Soziale Förderung und Projektmittel
Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.
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Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mietwohnungsbau - Neubau
Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.
Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau (MW10-, MW15-, MW25-, MW30-Darlehen)
Zinsverbilligte Darlehen für Bau und Ersterwerb neuer Mietwohnungen, auch durch Dachgeschossausbau, Anbau oder Umbau. Die Zinsbindung beträgt wahlweise 10, 15, 25 oder 30 Jahre. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen von 10 bis 40 Jahren, die Wohnungen dürfen nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg
Förderung des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen sowie von Umbau und Erweiterung für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen zu 1,25 Prozent, Baukostenzuschuss und laufendem Zuschuss über 30 Jahre. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg
Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau mit höheren Einkommensgrenzen als der 1. Förderweg. Die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen mit vergünstigtem Zins von 1,4 Prozent, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen. Die anfängliche Nettokaltmiete liegt bei 9,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen. Profitieren sollen besonders Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen
Mietzuschuss für Mieterhaushalte in Sozialwohnungen des ersten Förderweges in Berlin, deren Miete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens beträgt. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Bruttowarmmiete, gestaffelt nach Einkommen bis maximal 6,58 Euro je Quadratmeter.
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer begleitet Zugewanderte ab dem ersten Tag in Deutschland und ist jederzeit kostenlos. Beraten wird zu Deutschkursen, Schule und Beruf, Anerkennung von Abschlüssen, Wohnen, Gesundheit sowie Ehe, Familie und Erziehung. Nach einem persönlichen Gespräch entwickeln die Beratenden gemeinsam mit den Ratsuchenden einen individuellen Förderplan. Träger sind unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Bund der Vertriebenen. Eine Online-Beratung ist über mbeon möglich.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sichern Mutterschaftsleistungen das Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, privat oder familienversicherte Frauen erhalten insgesamt höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
München-Pass
Der München-Pass buendelt Ermäßigungen für Muenchnerinnen und Muenchner mit geringem Einkommen, etwa verbilligte MVV-Monatskarten und Tagestickets sowie ermäßigten Eintritt in Museen, Bäder und Theater. Berechtigt sind Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Asylbewerberleistungen, Freiwilligendienstleistende sowie Haushalte unter den städtischen Einkommensgrenzen, laut Stadt 1900 Euro netto monatlich für Alleinstehende (Stand 2025). Der Pass ist kostenlos, die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
NRW.BANK.Infrastruktur
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
Nachhaltige Dorfentwicklung und Dorferneuerung im Saarland
Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in saarländischen Dörfern. Im öffentlichen Bereich beträgt die Förderung im Regelfall 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann auf 65 oder 75 Prozent erhöht werden. Im privaten Bereich wird die stilgerechte Restaurierung ortsbildprägender historischer Bausubstanz mit 35 Prozent gefördert, bezogen auf die äußere Gebäudehülle.
Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)
EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Förderung des Neubaus von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Hamburg aus zinsverbilligtem Darlehen mit 1,25 Prozent Anfangszinssatz sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Das Programm gehört zu den besonderen Wohnformen im Hamburger Wohnraumförderprogramm.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Organisationsentwicklung im Verein M-V
Förderung externer Beratung für gemeinnützige Vereine bei der Organisationsentwicklung. Je Verein stehen 3.000 Euro bereit, davon 2.500 Euro ausschließlich für Beratungshonorare und 500 Euro flexibel für Reisekosten, Verpflegung oder Material. Das Programm umfasst neun Bausteine zu Themen wie Sinn und Vision, Rollenklärung, Strategie und Finanzen.
PROFI Impuls Förderaufruf #UpdateHamburg 2026
Förderaufruf für sozial innovative Projekte, die Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in Hamburg entwickeln. Adressiert werden die vier Dachthemen soziale Teilhabe, Gesundheit, Bildung sowie Klima und Umwelt. Einzelprojekte erhalten bis zu 100.000 Euro, Kooperationsprojekte bis zu 150.000 Euro bei rund zwölf Monaten Projektlaufzeit.
Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin
Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Gefördert werden Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Vorstand mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes besteht. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit Eigenmitteln, der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig; Projekte müssen berlinweit wirken oder Modellcharakter haben. Die Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 ist abgelaufen, derzeit ist keine Bewerbung möglich.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Das Programm finanziert rund 140 Beraterinnen und Berater, die mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 1 Passgenaue Besetzung richtet sich auf inlaendische Jugendliche, Modul 2 Willkommenslotsen auf die Integration von Gefluechteten und auslaendischen Bewerbern. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Personalkosten, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der Personalausgaben und Reisekosten.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
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