation und Teilhabeleistungen

Im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Paragraf 73 SGB IX die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Erstattet werden auch besondere Beförderungsmittel bei Behinderung, Kosten einer notwendigen Begleitperson einschließlich ihres Verdienstausfalls, Kinderbetreuung am Rehabilitationsort und Gepaecktransport. Beantragt wird beim zuständigen Rehabilitationsträger, üblicherweise zusammen mit dem Reha-Antrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung oder anderer Rehabilitationsträger
BundZuschuss

Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Reisestipendien von 500 bis 4.000 Euro für Fahrt und Unterkunft, wenn Übersetzerinnen und Übersetzer für ein Projekt recherchieren oder ihre Sprachkenntnisse im Herkunftsland auffrischen wollen. Ergänzend gibt es Aufenthaltsstipendien von 400 Euro pro Woche für zwei bis vier Wochen in Straelen, Arles, Visby oder Looren. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September.

500 Euro bis 4.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Rechtsanspruch auf eine Teilrente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, aber noch mindestens drei Stunden arbeiten kann. Es gelten dieselben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit. Die Rente beträgt der Höhe nach die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Vertrauensschutzregelung für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schon dann, wenn ihre Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, gemessen an gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung. Berücksichtigt werden Ausbildungsdauer, bisheriger Beruf und die Anforderungen des Berufs; zumutbare Verweisungstätigkeiten schließen den Anspruch aus. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rechtsanspruch auf eine monatliche Rente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Arbeitsmarktlage bleibt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundBeratung

Renteninformation und Rentenauskunft

Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Rentensplitting unter Ehegatten

Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung

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