Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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EigenheimPlus
Zinsguenstiges Darlehen für den Erwerb und die Modernisierung von überwiegend selbst genutztem Wohneigentum in Thüringen. Gefördert werden ausschließlich Bestandsimmobilien, kein Neubau. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten bei 100 Prozent Auszahlung.
EigenheimPlus Thüringen
Zinsguenstiges Darlehen der Thüringer Aufbaubank von 5.000 bis 150.000 Euro für den Erwerb und die Modernisierung von überwiegend selbst genutztem Wohneigentum im Bestand in Thüringen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre. Die Zinsbindung liegt bei fuenf Jahren bei fuenfjähriger Laufzeit und bei zehn Jahren bei laengeren Laufzeiten, der Zinssatz wird individuell von der durchleitenden Bank nach Bonität festgelegt. Neubau, Bauträgerobjekte, Objekte ausserhalb Thüringens und Umschuldungen bereits begonnener Vorhaben sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der Förderbank.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen der L-Bank von bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei zehn Jahren Zinsverbilligung, die Tilgung 3,00 Prozent jährlich mit zwei tilgungsfreien Jahren, die Abrufphase läuft zwölf Monate. Beantragen können es zwei Gruppen: wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und barrierefrei nachruestet und dabei eine Z15-Grundfinanzierung aus den letzten zehn Jahren hat, oder wer eine bestehende Wohnung wegen einer Schwerbehinderung anpasst, dann auch ohne Vorfinanzierung. Die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen. Die L-Bank weist auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.
Eigentumsförderung Niedersachsen (selbst genutztes Wohneigentum)
Förderdarlehen des Landes Niedersachsen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie für die Modernisierung des selbst genutzten Bestands. Für Neubau und Erwerb nennt die NBank bis zu 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und bis zu 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Die Beträge erhöhen sich um 10.000 Euro je Kind in Gruppe A beziehungsweise um 7.500 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied in den Gruppen B und C, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied. Gefördert werden ausdrücklich auch barrierereduzierende Modernisierungen und energetische Verbesserungen um mindestens zwei Energieklassen. Der Antrag geht an den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde als Bewilligungsstelle.
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben zur Finanzierung des Eigenanteils bei bereits zugesagten Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Es gibt keinen Mindestbetrag.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (KfW 523)
Zinsguenstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Anders als bei der Zuschussförderung dürfen die Bauarbeiten nach der Zuschusszusage bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits beginnen.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (KfW 358, 359)
Zinsguenstiger Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA nach der BEG EM zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Zusage darf nicht laenger als zwölf Monate zurückliegen. Der Kredit deckt auch Kosten ab, die über den Förderhöchstbetrag des Zuschusses hinausgehen. Beim Ergänzungskredit Plus (358) gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil für Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zielt. Bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.500 Euro, darueber maximal 5.000 Euro. Die Beratung ermittelt geeignete Gebäude oder Gebäudepools und unterbreitet qualitative Vorschlaege zur Vorbereitung der Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Energiekredit Gebäude
Darlehen bis 20 Mio. Euro für klimafreundlichen gewerblichen Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Guenstige Konditionen und erleichterter Kreditzugang durch Risikoübernahme der LfA.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Zuschuss der Stadt Stuttgart für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Bei Einzelmaßnahmen gibt es 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche (U-Wert maximal 0,20 W/m2K), 45 Euro je Quadratmeter Dachdämmfläche (U-Wert maximal 0,14 W/m2K) und 90 Euro je Quadratmeter Fensterfläche inklusive Rahmen. Alternativ wird die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser gefördert; für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171 bei Dachsanierungen gibt es einen Bonus.
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