Soziale Förderung und Projektmittel
Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.
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Fahrkosten bei beruflicher Weiterbildung
Nach Paragraf 85 SGB III in Verbindung mit Paragraf 63 SGB III erstattet die Agentur für Arbeit die Fahrkosten, die durch eine geförderte Weiterbildung entstehen. Erstattet werden Pendelfahrten zwischen Unterkunft und Maßnahmeort und bei notwendiger auswärtiger Unterbringung die An- und Abreise sowie monatliche Familienheimfahrten. Berechnungsgrundlage ist der Betrag für das zweckmäßigste regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse, bei anderen Verkehrsmitteln wird nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit.
Fair-Ticket Plus Saarland
Variante des saarlaendischen Sozialtickets ohne zeitliche Beschränkung. Das Fair-Ticket Plus kostet 47,80 Euro pro Monat und gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz, auch vor 9 Uhr. Berechtigungsnachweis ist ebenfalls die SOZIALCARD. Wie beim Fair-Ticket muss die Nummer des Nachweises auf die Monatskarte übertragen werden.
Fair-Ticket Saarland
Vergünstigte Monatskarte für Menschen mit geringem Einkommen, saarlandweit gültig. Das Fair-Ticket kostet 35,60 Euro pro Monat und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztaegig. Berechtigungsnachweis ist die SOZIALCARD, die von den zuständigen Behörden oder Trägern ausgegeben wird. Die aufgedruckte Nummer des Nachweises muss auf die Monatskarte übertragen werden, sonst ist sie ungültig.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
Familienförderung nach dem FamBeFoeG LSA
Förderung von Familienverbänden, Familienzentren, Familienbildungsangeboten sowie Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatungsstellen auf Grundlage des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.12.2005. Ergänzend bestehen Richtlinien zur assistierten Reproduktion, zur Mehrlingshilfe und zu Zuschüssen für Klassenfahrten.
Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)
Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung
Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Antrag auf einen Pflegegrad)
Der Pflegegrad ist die Eintrittstür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern übersenden, aus der die antragstellende Person wählen darf. Der Antrag wird formlos oder mit Formular bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse gestellt.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.
Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)
Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.
Frankfurt-Pass
Der Frankfurt-Pass gibt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen bei Nahverkehr, Bädern, Eissporthalle, Zoo, Palmengarten, Oper, Bibliotheken, Volkshochschule und Leihrädern. Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen oder deren Einkommen unter den städtischen Grenzen liegt, laut Stadt ab 1381 Euro monatlich für Einpersonenhaushalte. Beantragt wird online oder im Sozialrathaus, der Pass ist digital als QR-Code oder als Karte erhältlich.
Freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II
Die freie Förderung erlaubt den Jobcentern, bis zu 10 Prozent ihrer Eingliederungsmittel für Maßnahmen einzusetzen, die nicht in den gesetzlichen Standardinstrumenten vorgesehen sind. Zielgruppe sind vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen unter 25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und Personen mit festgestelltem Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass mit den regulären Instrumenten in der Regel innerhalb von sechs Monaten kein Erfolg zu erwarten ist. Die Ziele müssen vor Förderbeginn beschrieben und der Erfolg dokumentiert werden.
Freifahrt der Begleitperson bei Merkzeichen B
Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen, faehrt eine Begleitperson im Nahverkehr kostenlos mit. Die Begleitperson braucht kein eigenes Ticket und keine Wertmarke. Der Ausweis ist bei einer Fahrscheinkontrolle vorzuzeigen. Die Freifahrt der Begleitperson gilt unabhängig davon, ob die schwerbehinderte Person selbst eine Wertmarke hat.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)
Wer selbständig ist, in Elternzeit ein Kind über drei Jahre betreut, sich beruflich weiterbildet oder außerhalb von EU, EWR und Schweiz arbeitet, kann sich nach Paragraf 28a SGB III freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ohne diese Versicherung entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Beiträge werden monatlich gezahlt, die genaue Höhe steht im Merkblatt der Bundesagentur. Wer später Arbeitslosengeld beansprucht, muss für die zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nachweisen, dass er mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit, bei Auslandsbeschäftigten die Agentur am letzten inländischen Wohnort.
Förderbaustein Digitalisierung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Mit dem Förderbaustein Digitalisierung unterstützt die Stiftung Deutsches Hilfswerk soziale Projekte, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf Grundlage digitaler Technologien neu denken. Gefördert werden innovative Lösungen und deren Umsetzung im sozialen Bereich. Die Bewerbung läuft über dasselbe Förderportal und dieselben Fristen wie die übrige Projektförderung der Stiftung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit passendem Satzungszweck.
Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart
Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.
Förderung Breiten- und Freizeitsport (Sportförderung Baden-Württemberg)
Landesmittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Eigenständigkeit des Sports. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sportverbänden die Fördermittel global zur Verfügung, diese reichen sie an Sportbünde, Sportfachverbände und gemeinnützige Sportvereine weiter, unter anderem für Sportstättenbau und Sportgeräte.
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 44 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten, die bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und beim Start in eine neue Beschäftigung entstehen. Gefördert werden unter anderem Bewerbungskosten wie Fotos, Material und Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Reisekosten zum Antritt der neuen Stelle, Pendel-, Trennungs- und Umzugskosten sowie sonstige zwingende Kosten wie beglaubigte Kopien, Zeugnisübersetzungen, Führungszeugnis oder Arbeitskleidung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag geht online, schriftlich, telefonisch oder persönlich an die zuständige Dienststelle.
Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.
Förderung der Integration von Geflüchteten durch Sport Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert Sportvereine, die Geflüchtete in den Vereinssport einbinden. Unterstützt werden Angebote, die Teilhabe ermöglichen und den Zugang zu Sportgruppen erleichtern, etwa Schnupperangebote, Sprachmittlung oder die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen. Das Programm ergänzt die allgemeine Sportförderung des Landessportbundes und das Bundesprogramm Integration durch Sport. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Förderung inklusiver Kulturprojekte Hamburg
Hamburg fördert Kulturprojekte, die Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt einbeziehen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. November. Förderbeträge werden auf der Übersichtsseite nicht genannt.
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II
Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.
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Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.