Soziale Förderung und Projektmittel
Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.
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Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger
Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.
Renteninformation und Rentenauskunft
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Paragraph 287 InsO)
Natürliche Personen können im Insolvenzverfahren die Befreiung von den restlichen Schulden beantragen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, mit der die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen gerichtlich bestellten Treuhänder abgetreten werden. Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hat der Schuldner aufgrund eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten, verlängert sich die Frist im erneuten Verfahren auf fünf Jahre.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Riester-Berufseinsteigerbonus
Einmalige Erhöhung der Riester-Grundzulage um 200 Euro für junge Zulageberechtigte. Voraussetzung nach Paragraph 84 Satz 2 EStG ist, dass die Person zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Bonus wird nur einmal gewährt, und zwar für das erste Beitragsjahr nach dem 31. Dezember 2007, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Beantragt wird er zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter des Riester-Vertrags.
Riester-Grundzulage (Altersvorsorgezulage)
Staatliche Zulage zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Die Grundzulage beträgt nach Paragraph 84 EStG ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Zulageberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten und Landwirte nach dem ALG. Die volle Zulage gibt es nur, wenn der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulagen, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, eingezahlt wird; sonst wird die Zulage anteilig gekürzt. Der Antrag läuft über den Anbieter des Vertrags.
Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)
Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.
Rundfunkbeitragsbefreiung im besonderen Haertefall
Wer knapp über der Sozialleistungsgrenze liegt, kann trotzdem befreit werden. Der Beitragsservice nennt drei Haertefaelle: das Einkommen übersteigt den sozialen Bedarf um weniger als 18,36 Euro monatlich, es wurde schriftlich auf eine bewilligte Leistung verzichtet, oder Studierende sind vom BAföG ausgeschlossen. Der Antrag geht mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice.
Saarland zum Selbermachen
Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.
Saarländische Wohnraumförderung - Wohnraum in besonderen Wohnformen
Förderung der Schaffung von Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit sonstigem Unterstützungsbedarf im Saarland. Die Förderung steht sowohl als zinsverbilligtes Darlehen mit 1,0 Prozent Festzins als auch als barer Zuschuss zur Verfügung. Ziel ist eine bedarfsgerechte Wohnversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.
Schallschutzförderrichtlinie Leipzig (kommunales Förderprogramm zur Lärmminderung)
Leipzig fördert Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen mit maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro je Wohneinheit. Fenster, Balkontüren und Fenstertürkombinationen werden mit 300 Euro je Quadratmeter Einbaufläche bis Schallschutzklasse 4 und mit 400 Euro je Quadratmeter ab Schallschutzklasse 5 gefördert, Schalldämmlüfter in Schlaf- und Kinderzimmern mit 300 Euro je Lüfter und Rollladenkästen mit 250 Euro je Kasten.
Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft nach Paragraf 36 SGB XII
Das Gegenstueck zur Mietschuldenübernahme im Bürgergeld findet sich in der Sozialhilfe. Der Träger kann Miet- und Energieschulden übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist; droht Wohnungslosigkeit, soll er es tun. Die Leistung kann als Beihilfe ohne Rückzahlung oder als Darlehen erbracht werden. Das Amtsgericht muss den Sozialhilfeträger bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückständen unverzueglich informieren, damit dieser eingreifen kann.
Schuldner- und Insolvenzberatung
In Deutschland gibt es laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung über 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Viele davon arbeiten kostenlos, weil sie öffentlich finanziert werden. Die Beratung hilft bei Überschuldung, Energie- und Mietschulden, Pfaendungsschutz und der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz. Über die Stellensuche auf meine-schulden.de laesst sich nach Postleitzahl, Umkreis, Kostenfreiheit und Insolvenzberatung filtern.
Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII)
Sozialhilfeberechtigte sind auf die Beratung durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege, rechtsberatende Berufe und sonstige Stellen hinzuweisen. Ist die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstelle geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken. Die angemessenen Kosten sollen übernommen werden, wenn eine Lebenslage, die Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann; in anderen Fällen können die Kosten übernommen werden. Die Kostenübernahme kann auch pauschaliert an die Beratungsstelle erfolgen.
Schulerfolg sichern (SES)
ESF-Plus-gefördertes Landesprogramm zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs. Gefördert werden regionale Netzwerkstellen und Projekte der Schulsozialarbeit. Grundlage ist die Richtlinie vom 13.07.2022.
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge (Riester)
Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können nach Paragraph 10a EStG bis zu 2.100 Euro im Jahr zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben abgezogen werden (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Begünstigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten, beurlaubte Beamte unter bestimmten Bedingungen, Landwirte nach dem ALG und Personen mit Anrechnungszeiten. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage günstiger ist. Geltend gemacht wird der Abzug über die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung.
Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.
Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)
Zinsloses Darlehen für Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten. Gefördert werden 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei. Der Tilgungszuschuss beträgt 25 Prozent des ISB-Darlehens.
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)
Nach Paragraf 36 SGB XII können Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht. Sie kann als Beihilfe, also als nicht rückzahlbarer Zuschuss, oder als Darlehen gewährt werden. Diese Hilfe steht auch Menschen offen, die sonst keine laufende Sozialhilfe beziehen. Bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückstand muss das Gericht den Sozialhilfeträger unverzueglich über Klageeingang, Parteien, Miethöhe, Rückstand und Verhandlungstermin informieren.
Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.
SozialTicket im VRR (meinTicket)
Regional begrenztes Sozialticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für den Wohnort oder den Kreis. Im Abonnement kostet es 43,80 Euro pro Monat, als Monatskarte 49,90 Euro. Es gilt rund um die Uhr in der jeweiligen Preisstufe A oder Kreis, aber nicht bundesweit. Wer bundesweit fahren will, wählt stattdessen das DeutschlandTicket Sozial für 53 Euro. Ausgegeben wird das Ticket als eTicket auf der Chipkarte meinTicket im KundenCenter der Verkehrsunternehmen.
Sozialbetriebe 2023
Zuschuss zu den Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpaedagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemals Langzeitarbeitslosen. Gefördert werden anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitaequivalenten je betreuter Person über maximal 30 Monate, insgesamt bis zu 36 Monate. Pro Vollzeitaequivalent können monatlich maximal 4.726 Euro gefördert werden. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
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