Förderprogramme für Soziales auf Ebene Land
Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
169 Programme gefunden
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- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
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- Digitalisierung225
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- Kultur93
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- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
IBB Genossenschaftsförderung - Anteilserwerb
Zinsloses Darlehen von 2.000 bis 50.000 Euro je Haushalt für den erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft zur Selbstnutzung in Berlin. Bei Auszahlung werden 15 Prozent der Darlehenssumme erlassen, nach Rückzahlung von 90 Prozent weitere 10 Prozent, sofern die WBS-Berechtigung fortbesteht.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Mietwohnungsbau - Aufzüge
Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.
Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Prämie für gründungsinteressierte Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 EUR monatlich zum Lebensunterhalt, bis zu 300 EUR monatlich für Sozialversicherungsbeiträge in den ersten sechs Monaten sowie 140 EUR Kinderzuschlag je Kind. Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Berliner Landeszuschuss für KMU
Zuschuss von 4.000 bis 17.000 Euro für Berliner KMU, die benachteiligte Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig einstellen. Die Förderdauer liegt zwischen 12 und 30 Monaten, die Bearbeitung dauert in der Regel höchstens 14 Tage. Auch die Umwandlung geringfuegiger Beschäftigung in eine Vollzeitstelle wird gefördert.
Wohnprojekte Gründungsfonds
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gründungsphase selbstverwalteter Wohnprojekte. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 Euro.
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Förderrichtlinie Ehrenamt (#deinehrenamt)
Projektförderung der Hessischen Staatskanzlei für bürgerschaftliches Engagement. Gefördert werden Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Achtung: Die Angaben zum Höchstbetrag widersprechen sich. Die Hessische Staatskanzlei nennt 15.000 Euro je Antrag bei einem Jahresbudget von 500.000 Euro, das Portal deinehrenamt.de nennt bis zu 30.000 Euro. Hier ist der niedrigere, konservative Wert hinterlegt, der Betrag ist vor einer Antragstellung zu prüfen.
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.
Wohnraumanpassung (RL WRA)
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
Aufzugsförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro je Wohnung, für den nachträglichen Einbau von Aufzügen. Das Programm richtet sich an kommunale Wohnungsgesellschaften und ist mit 3 Millionen Euro ausgestattet.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Förderung für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die ihn in Deutschland anerkennen lassen wollen. Übernommen werden Übersetzungen, Gebühren, Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen, Sprachkurse sowie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Einmalige Zuschüsse bis 4.000 Euro, zinslose Darlehen bis 6.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 10.000 Euro sowie ein monatliches Stipendium über maximal 36 Monate zu je 50 Prozent als Darlehen und Zuschuss.
Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.
Initiative Ich bin dabei - Engagierte Kommune
Förderung von bis zu 5.000 Euro je Kommune für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz.
Lebenswelten gestalten
Zuschuss von bis zu 4.000 Euro jährlich für ehrenamtlich getragene soziale Projekte wie Nachbarschaftshilfe, Jugendinitiativen, Kulturprojekte und Generationenprojekte. Förderfähig sind Sachkosten, Qualifizierung Ehrenamtlicher, Vernetzungstreffen, Fahrtkosten, Anerkennung, Versicherungen und anteilige Digitalisierungskosten. Das Programmbudget beträgt 50.000 Euro pro Jahr.
Gutes tun in MV
Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
Organisationsentwicklung im Verein M-V
Förderung externer Beratung für gemeinnützige Vereine bei der Organisationsentwicklung. Je Verein stehen 3.000 Euro bereit, davon 2.500 Euro ausschließlich für Beratungshonorare und 500 Euro flexibel für Reisekosten, Verpflegung oder Material. Das Programm umfasst neun Bausteine zu Themen wie Sinn und Vision, Rollenklärung, Strategie und Finanzen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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