Förderprogramme für Soziales auf Ebene Land
Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
169 Programme gefunden
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- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
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- Kultur93
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- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Einmalige Landesleistung von 1.700 Euro je Mehrlingskind für Familien mit Drillingen oder mehr Kindern aus einer Geburt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll die besonderen Belastungen in den ersten Lebensjahren abfedern.
Elterngeld Baden-Württemberg
Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt Basiselterngeld für bis zu zwölf Monate, Elterngeld Plus mit längerer Laufzeit bei etwa halbem Monatsbetrag sowie zwei Partnerschaftsbonusmonate. In Baden-Württemberg wickelt die L-Bank die Auszahlung ab.
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen von 1.000 bis 50.000 Euro zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um ein Dauerwohnrecht in einer Wohnungsgenossenschaft zu sichern. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent mit zwei tilgungsfreien Jahren.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
Berliner Landeszuschuss für KMU
Zuschuss von 4.000 bis 17.000 Euro für Berliner KMU, die benachteiligte Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig einstellen. Die Förderdauer liegt zwischen 12 und 30 Monaten, die Bearbeitung dauert in der Regel höchstens 14 Tage. Auch die Umwandlung geringfuegiger Beschäftigung in eine Vollzeitstelle wird gefördert.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen
Mietzuschuss für Mieterhaushalte in Sozialwohnungen des ersten Förderweges in Berlin, deren Miete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens beträgt. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Bruttowarmmiete, gestaffelt nach Einkommen bis maximal 6,58 Euro je Quadratmeter.
IBB Soziale Trägerwohnungen
Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.
IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand
Zinsloses Darlehen für Wohnungsgenossenschaften in Berlin für Neubauvorhaben oder den Ankauf von Bestandsgebäuden. Beim Neubau werden bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro je Wohnung gefördert, beim Bestandsankauf bis zu 90 Prozent der Wohnkosten und maximal 3.500 Euro je Quadratmeter.
IBB Genossenschaftsförderung - Anteilserwerb
Zinsloses Darlehen von 2.000 bis 50.000 Euro je Haushalt für den erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft zur Selbstnutzung in Berlin. Bei Auszahlung werden 15 Prozent der Darlehenssumme erlassen, nach Rückzahlung von 90 Prozent weitere 10 Prozent, sofern die WBS-Berechtigung fortbesteht.
IBB Junges Wohnen
Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende in Berlin. Gewährt werden ein 30 Jahre zinsloses Baudarlehen bis 3.600 Euro je Quadratmeter und ein Baukostenzuschuss bis 2.200 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse von 10.000 Euro je barrierefreier Einheit und bis zu 5.000 Euro für Energieeffizienz.
IBB Wohnungsneubaufonds
Soziale Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen in Berlin nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB 2026. Gefördert wird mit zinslosen oder zinsguenstigen Baudarlehen bis 5.300 Euro je Quadratmeter sowie Baukostenzuschüssen bis 1.500 Euro je Quadratmeter. Hinzu kommen Einmalzuschüsse, etwa 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohnung und 2.000 Euro je Wohnung für nachhaltiges Bauen.
IBB Altersgerecht Wohnen
Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden. Gefördert werden zum Beispiel Aufzugseinbau, Badumbau, barrierefreie Zugaenge und Einbruchschutz. Die IBB gewährt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr auf die KfW-Konditionen.
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
Pauschalzuschuss von 2.000 Euro für Eigentümer selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein für energetische oder barrierereduzierende Modernisierungen. Gefördert wurden Maßnahmen mit mindestens 20 Prozent CO2-Einsparung, der Anschluss an effiziente Nah- oder Fernwärme sowie Barriereabbau. Die Mittel sind aufgebraucht, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Aufbauhilfe RLP 2021 - Hausrat von Privathaushalten
Zuschuss zum Ersatz von Hausrat nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und weiteren betroffenen Gebieten. Für die erste Person im Haushalt gab es bis zu 13.000 Euro, für die zweite Person 8.500 Euro und für jede weitere Person 3.500 Euro. Die Antragsfrist ist am 01.07.2026 abgelaufen.
Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie
Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz bei KMU und Kommunen. Je begleitetem Unternehmen oder je Kommune sind höchstens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben und damit maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Projekt kann bis zu 20 Unternehmen oder Kommunen umfassen. Das einzige bislang veröffentlichte Antragsfenster lief vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 und ist geschlossen; ein neuer Einreichungszeitraum ist nicht angekuendigt.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
Wohnraum für Geflüchtete
Ausgelaufener Zuschuss für Kommunen, die Wohnraum für Geflüchtete schaffen, durch Neubau, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden unter vier Jahren. Der Regelfördersatz betrug 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Systembauten 825 Euro und bei kommunalem Grundstück 900 beziehungsweise 745 Euro. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die energetische Komplettsanierung von Mietwohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard 85, 70, 55 oder 40. Zusätzlich gab es 150 Euro je Quadratmeter für wertsteigernde Modernisierung und 100 Euro je Quadratmeter für objektspezifische Mehrkosten. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung beendet.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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