Soziale Förderung und Projektmittel
Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.
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ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027
Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.
ESF-Plus-Programm Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Baden-Württemberg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 218,9 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 539,1 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Bayern 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Bayern fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 229,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 490,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Berlin 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Berlin fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 148,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 371,7 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Brandenburg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Brandenburg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 396,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 650,7 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Bremen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Bremen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 69,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 173,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Hamburg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Hamburg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 64,3 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 160,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Hessen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Hessen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 169,2 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 422,9 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Mecklenburg-Vorpommern fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 333,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 556,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Rheinland-Pfalz 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Rheinland-Pfalz fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 120,6 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 275,4 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Saarland 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Saarland fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 70,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 176,9 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 587,1 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 947,2 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 571,4 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 940,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 88,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 222,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Thüringen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Thüringen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 466,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 794,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Eigenheimförderung für große Familien Hamburg
Zinsvergünstigtes Darlehen mit für die ersten 15 Jahre festem Zinssatz für Familien mit drei oder mehr Kindern sowie für Haushalte, in denen eine Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent vorliegt. Gefördert wird der Ersterwerb oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Vorausgesetzt sind 10 bis 20 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten sowie eine nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und dürfen bei diesem Programm um bis zu 100 Prozent überschritten werden. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Vertragsabschluss gestellt werden.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)
Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.
Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)
Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
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