Antragio

Förderung als Zuschuss für Sanierung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

320 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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LandZuschuss

Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Zuschussförderung)

Barer Zuschuss statt Darlehen für die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Saarland, ausgezahlt in Raten über mehrere Jahre. Der Fördersatz beträgt 1.500 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb, 1.450 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bei Modernisierung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen

Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

bis 20 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
LandZuschuss

LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau

Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Brandenburg
Landessportbund Brandenburg e.V.
LandZuschuss

Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)

Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.

bis 35 Prozent, maximal 41.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen
LandZuschuss

Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen

Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.

bis 40 Prozent, maximal 40.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Landessportbund Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landes
LandZuschuss

GründachPLUS Berlin

Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin: 95 bis 180 Euro je Quadratmeter Dachbegrünung je nach Aufbauhöhe, zusätzlich 7,50 Euro je Quadratmeter für Biodiversitätsgründächer und bis 5 Euro je Quadratmeter Absturzsicherung, bei Fassadenbegrünung 50 Prozent der Kosten. Planung und Beratung werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro gefördert, bei Kombination von Dach und Fassade mit 85 Prozent bis 34.000 Euro.

bis 75 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abwicklung über die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

GründachPLUS

Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.

bis 50 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

Denkmalförderung Niedersachsen

Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.

bis 30 Prozent, maximal 30.000 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD)
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch

Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.

bis 30.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
LandZuschuss

Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.

bis 90 Prozent, maximal 28.000 Euro
Baden-Württemberg
Umweltministerium Baden-Württemberg
LandZuschuss

Mietwohnungsbau - Aufzüge

Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.

bis 85 Prozent, maximal 25.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL
KommuneZuschuss

Solares Bonn: Solarthermie und PVT-Anlagen

Die Stadt Bonn bezuschusst Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung im Bestand auf Daechern und an Fassaden mit 150 Euro je Quadratmeter Absorberfläche. Für die kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen werden 300 Euro je Kilowatt peak gezahlt, bei Kombination mit einer Wärmepumpe kommen 1.000 Euro Bonus hinzu. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.

bis 30 Prozent, maximal 25.000 Euro
Bonn
Stadt Bonn
LandZuschuss

Kulturfonds Bayern

Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.

bis 25.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Regierungen
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.

3.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)

Zuschuss der IFB Hamburg zwischen 3.000 und 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Gefördert werden zum Beispiel Treppenlifte, barrierefreie Bäder, breitere Tuerdurchgaenge, geeignete Bodenbelaege und stufenlose Zugangswege. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Einkommen die Hamburger Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung um höchstens 100 Prozent überschreitet. Vor Beginn der Arbeiten muss Kontakt zur Eigenheimförderung aufgenommen werden, begonnen werden darf erst nach der Bewilligung. Das Programm ist mit anderen IFB-Programmen und mit KfW-Krediten kombinierbar.

3.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung

Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.

bis 20.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Anreizprogramme zur Förderung von Gebäudebegrünung und Hofentsiegelung Kassel

Kassel hat vier städtische Anreizprogramme zur Förderung von Gebäudebegrünung und Hofentsiegelung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in einem der vier Fördergebiete können eine Gebäudebegrünung oder Hofentsiegelung mit 85 Prozent der Kosten, höchstens 19.999 Euro, fördern lassen. In den Stadtteilen Unterneustadt, Bettenhausen und Wehlheiden sind zusätzlich Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -instandsetzung förderfähig. Die Programme unterscheiden sich im Geltungsbereich, in der Laufzeit und teilweise in den Bedingungen.

bis 85 Prozent, maximal 19.999 Euro
Kassel
Stadt Kassel, Umwelt- und Gartenamt
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)

Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.

bis 70 Prozent, maximal 19.600 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Hessen)

Zuschuss des Landes Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 Euro je Wohneinheit, bei förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro je Einheit und Mindestkosten von 1.500 Euro. Innerhalb dieses Rahmens gelten Einzelobergrenzen: je 5.500 Euro für Bad- und Kuechenumbau, 6.500 Euro für einen Aufzug und 3.000 Euro für sonstige Maßnahmen. Die Umbauten müssen der DIN 18040-2 entsprechen, dazu zählen der Abbau von Stufen und Schwellen, Rampen, Aufzüge, kontrastreiche Markierungen und bauliche Anpassungen für sehbehinderte Bewohner. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Bewilligung haengt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, zudem fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent der beantragten Fördersumme an, mindestens 25 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
Hessen
Land Hessen, Abwicklung über die WIBank und die kommunalen Wohnungsbauförderstellen
LandZuschuss

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.

bis 30 Prozent, maximal 15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)

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