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Fahrkosten bei beruflicher Weiterbildung

Agentur für Arbeit · bundesweit

Nach Paragraf 85 SGB III in Verbindung mit Paragraf 63 SGB III erstattet die Agentur für Arbeit die Fahrkosten, die durch eine geförderte Weiterbildung entstehen. Erstattet werden Pendelfahrten zwischen Unterkunft und Maßnahmeort und bei notwendiger auswärtiger Unterbringung die An- und Abreise sowie monatliche Familienheimfahrten. Berechnungsgrundlage ist der Betrag für das zweckmäßigste regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse, bei anderen Verkehrsmitteln wird nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen, spätere Anträge können abgelehnt werden.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung
  • Die Fahrkosten entstehen durch die Teilnahme an der Maßnahme
  • Nachweis der tatsächlichen Fahrten und Kosten
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme

Kombinierbar mit

Die Fahrkosten sind Teil der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III und werden zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt. Pendelfahrten sind der Höhe nach auf den Gesamtbetrag nach Paragraf 86 SGB III begrenzt. Trägt der Arbeitgeber die Kosten, entfällt die Erstattung.

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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