Förderung als Zuschuss auf Ebene Land
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)
Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen
Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Sachsen. Gefördert werden Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Schulungen. Kleinstunternehmen erhalten im Einstieg bis 60 Prozent und maximal 10.000 EUR, mittlere Unternehmen bis 35 Prozent und maximal 100.000 EUR.
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE Sachsen 2021 bis 2027
Die sächsische Digitalisierungsrichtlinie fördert Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Mitarbeiterschulungen. Kleinstunternehmen erhalten in Einstiegsvorhaben bis zu 60 Prozent bei maximal 10.000 Euro direkten Kosten, Kleinst- und Kleinunternehmen in Transformationsvorhaben bis zu 50 Prozent bei maximal 60.000 Euro, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent bei maximal 100.000 Euro; die Mindestkosten liegen bei 5.000 Euro. Bei Tarifbindung gibt es 10 Prozentpunkte Bonus. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standard-Websites, Shop-Templates und Onlinemarketing einschließlich SEO und Werbung sowie Produktionsmaschinen und Bueroausstattung als Einzelanschaffung. In einzelnen Regionen gilt seit 17.07.2026 ein Antragsstopp wegen hoher Nachfrage.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen
Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.
Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 40 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 Prozent, für Planungen, Monitoring, wasserbauliche Maßnahmen, Deiche, Rückhaltebecken, naturnahe Gewässerentwicklung, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen
Die sächsische Waldrichtlinie fördert den Waldumbau hin zu klimastabilen Beständen, die Erstaufforstung, Waldschutzmaßnahmen nach Extremwetterereignissen, den Waldwegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, bodenschonende Holzernte sowie Waldbrandfrüherkennung und Löschwasserentnahmestellen. Die meisten Maßnahmen werden als Festbetragsfinanzierung je Hektar, je Pflanze oder je Kilogramm Saatgut gefördert, der Wegebau als Anteilfinanzierung. Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Bund und Land sind ausgeschlossen. Die Waldschutzförderung ist 2026 nicht aktiviert, weil die Schadenslage sie nicht ausloest.
Förderrichtlinie preisguenstiger Mietwohnraum Sachsen (RL pMW)
Die Richtlinie fördert die Modernisierung von Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt bei einer Standardmodernisierung 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 640 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; bei energetischer Modernisierung auf Effizienzhaus 85 oder besser steigt er je nach Maßnahme auf 45 bis 65 Prozent. Ergänzend gibt es ein Förderergänzungsdarlehen bis 100 Prozent der ungedeckten Kosten. Gefördert werden Mietgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die aelter als 15 Jahre sind; in Städten unter 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt, ein Denkmal oder ein erhaltenswertes Gebäude sein. Die Miete darf nach der Modernisierung höchstens 6,80 Euro je Quadratmeter betragen, bei energetischer Modernisierung 7,50 Euro, die Bindung läuft 15 Jahre und die Mieter brauchen einen Wohnberechtigungsschein. Die Mindestinvestition liegt bei 320 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen
Mit dem Förderprogramm Nahmobilität unterstützt Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und Kreise bei Bauprojekten für den Fuß- und Radverkehr. Gefördert werden Bau und Ausbau von Rad- und Fußwegen, sichere Querungshilfen, Fahrradabstellanlagen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Erhebungen zum Mobilitätsverhalten. Die Förderung speist sich aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen, die Anträge prüfen die Bezirksregierungen.
Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg
Landesprogramm Baumschnitt-Streuobst zur Förderung des fachgerechten Baumschnitts an Streuobstbaeumen. Gefördert werden bis zu 18 Euro je fachgerecht geschnittenem Baum, Kommunen können einen Zuschlag von bis zu 10 Euro je Baum draufsetzen. Ziel ist der Erhalt der landschaftspraegenden Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung läuft in der Förderperiode 2026 bis 2028.
Förderung Breiten- und Freizeitsport (Sportförderung Baden-Württemberg)
Landesmittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Eigenständigkeit des Sports. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sportverbänden die Fördermittel global zur Verfügung, diese reichen sie an Sportbünde, Sportfachverbände und gemeinnützige Sportvereine weiter, unter anderem für Sportstättenbau und Sportgeräte.
Förderung Vereinsmanagement Landessportbund Berlin
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Landessportbund Berlin Vereine und Verbände bei der Finanzierung qualifizierter Personen im Vereinsmanagement. Gefördert werden Personen mit einer im gesamten Förderzeitraum gültigen Vereinsmanager-Lizenz ab Lizenzstufe C. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu ausgezahlten Aufwänden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung, der maximale Zuschuss beträgt 720 Euro pro Person, abgeleitet aus 75 Prozent der Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Pro Verein oder Verband können höchstens fünf Personen gefördert werden.
Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Programm 142)
Verlorener Zuschuss von 2.500 Euro für Ausbildungsbetriebe, die einen Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb übernehmen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Ausbildung.
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland
Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)
Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.
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