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Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen

NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen · Niedersachsen

Direktkredit der NBank für Investitionen in kommunale, digitale und soziale Infrastruktur sowie für die Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre und bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Möglich sind Raten-, Annuitäten- und endfällige Darlehen mit 3 bis 12 Jahren Laufzeit.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 100 Prozent
Frist
laufend beantragbar

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
  • Einreichung der Ausschreibungsunterlagen per E-Mail an die NBank
  • Nach Vertragsabschluss Vollmacht, Unterschriftenblatt mit Ausweiskopie und SEPA-Lastschriftmandat
  • Zinssatz wird bei Abruf festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit
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Angaben nach land-ni, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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BundZuschuss

IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Förderung nichttechnischer Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung, nicht die Technologie selbst. Gefördert werden zum Beispiel kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups und neue Plattformformate. Das Programm wurde nach einer Pilotphase im Jahr 2023 verstetigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
BundKredit

IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.

bis 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)

Geduldete Personen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG können eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt, bei Zusammenleben mit einem minderjährigen ledigen Kind mindestens vier Jahre. Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein oder dies zu erwarten sein, wobei bei Studierenden, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegenden voruebergehender Sozialleistungsbezug unschaedlich ist. Erforderlich sind außerdem mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2, der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
LandZuschuss

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Bayern kofinanziert die Breitbandförderung des Bundes und hebt damit die Gesamtförderquote für Gemeinden an. Die Richtlinie gilt seit 15. Juli 2023 und wurde zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. April 2026 geaendert. Die konkreten Kofinanzierungssaetze regelt das Hinweisdokument des Bayerischen Breitbandzentrums und konnten hier nicht belegt werden; Ansprechpartner ist das Breitbandzentrum in Amberg.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Bayerisches Breitbandzentrum
LandZuschuss

Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Regierungen
BundSteuervorteil

Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)

Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

384 Euro bis 7.400 Euro
bundesweit
Finanzamt