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Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg

Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

Landesprogramm Baumschnitt-Streuobst zur Förderung des fachgerechten Baumschnitts an Streuobstbaeumen. Gefördert werden bis zu 18 Euro je fachgerecht geschnittenem Baum, Kommunen können einen Zuschlag von bis zu 10 Euro je Baum draufsetzen. Ziel ist der Erhalt der landschaftspraegenden Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung läuft in der Förderperiode 2026 bis 2028.

Förderhöhe
bis 18 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Sammelanträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 waren bis zum 15. Juni 2026 einzureichen. Derzeit ist keine Antragstellung mehr möglich, ein neuer Antragszeitraum wird vom Land bekanntgegeben.

Für wen ist das

PrivatpersonenLandwirtschaftVereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • je Baum ein fachgerechter Schnitt im Förderzeitraum
  • Verpflichtung zum Erhalt der Baeume über drei Jahre mit Nachpflanzgebot
  • mindestens ein Drittel der Maßnahmen ist bis Ende 2026 beziehungsweise 2027 umzusetzen
  • antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben
  • Antragstellung als Sammelantrag über den jeweiligen Träger

Kombinierbar mit

ergänzt die GAK-Förderung extensiver Obstbestände und FAKT II

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Quelle und Stand

Angaben nach natur-agrar, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.

bis 40 Prozent, maximal 800.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland

Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg

Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)

Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Fördersätze reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.

bis 65 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
BundZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)

Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes, Umsetzung durch die Landesbehörden