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Soziale Förderung und Projektmittel

Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.

552 Programme gefunden

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LandZuschuss

Junges Wohnen Bayern

Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
KommuneZuschuss

Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.

bis 80 Prozent, maximal 12.000 Euro
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
KommuneZuschuss

Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land

Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LAG Tecklenburger Land, Kreis Steinfurt
BundZuschuss

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Zuschuss für soziale Einrichtungen zur Anpassung an Klimafolgen: Klimaanpassungskonzepte bis 70.000 Euro, Umsetzungsmaßnahmen bis 500.000 Euro und Stellen für Beauftragte für Klimaanpassung bis 175.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen und private gemeinnützige Träger bei 90 Prozent.

bis 80 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger ZUG gGmbH
SonstigeZuschuss

Klimafonds von Umwelt Unternehmen

Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Umwelt Unternehmen, Partnerschaft Umwelt Unternehmen Bremen
LandZuschuss

Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen

Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.

20 Euro bis 2.400 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg
BundZuschuss

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung (Paragraf 38 SGB XI)

Wer den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, kann für den nicht genutzten Anteil zusätzlich anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen genutzt wurden; wer 40 Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht, bekommt noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Die Entscheidung für eine bestimmte Kombination bindet für sechs Monate. Beantragt wird sie bei der Pflegekasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse
KommuneBeratung

Kommunale Eingliederungsleistungen: Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung

Zur ganzheitlichen Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die Kommunen vier flankierende Leistungen erbringen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und haeusliche Pflege von Angehoerigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Für Leistungsberechtigte sind diese Angebote kostenfrei. Sie werden über das Jobcenter vermittelt, das die Kosten bei anerkannten Beratungsstellen übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Leistung für die Eingliederung ins Erwerbsleben erforderlich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger der Grundsicherung
LandZuschuss

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
LandKredit

Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen

Direktkredit der NBank für Investitionen in kommunale, digitale und soziale Infrastruktur sowie für die Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre und bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Möglich sind Raten-, Annuitäten- und endfällige Darlehen mit 3 bis 12 Jahren Laufzeit.

bis 100 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
KommuneZuschuss

Kommunales Bürgerbudget Erzgebirgskreis

Der Erzgebirgskreis stellt aus dem kommunalen Bürgerbudget 40.000 Euro für 20 Projekte bereit, je Projekt gibt es bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Wohnort haben, im laufenden Jahr umsetzbar sein und der Allgemeinheit nutzen, nicht nur einer einzelnen Einrichtung. Die Gesamtkosten sollen 10.000 Euro nicht überschreiten, die Antragstellung läuft ausschließlich online.

bis 100 Prozent, maximal 2.000 Euro je Jahr
Sachsen
Landratsamt Erzgebirgskreis, Fachstelle Ehrenamt
KommuneZuschuss

Kommunales Bürgerbudget Landkreis Zwickau

Mit dem kommunalen Bürgerbudget können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren eigene Projektideen mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort einreichen. Der Landkreis Zwickau stellte für 2026 insgesamt 40.000 Euro bereit, 25 Projekte wurden bewilligt. Eine Jury bewertet die Vorschläge nach Kreativität und Innovationsgrad und achtet auf eine gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet. Gefördert wurden unter anderem Sitzecken, Begegnungsgärten, Fahrradunterstände, Streuobstwiesen und kulturelle Angebote.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Landkreis Zwickau
KommuneZuschuss

Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Zwickau

Der Landkreis Zwickau reicht die Mittel des Freistaats Sachsen zur Würdigung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vollständig an Ehrenamtliche im Kreisgebiet weiter. Für 2026 standen 153.846,15 Euro bereit, aus denen 222 Vereine und Organisationen unterstützt wurden. Über die Anträge entscheidet ein Gremium aus Fraktionsvorsitzenden des Kreistags und der Verwaltungsspitze. Die Nachfrage übersteigt die Mittel deutlich, 2026 wurden rund 400.000 Euro beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Landkreis Zwickau, Mittel des Freistaats Sachsen
LandZuschuss

Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen

Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 3a KraftStG)

Halterinnen und Halter mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen des Paragraf 228 Absatz 1 SGB IX erfuellt, erhält eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug pro Person und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt
BundZuschuss

Kurzzeitpflege (Paragraf 42 SGB XI)

Kurzzeitpflege ist die voruebergehende vollstationaere Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und wird gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI finanziert, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro je Jahr
bundesweit
Pflegekasse
BundSonstiges

Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter

Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
BundSonstiges

Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
LandZuschuss

LEADER 2023-2027 Bayern

Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Umsetzung über die Lokalen Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen

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