Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)
Sozialamt der Kommune · bundesweit
Nach Paragraf 36 SGB XII können Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht. Sie kann als Beihilfe, also als nicht rückzahlbarer , oder als Darlehen gewährt werden. Diese Hilfe steht auch Menschen offen, die sonst keine laufende Sozialhilfe beziehen. Bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückstand muss das Gericht den Sozialhilfeträger unverzueglich über Klageeingang, Parteien, Miethöhe, Rückstand und Verhandlungstermin informieren.
Zur Frist: Sofort handeln. Die gerichtliche Mitteilungspflicht bei Raeumungsklage unterbleibt, wenn offensichtlich ist, dass die Nichtzahlung nicht auf Zahlungsunfähigkeit beruht.
Antrag für Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- drohender Wohnungsverlust oder vergleichbare Notlage
- Übernahme muss zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt sein
- kein vorrangiger Anspruch nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beim Jobcenter
- Mitwirkung, etwa Zustimmung zur Direktzahlung der künftigen Miete an den Vermieter
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) ist ein Kredit auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)
Wer kann Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) beantragen?
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: drohender Wohnungsverlust oder vergleichbare Notlage
Wo gilt Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) beantragen?
Sofort handeln. Die gerichtliche Mitteilungspflicht bei Raeumungsklage unterbleibt, wenn offensichtlich ist, dass die Nichtzahlung nicht auf Zahlungsunfähigkeit beruht. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kann als Beihilfe oder Darlehen erbracht werden. Als Darlehen mindert die Rückzahlung später die laufenden Leistungen. Für Bezieher von Grundsicherungsgeld gilt vorrangig Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beim Jobcenter. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-wohnen, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Germany4Ukraine - zentrales Hilfeportal des Bundes für Gefluechtete aus der Ukraine
Germany4Ukraine ist das zentrale Hilfeportal des Bundes für Menschen, die aus der Ukraine gefluechtet sind. Es informiert zu Einreise und Registrierung, zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, zu Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld einschließlich Miet- und Heizkostenzuschuss, zu Arbeit und Arbeitsrechten, zu Integrationskursen und Deutschlernangeboten, zu Gesundheit und psychischer Unterstützung sowie zu Wohnen und Familienleistungen. Die Inhalte gibt es auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch, zusätzlich in Leichter Sprache und Gebaerdensprache sowie als App.
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